Weshalb kann man 55€ Bußgeld bekommen?

Hallo Leute,

als ich gestern unterwegs mit dem Fahrrad war, wurde ich vom Ordnungsamt angehalten und gewarnt, dass ich beim nächsten Mal „mit dem Handy in der Hand“ ein Bußgeldbescheid von 55€ bekommen würde. (Das war für ne Sekunde um einen Anruf abzulehnen, ich hatte das Handy nicht mal in der Hand)

Hab mich online erkundigt und hier gibt es verschiedene Gründe für ein 55€ Bußgeld

Theoretisch bin ich lediglich freihändig gefahren.
Verbotswidriges Befahren des Gehwegs-> nicht der Fall

Meine Frage nur wäre, auf was würde sich so einen Bescheid beruhen?

Servus,

es gibt in der beschriebenen Situation insgesamt einen Grund: Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO.

Und der kostet am Steuer eines Kraftfahrzeugs 100 € plus einen Punkt und am Lenker eines Fahrrads 55 € - ganz egal, ob man das Spielzeug in der Hand, hinter dem Ohr oder zwischen den Zähnen hält.

Rechtfertigungen dieser Art

höre ich übrigens regelmäßig von Blechrittern, die mir auf dem Heimweg den Fahrradstreifen zuparken. Wenn mir der Magen in den Knien hängt und ich auch unabhängig davon gerne nach Hause möchte, werde ich daraufhin leicht gewalttätig.

Ich empfehle, sie nicht bei einer Behörde im Zuge eines Widerspruchsverfahrens vorzutragen - nicht nur ich bin ziemlich empfindlich auf solche Sachen.

Schöne Grüße

MM

2 Like

so, so … sie haben dich also angehalten um dir zu sagen, dass das nächste Mal Handy in der Hand Geld kostet, ohne dass du das Handy „in der Hand“ hattest, das aber nur für ne Sekunde ohne das Hand in der Hand gehabt zu haben … !!!

Was nun? Praktisch hattest du das Gerät, wenn auch nur kurz, in der Hand, sonst hätten sie dich nicht angehalten. Dass du außerdem noch freihändig gefahren bist, macht die Sache nicht besser (kostet zusätzlich 5€ weil es dich und andere gefährdet)

ansonsten hier eine kleine Übersicht :

Ja Handy in der Hand kostet 55 € und das ist auch gut so => § 23 Abs. 1a StVO

Das reine Halten des Geräts reicht nach Aussage verschiedener Gerichte schon aus - manche tolerieren es - wie entschieden wird, hängt also vom jeweiligen Gericht ab, falls du den Bescheid anfechten würdest.

Gruß h.

2 Like

Das Spielzeug war weder in der Hand, noch hinter dem Ohr, noch zwischen den Zähnen, sondern im Fahrradkorb wo es sonst auch liegt.

Ich frage nur, weil es mir unlogisch und absurd scheint, dass eine Sekunde, in der meine Hand nicht auf dem Lenker sondern auf dem Handy, und ich meine auch eine Sekunde, ich musste das Handy nicht entsperren oder sonst was, irgendwie 55€ Bußgeld kostet und Leute die ständig mit 2 freien Händen fahren gar kein Bußgeld zahlen müssen. So einer arbiträre Rechtfertigung macht mich zum Beispiel auch wütend.

Freihändig hängt ja damit zusammen…

ich weiß dass sie hinter mir waren und vielleicht haben sie das falsch wahrgenommen, dass ich das Händy wirklich in der Hand hatte weil ich ja gebeugt war.

Korrektur
dass eine Sekunde, in der deine Aufmerksamkeit nicht im Straßenverkehr sondern auf dem Handy war…

und auch du brauchst definitiv mehr als 1 Sekunde um das Handy mit den Augen zu orten, die Taste zu finden und sie zu treffen (Man kann ein Handy auch weiter bimmeln lassen, wenn man nicht dran gehen kann/will)

Mit zwei freien Händen zu fahren kostet 5€, weil dumm, aber man hat dann seine Aufmerksamkeit immer noch im Straßenverkehr …

es ist verboten - Punkt
es ist eine Ordnungswidrigkeit - Punkt
no mercy

Gruß h

2 Like

Tja, und wenn Du dann unterm Transportbetonlaster liegst, ist das gar nicht schön für den Fahrer.

