Hintergrund: Finanzamt beabsichtigt, zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung einer ETW die Restwertmethode anzuwenden. Hierfür muss der m²-Preis für den Grund und Boden ermittelt werden.
Frage: In der Bodenrichtwertkarte wird ein Bodenrichtwert ausgewiesen. Dieser variiert jedoch je nach Eingabe der „Wertrelevanten Geschossflächenzahl“. Standardwert ist 0,5. Das Grundstück ist mit einem vierstöckigen und einem zweistöckigem MFH ausgestattet. Welche Geschossflächenzahl ist relevant, wie ermittelt man diese?