WG-Mitbewohner nutzt fremdes Eigentum trotz Verbot

Hallo, ich würde mich gerne mal über meine Möglichkeiten, bzw. Rechte informieren.
Ich habe ein Haus, in dem ich auch selber wohne. Seit über 2 Jahren vermiete ich 2 Zimmer. Küche und Bad werden gemeinsam genuzt, wobei die Küche eine große Wohnküche ist, die in ein Wohnzimmer übergeht. Da ich nie Probleme mit teilen hatte, dürfen meine Mitbewohner quasi alles mitbenutzen, sprich Besteck, Geschirr, Waschmaschine, Fernseher, Bücher, DVD´s…
Seit 4 Monaten habe ich nun einen Mitbewohner, der das in meinen Augen ein wenig überansprucht. Er sitzt nur auf meinem Sofa und guckt fernsehen. Teilweise auch nächtelang und schläft nicht selten davor ein, so dass ich ihn dann am nächsten Morgen in sein Zimmer schicken darf, damit ich meine Küche ohne sein Schnarchen im Hintergrund nutzen kann.
Vor einem Monat habe ich ihm gekündigt, da ich mich derzeit im eigenen Haus nicht mehr wohl fühle.
Ich finde es sehr fair von mir ihm 3 Monate Kündigungsfrist zu gewähren, da er durch nächtliche Escapaden empfindlich den Hausfrieden stört. Außerdem hat er nicht 1x die Miete pünktlich zum 1. gezahlt letzten Monat sogar gesplittet am 7. und am 18. des Monats. Zudem erfüllt er keine der WG-Pflichten, sprich integriert sich nicht in den Putzplan. Die ihm obliegende Sorgfalt für das gemietete Zimmer erfüllt er in meinen Augen auch nicht, da er dort angebrochene Lebensmittel mit seinen Klamotten auf dem Boden rumliegen hat, über Tage. Sehen kann man den Teppich höchst selten. Das scheinen mir Gründe für eine fristlose Kündigung, oder?
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe ihm das Nutzungsrecht für so ziemlich alles entzogen. Da es nur einen mündlichen Mietvertrag gibt ist es nun natürlich schwierig genau zu sagen, was in der Warmmiete wirklich enthalten ist, aber es ist doch als Eigentümer mein gutes Recht zu sagen, dass er meine Töpfe, Teller etc. nicht mehr benutzen darf, oder? Da er es trotzdem tut, würde ich gerne wissen, kann ich in dem Fall sein Zimmer betreten, um mein Eigentum zu retten?
Ich bin ein wenig verzweifelt, da es auch offensichtlich ist, dass er nicht nach einer neuen bleibe sucht. Es kann doch nicht sein, dass ich im eigenen Haus keine Rechte habe…
Vielen Dank im Voraus, Braselino

Hallo Braselino,

da dein Mieter so maximal 2 Jahre bei dir wohnt, ist es beim mündlichen Mietvertrag, was auf deutsch bedeutet, ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit , dass man dort die gesetzliche Kündigungsfrist laut dem BGB dafür 3 Monate dafür beträgt. das hast du ja richtig gemacht.
Ich habe ein paar Fragen:
Doch du hast dies ja schriftlich gemacht ihm gekündigt oder? und hast du dort auch reingeschrieben, dass du keine Verlängerung des Mietvertrags nach Ablauf der Kündigungsfrist willst?
Und hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Denn entschuldige wenn ich das so direkt schreibe, die wenigstens Mieter akzeptieren eine Kündiung von Seiten des Vermieters und ein Streit beginnt vom Gerichtsvollzieher dann die Wohnungsräumungsklage wo du machen kannst bis hin zum Gericht, damit du zu deinem Recht kommst ist der Fall.
Wenn dein Mieter jemand von der Sorte ist, wo nicht freiwilig geht, ist es dir möglich, anteilig beim Fianzamt Gerichtskosten und Anwaltskosten sozusagen einen Antrag Werbekosten bei Mieteinkünften zu stellen.
Du hast sogar Kontoauszüge, wo du falls du das mal vor Gericht bzw. beim Anwalt belegen kannst, dass deine MIete verspätet ankam, es ist halt wichtig, dass du das alles belegst mit Kontoauszügen und anderen Dingen.
Und wegen deiner Sachen, die der Mieter nicht mehr benutzen darf, würde ich dir vorschlagen, dass du ihn mit heutigem Datum einen Brief zukommen lässt, wo du darin schilderst, dass er von nun an keinen deiner Gegenstände mehr benutzen darf und alles ausschließt und auch, wenn du willst dass er weder deinen Fernseher ncoh sonst was mitbenutzen darf weiterhin.
Eine Kopie unbedingt für dich machen und wann du ihm das gegeben hast auch machen.
Es ist auch so, dass man den sogenannten Räumungstitel gerichtlich vor Gericht erstreiten muss und da vergehen viele Monate bis du da wieder neue Mieter einziehen lassen kannst und den anderen los bist.
Ich habe noch was gefunden für dich zum nachlesen:
Zunächst warten Sie nicht zu lange, sonst könnte es zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses kommen. Diese Verlängerung ist im § 545 BGB geregelt. Dort heißt es:

„Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

s ist durchaus zulässig, die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB im Mietvertrag auszuschließen. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Wenn Sie keinen Ausschluss im Mietvertrag vereinbart haben, sollten Sie schon im Kündigungsschreiben einer stillschweigenden Verlängerung widersprechen.

Sie können bei einer fristlosen Kündigung nicht sofort Räumungsklage einreichen. Hier gilt, dass Sie dem Mieter eine Frist einräumen müssen, innerhalb derer er ausziehen kann. Schließlich kann er einen Auszug nicht von heute auf morgen bewerkstelligen. Meist geht man hier von einer Frist bis zu 14 Tagen aus.

Und auch wenn sich das blöd anhört, doch du musst deinem Mieter erst mal um Erlaubnis fragen, auch wenn es sich um dein Eigentrum handelt, wenn du seine Zimmer betreten willst
Wie ich schon oben geschrieben habe, empfehle ich dir das alles schriftlich zu fixieren, damit du was wegen später falls du ihn nicht loswirst in der Hand zu haben.
lg und einen schönen Abend
Christina

Hallo,
ja, die Kündigung habe ich ihm schriftlich zukommen lassen. Da wir im selben Haus wohnen und uns täglich über den Weg laufen habe ich den hochoffiziellen Weg weggelassen und kein Einschreiben draus gemacht. Ich bin mir auch sicher, dass er die Kündigung akzeptiert hat und am 31.10. ausziehen wird. Das Problem ist halt, dass er offenbar meint, bis dahin kann er einem das Leben schwer machen.
Normalerweise würde ich sagen „was soll´s die 3 Monate“, aber er hat mich jetzt schon 2x beleidigt, ebenso mein Haus, was er siffig und schmuddelig nennt. So etwas macht mich extrem wütend, da ich mir von einem 20jährigen, der in seinem Leben noch nicht viel geleistet hat, nicht sagen lassen muss, mein „Lebensinhalt“ (ich werkel viel an meinem Haus…) sei widerwärtig. Außerdem, wenn es so siffig ist, könnte er ja mal anfangen sich an den Putzplan zu halten.
Meine Lösung zu den mitgenutzten Gegenständen: Ich habe alle Schränke leer geräumt. Da wir jetzt grade einen neuen Monat haben, hatte ich schon damit gerechnet, dass seine Reaktion darauf ein Nichtzahlen der Miete sein wird. Da er schon häufiger verspätet gezahlt hat, ich ihn auch schon 1x schriftlich aufgefordert habe zu zahlen, sehe ich es dann richtig, dass ich ihn, sofern er bis zum 4.9. nicht freiwillig zahlt, fristlos zum 30.09. rauswerfen kann?
Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. Aber da er nur ein Zimmer bei mir bewohnt wäre ich sonst Ende des Monats einfach so radikal ihn und seine Sachen vor die Tür zu setzen und die Schlösser auszutauschen. (Vermutlich werde ich mich das doch nicht trauen, aber von den räumlichen Gegenbheiten her, wäre es machbar.)
Gruß, Braselino