Es ist nützlich, wenn Du im Straßenverkehr auf diesen achtest und Dich nicht mit sonstwas vergnügst. Kann beiläufig (s.o.) auch lebensrettend sein.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Das ist eine Pauschalisierung.
1- ich hatte meine Kopfhörer an und deswegen musste ich den Anruf ablehnen ich hoffe das kannst verstehen
2- der Anruf war vor meinen Augen auf dem Bildschirm, die Taste ebenfalls, ich musste nur darauf drücken, von daher eine Sekunde
3. 5€ für zwei freien Händen finde ich unpassend und im Vergleich unfair, wenn dann beide sollen hoch sein, und wirklich auf dem Handy sein dann etwas teurer, aber das ist nur meine Meinung
4- ich verstehe schon und hab kein Problem damit, zuzuhören und die Regeln zu halten, Sachen zu hinterfragen anstatt direkt zu „es ist verboten, Punkt“ ist manchmal auch gut :slight_smile:

Grüße

das wäre in dem Fall sicherlich nicht passiert, aber allgemein stimmts

nein - muss man nicht - Ohrstöpsel zu tragen, ist der Verkehrssicherheit noch weniger zuträglich und ja - man kann es weiterdudeln lassen, bis der andere aufgibt.

dann hattest du also noch wesentlich länger als 1 Sekunde nicht auf die Straße geachtet, sondern in den Korb gestarrt

beim freihändigen Fahren hätte man trotzdem noch seine Aufmerksamkeit auf dem Verkehr

es ist nun mal erwiesen, dass die optische und akustische Ablenkung vom Straßenverkehr durch Handys extrem ist und von den Nutzern massiv unterschätzt wird - du bist ein perfektes Beispiel dafür

3 Like

wenn man ein Spielzeug mit halbwegs guter Akustik hat, ist dafür die 9 1/2 - Minuten - Version von Stairway to Heaven als Klingelton ganz gut geeignet.

4 Like

§ 23 Abs. 1a StVO:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Also: wer es anfasst, hat verloren.

5 Like

Anfassen ist nicht „aufnehmen oder halten.“
Anfassen - auch zur Bedienung oder Benutzung - ist selbstverständlich zulässig. Ich tippe recht oft auf das Bedienteil meiner Kommunikationseinheit, um den Sprachassistenten zu starten. Letztens soll sogar jemand während der Fahrt die Lautstärke des Radios geändert haben.

Was manche vergessen:
Eine längere Ablenkung während der Benutzung ist auch ohne „Aufnehmen oder Halten“ unzulässig.

1 Like

Ja, da hast Du recht. Ich wollte es möglichst plakativ formulieren und bin übers Ziel hinausgeschossen. Also so: wer es in die Hand nimmt, um es zu bedienen, hat verloren.

Bedienen ist nicht verboten, sondern das Benutzen,
Das hat sich in der neuen Fassung geändert.

Ich verwende diese Wärter nicht synonym und ich vermute, dass diese Änderung von der alten zur neuen Fassung nicht zufällig geschah.

Ich sehe im Wegdrücken eines Anrufs gerade eben keine Benutzung, sondern eine Bedienung, die dazu führt, das Gerät nicht zu benutzen.

Ich würde mich im Zweifel aber nicht darauf verlassen.

1 Like

Die Formulierungsänderung diente der Klarstellung des Benutzens, d.h. dass das Benutzen im Sinne von aufheben und woanders hinlegen im weiteren Sinne zwar natürlich eine Art des Benutzens darstellt, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gemeint ist. Mit „bedienen und benutzen“ ist klargestellt worden, dass es da um eine Nutzung der Funktionen des Gerätes, d.h. Kommunikation, Information oder Organisation, geht.

Oder einfach ausgedrückt: bedienen ohne benutzen geht nicht und das Wegdrücken eines Anrufes ist natürlich ein Bedienen und Benutzen im Sinne der StVO.

Es gibt da einen recht ausführlichen Beschluss des OLG Celle, wenn ich mich recht entsinne.

Auch noch mein Senf dazu: passt schon, auch wenn ich da Wiedersprüche im Text finde:

Hierzu sage ich lieber nichts:

(Ich weiß, dass das nicht explizit verboten ist. Aber viele Kopfhörer schotten dermaßen ab, das man von ‚draußen‘ nicht mehr allzuviel mitbekommt, un dann ist es, ebenso wie zu laute Musik im Auto nicht erlaubt)

Meine Meinung als Viel-Radlerin: Finger weg vom mobilen Endgerät, im Fall des Falles bremst du nämlich mit Haut und Knochen. Und so dringend muss man keinen Anruf wegdrücken, dass man deswegen nicht eben anhalten kann.

4 Like

äh… nein

immer noch Nein

gäähn…nein

da bin ich voll und ganz bei dir
Gruß

1 Like

Da wäre doch In-A-Gadda-Da-Vida besser geeignet … wenn der Anrufer beim Schlagzeugsolo noch immer nicht aufgegeben, muss es wirklich dringend sein …

3 Like