Moin,
ich habe eine Frage im Arbeitsrecht zum Thema Wettbewerbsverbot.
Ich habe mich als Virtuelle Assistentin im Nebenerwerb selbstständig gemacht. Mein Arbeitgeber ist informiert und hat es abgesegnet.
Ich bin derzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist eine Personalberatung, spezialisiert auf die Automobilzulieferindustrie. Als Assistentin habe ich dort in der Buchhaltung und als Unterstützung für das Team gearbeitet. Also Rechnungserstellung etc. aber auch die Erstellung und Pflege unserer Stellenanzeigen und der Bewerber im Managementsystem übernommen.
Nun möchte ich mich in meiner Selbstständigkeit gerne auf den Bereich Stellenanzeigen Erstellung und Management spezialisieren.
Es geht dabei REIN um die Erstellung/Onlinestellung der Anzeige, kein Management der darauf folgenden Bewerber.
Kann ich das machen? Oder würde das ins Wettbewerbsverbot fallen? Generell würde ich meinem AG ja keine Kunden streitig machen (Die Automobil-Branche kann ich ja im Zweifel sogar auslassen) Da ich auch keine Personalvermittlung anbieten möchte.
Mein grober Sachverstand im Rechtsbereich würde mir sagen „Kein Problem“, aber bei Rechtlichen Sachen weiß man ja nie
Danke vielmals!