Berlin (ots) - Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
- Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Bundeskanzler a.D. Dr. Helmut Kohl durch die Staatsanwaltschaft Bonn mit Zustimmung des Landgerichts Bonn ist zu begrüßen und entspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien. Helmut Kohl hat gegen das Parteiengesetz verstoßen, aber nicht gegen das Strafgesetzbuch. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens ist der rot-grünen Mehrheit in Berlin auch der Boden für ihre Strategie entzogen worden, die 16 erfolgreichen Jahre der Regierungszeit Helmut Kohl im Nachhinein zu kriminalisieren.
Die CDU hat Verstöße gegen das Parteiengesetz auf Bundes- und
Landesebene intensiv und soweit wie möglich aufgeklärt. Soweit die Justiz mit diesen Vorgängen befasst war, hat sie sich von der rot-grünen Diffamierungskampagne gegen die CDU nicht beeindrucken lassen. So hat das Verwaltungsgericht Berlin zugunsten der CDU entschieden, dass die vom Bundestagspräsidenten verhängte Geldstrafe in Höhe von 40 Mio. DM rechtswidrig war. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist der rot-grüne Versuch kläglich gescheitert, das hessische Wahlprüfungsgericht parteipolitisch zu instrumentalisieren und das klare Wählervotum in Hessen in Frage zu stellen.
Der Rechtsstaat hat Rot/Grün und ihre Diffamierungskampagne mit
der heutigen Entscheidung erneut in die Schranken verwiesen.
ots Originaltext: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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