Auf der Suche nach dem Begriff „fehlender OS-Link“ bin ich ich auf einige Details gestoßen.
Der mahnende Anwalt mahnt ja nicht, um freundlich darauf hinzuweisen, dass ein Fehler gemacht wurde und dass der Fehler bestraft werden könnte. Der Anwalt mahnt im Auftrag eines Auftraggebers. Der will freundlich, aber rechtssicher darauf hinweisen, dass jemand einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler eventuell bestraft werden könnte.
Im Allgemeinen geht es da um das Wettbewerbsrecht. Irgendwo steht, dass man einen Link zu einer Online-Schlichtungsstelle setzen muss. Jeder gute Händler macht sich die Mühe und erarbeitet einen entsprechenden Passus. Nur einer nicht. Der hat damit einen gewissen Vorteil (er hat sich die Arbeit erspart und im Zweifelsfall hat es ein Kunde schwerer, einen Schlichtungsstelle anzurufen).
Einer von den guten Händlern möchte den schlechten Händler darauf aufmerksam machen. Damit das ganze eine gewisse Dringlichkeit bekommt und offiziell wirkt, lässt er das vom Anwalt tippen. Den potentiellen Schaden benennt der gute Händler mit 10.000 €. Daran macht der Anwalt sein Honorar fest.
Es ist also gleichgültig, wie teuer die Produkte des schlechten Händlers sind. Der potentielle Schaden des guten Händlers ist ausschlaggebend.
Und genau da setzt der Anwalt des schlechten Händlers an. Er bezweifelt die Höhe des potentiellen Schadens. Beide Anwälte (oder ein Richter) einigen sich zum Beispiel auf 700 € möglichen Schaden, wodurch die Kosten der Abmahnung auf gut 100 € gesenkt werden (die Zahlen fand ich in einem Beitrag einer Anwaltskanzlei zu dem Thema OS-Link. Quelle
Ich bin eben sehr flapsig mit den Begriffen „guter Händler“ & „schlechter Händler“ umgesprungen. Damit wollte ich Dich, @anon31978621 nicht persönlich angreifen oder diskreditieren. Er sollte plakativ darstellen, wie sich der Gesetzgeber das Thema Abmahnung mal vor vielen Jahren ausgedacht hat.
Ich persönlich finde die Idee gut. In anderen Ländern muss man als „guter Händler“ gleich klagen, wenn man sich vom „schlechten Händler“ benachteiligt fühlt. Da geht es dann um ganz andere Summen und der Prozess dauert in der Regel deutlich länger als bei der deutschen Abmahnung.
Aber die Blüten die es treibt, die Umsetzung, halte auch ich für fragwürdig. Es hat den Anschein, als gäbe es eine regelrechte „Abmahnindustrie“: Anwälte, die den ganzen lieben Tag nichts anderes machen, als Abmahnungen zu verschicken. Das Bundesjustizministerium sieht da bisher kein Handlungsbedarf und geht auf Forderung nicht ein, die einen maximalen Kostenrahmen pro Abmahnung von z.B. 50-100 € vorsehen. Bei der „Abmahnindustrie“ hat man das Gefühl, dass es denen nicht auf die Einhaltung der Regeln ankommt, sondern darauf, möglichst viel Geld mit der Abmahnung zu kassieren, anders lassen sich die Teils utopisch hohen potentiellen Schadenssummen nicht erklären.
Grüße
Pierre