STADLER: Pyrrhussieg für Helmut Kohl
BERLIN. Zur Entscheidung des Landgerichts Bonn in Sachen Kohl erklärt der Obmann der F.D.P.-Bundestagsfraktion im Parteispendenuntersuchungsausschuss, Dr. Max STADLER:
Die Einstellung des Verfahrens ist für Helmut Kohl in Wahrheit in Pyrrhussieg. Denn der politische Vorwurf, daß Kohl für sich Sonderrechte beansprucht hat, bleibt auch nach der juristisch durchaus korrekt begründeten Entscheidung des Landgerichts Bonn bestehen. Kohl hat sich an die für alle geltenden Regeln bei der Behandlung von Parteispenden nicht gehalten und damit den Eindruck erweckt, er stehe über dem Recht. Nun wird seine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht sauber und eindeutig so oder so - mit Schuldspruch oder Freispruch - geklärt.
Das wird bei vielen Bürgerinnen und Bürgern erneut den Eindruck einer Sonderbehandlung hervorrufen, auch wenn Einstellungen gegen Geldauflagen in der Justizpraxis nicht unüblich sind. Schließlich werden es viele als Inanspruchnahme von Sonderrechten ansehen, wenn Kohl weiterhin die Aussage vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuß über die Namen seiner bisher anonymen Spender verweigern sollte. Dann wird die Frage der Aussagepflicht, die ja jeden Zeugen trifft, gerichtlich geklärt werden. Das bedeutet, daß die Angelegenheit zeitlich in die Vorwahlkampfphase 2002 gerät. Ob das im Sinne der Union ist?
Helmut Kohl hat historische politische Verdienste. Wäre es nicht in seinem wohlverstandenen Interesse, wenn er - da ihm strafrechtlich nichts mehr droht - jetzt den Mut zur vollen Wahrheit aufbrächte und der Öffentlichkeit einen weiteren Streit über den Umfang seiner Aussagepflicht ersparen würde ?
Quelle: http://www.fdp.de