Helmut Kohl hatte die Namen der Spender schon vor dem jetzigen Gerichtsverfahren verschwiegen, weshalb sollte er sie nun nennen? Zwar drohte ihm der Grünen-Abgeordnete Ströbele Zwangsgeld und Beugehaft an, doch dient dies erst einmal zur Beruhigung der Bevölkerung, für die die Einstellung des Verfahrens unverständlich ist.
Heute und morgen wird zu lesen sein, dass für ein längeres Verfahren die Verhältnismässigkeit nicht gegeben wäre - zu teuer! -, ebenso gäbe es Milderungsgründe für diese Entscheidung, so die Siebte Grosse Strafkammer des Bonner Landesgerichts.
Welch eine Verhältnismässigkeit ist hier nicht gegeben? Es sei an die siebziger Jahre erinnert, in der die BRD scheinbar durch den Terrorismus so stark bedroht war, dass dafür überdimensionale Etaterhöhungen, z. B. für das BKA, bewilligt wurden, um die Demokratie zu schützen. Oder man denke an die Kosten für den Hochsicherheitstrakt in Stuttgart-Stammheim. Man mag bei Verhältnismässigkeit auch gerne ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrachten, dass Haschisch nach wie vor illegal ist, Alkohol jedoch nicht. (Es wurde nur gesagt, dass man bei Haschisch von einer Strafe absehen kann.) Urteilsbegründung: Es stimme zwar, dass Haschisch im Gegensatz zu Alkohol nicht körperlich abhängig mache, aber Alkohol wurde man in erster Linie nicht konsumieren, um sich zu berauschen.
Es gilt einmal zwei Ecken weiterzudenken. Wenn es in einer vermeintlichen Demokratie möglich ist, illegal Gelder für eine Partei zu sammeln, die damit zusätzlich Wahlkampfmittel zur Verfügung hat oder das Schwarzgeld für „kleine Gefälligkeiten“ weiterreichen kann, so bedeutet das eine grössere Aushöhlung der Demokratie, als der Terrorismus je dazu im Stande gewesen wäre. Hier geht es glasklar um Korruption, und wenn in diesem Land nur noch die Finger für jemanden bewegt werden, das dafür meistbietend zahlt, dann beginnt sich ein Spendensumpf zu einer Kloake über das ganze Land auszubreiten. Wer mag es angesicht solcher Verstrickungen noch demjenigen verdenken, der für ein paar Mark schwarz nebenher arbeitet. Diese Schwarzarbeit wird jedoch, wie es vor wenigen Tagen zu hören war, als Bedrohung für den Arbeitsmarkt angesehen - Schwarzgeld jedoch anscheinend nicht als Bedrohung für Recht- und Verhältnismässigkeit.
Auch die von der Kammer genannten Milderungsgründe der fehlenden Absicht einer persönlichen Bereicherung sowie der persönlich herabsetzenden Angriffe Kohls in der Medienberichterstattung stimmen nachdenklich. Zwar mag Kohl keine einzige Mark selbst in die Tasche gesteckt haben, aber er war es, der über die illegalen Geldmittel verfügen konnte, und Geld bedeutet Macht! Dass die Medien Kohl zu stark angegangen haben, mag man ebenso akzeptieren, aber es verwundert doch, dass dies für den Ex-Bundeskanzler zutrifft, jedoch anscheinend nicht für die normalsterblichen BürgerInnen. Es ist mir zumindest bis dato nicht bekannt, dass ein Angeklagter besondere Milde erfahren hätte, weil die Medien ihn zu sehr angegriffen hatten. Mir kommt dabei eher das Gegenteil in den Sinn.
In diesem Land ist etwas faul, denn es stinkt gewaltig, denn wenn korrupte Hand die andere wäscht, bleiben beide schwarz.