Hallo Braselino, ich verstehe es sehr gut wie du dich fühlst als Eigentümer deines Hauses und das wirst du dir sicher für immer und ewig merken, nachdem du so miese Erfahrungen gemacht hast.
Ich gehe davon aus, dass dein 20 Jahre alter Mieter noch irgendwie in der Pubertät steckt und nicht genau weiß, wie man sich verhält mit allem was dazugehört zum leben.
ich habe dir mal was vom BGB rauskopiert, und möchte dir dazu sagen, er müsste schon zweimal mit der Miete hinterher sein, dass du ihn fristlos rauswerfen kannst. Es tut mir leid, doch so musst du ihn leider bis Ende Oktober dulden.
§ 543
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
  2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
  3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn

  1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
  2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
  3. der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist.

(4) Auf das dem Mieter nach Absatz 2 Nr. 1 zustehende Kündigungsrecht sind die §§ 536b und 536d entsprechend anzuwenden. Ist streitig, ob der Vermieter den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig gewährt oder die Abhilfe vor Ablauf der hierzu bestimmten Frist bewirkt hat, so trifft ihn die Beweislast.
Ich wünsch dir alles Glück dieser Erde, dass es ohne Amtsgericht von statten geht und dein Mieter so einsieht, dass es besser für dich und auch für ihn ist, dass er geht und es ist schon bescheiden, dass man seine Sachen wegräumen muss aus seinem Haus, weil der Mieter das nicht akzeptieren will, dass du nicht mehr teilen willst.
lg Christina

Hallo Braselino,
„streckst Du jemand den kleinen Finger hin, dann nimmt er die ganze Hand!“
Typisch, Dein Untermieter nutzt Deine Großzügigkeit rigoros aus, so wie er es bei Muttern gemacht hat.
Dein Eigentum kannst Du Dir selbstverständlich aus seinem Zimmer herausholen, er hat es letztendlich auch dort abgestellt ohne Deine Genehmigung. In einer WG muß sich selbstverständlich jeder an bestimmte Ordnungsprinzipien halten. Werden diese trotz - mehrmaliger Abmahnung - nicht eingehalten ist das ein Kündigungsgrund m.E. auch fristlos. Ich würde ihm diese Kündigung schriftlich geben und eine „letzte Frist“ setzen. Ist er an diesem Tage nicht verschwunden mit samt seinem Hab und Gut, dann würdest Du ihm seine Klamotten am nächsten Tag auf die Straße stellen, damit er sie dort abholen könne. Vorsorglich machst Du gleich morgens an diesem Tag einen neuen Zylinder ins Türschloß.
Alles Gute und viel Erfolg mit dem Typ.
Gruß, Charly-Heinz

Hallo und Danke für das Mitgefühl. Ich werde mir das sicher auf ewig merken und gelernt hab ich definitiv. :smile:
Ich konnte ihn tatsächlich nochmal zu einem Gespräch, welches heute stattfindet, bewegen. Es werden 2 Neutrale vor Ort sein. Ich hoffe, das Ergebnis ist, dass ich die nächsten 8 Wochen halbwegs stressfrei mit ihm wohnen werde. Der Termin des Auszugs (31.10.) steht ganz klar fest.
LG; Braselino

Hallo Charly-Heinz,
ich bin froh, dass nicht nur ich über so radikale Mittel nachdenke. Wie Du meiner anderen Antwort entnehmen kannst, hoffe ich, dass ich nicht so weit gehen muss, aber im Notfall…
Danke für die Rückmeldung.
LG; Braselino

Hallo Braselino, ich freue mich sehr, dass sich alles für dich zum Guten wendet und ich wünsch dir alles Gute für den Auszug, für die zwei Gespräche auf neutralem Boden, was toll ist, auch falls du mal wieder neue Mieter reinlässt, dass du da auch auf dein Herz und deine Intuition hörst, damit du die richtigen Leute reinlässt wieder, sind Gott sei Dank nicht alle Menschen nicht so weit entwickelt wie dein jetziger Mieter, es gibt durchaus auch gute weiterentwickelte Menschen.
lg und einen schönen Tag dir
Christina