WG-Zimmer, Mietvertrag

Hallo zusammen,

meine Tochter wird absehbar in eine WG ziehen und wird nun den Mietvertrag zugesendet bekommen.
Wir als Eltern schauen natürlich darüber und haben aber davon leider keine Ahnung.

Damit meine Frage:
Was ist wichtig zu beachten bei einem Mietvertrag?
Worauf sollte man achten, gibt es „Fallgruben“, die man wissen sollte?

danke im Voraus
kitty

Einscannen, sauber anonymisieren, dann hier hochladen.

Es gibt hier neben interessierten Laien auch ab und zu mal Juristen hier im Forum.

Ein erster Rat:
Mit dem Auszug aus dem Elternhaus sollte spätestens eine eigene Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden - die allermeisten Verträge beinhalten Schäden, die man als Mieter verursacht, trotzdem sicherheitshalber prüfen, ob die eigene PHV das abdeckt.
(Eigentlich sollte jeder Mensch eine PHV haben!)

2 Like

Bei einer WG sollte man sich anschauen, wie die Mieter haften für schäden an der Mietsache und wie die Kaution weitergeben wird. Wie ist der Austausch der Mieter geregelt, gibt es einen hauptmieter oder sind gegenüber den Vermieter alle gleich in der Haftung und im Recht.

Ansonsten muss sich auch dieser Mietvertrag in den Korsett des sozialen Mietrecht halten.

1 Like

Ich hatte bei meiner Versicherung angerufen und meine Tochter ist bei mir noch mit drin als Studentin.

Es gibt eine Hauptmieterin, wobei der Vertrag an meine Tochter beinhaltet, dass er sich an dem Hauptvertrag orientiert (den wir noch nicht in den Händen haben).

Die Kaution wird an die nun ausziehende Mieterin gegeben- so ist das wohl üblich bei WGs…ich finde das ja recht windig aber kommt wohl häufig vor.

ist in der Haftpflicht auch Schäden bei leihe und Miete eingeschlossen?

1 Like

Dass sie drin ist heißt noch lange nicht, dass Mietschäden auch mit versichert sind. Nicht mal, dass irgendwas versichert ist, was sich bei Personen außerhalb eures Haushalts abspielt. Also: frag nochmal zu diesem Thema bei der Versicherung nach. Schildere dabei die Situation komplett.

Da möchte ich nachfragen:
Ich hatte das seinerzeit abgescheckt und erfahren, dass meine Haftpflicht das ausgezogene (studierende) Kind mit abdeckt bis sogar einige Monate nach Ende der Ausbildung. Das galt und gilt allerdings nur für den Fall, dass es sich auch um eine Ausbildung handelt.
Die Richtlinie hiess, „wenn Ausbildung abgeschlossen, dann selber Haftpflicht.“

Und warum schreibst Du „spätestens“? Solange im Haus der Eltern greifen die üblichen Haftpflichtvers. doch sowieso.
Oder habe ich Sonderfälle übersehen?

1 Like

ich weiß nicht wie das nun ist, früher wurde Abitur in einigen Bereichen der Ausbildung gleich gesetzt.

Es hiess- sogar schriftlich auf meine Bitte hin-: Studium plus ein paar Monate (müsste die Anzahl nachgucken gehen.) Versicherer Gerling.

fällt mr wieder ein wo das mal erwähnt wurde, das war im Kreiswehrersatzamt

Habe jetzt gerade mit der Versicherung geredet.
Meine Tochter ist in Ausbildung- und egal wo sie wohnt- sie ist in meinem Vertrag mit drin und damit versichert.
Für Mietschöden käme die Hausrat auf- die wir haben, also auch da ist sie abgesichert.

Das wäre also geklärt :wink:

Frage wäre dann aber immer noch- auf was ist unbedingt zu achten beim Mietvertrag?
Gibt es Stolperfallen, die man beachten sollte?

lg kitty

Hausrat deckt die Schäden am eigenen Hausrat ab nciht aber am Fremden.

Dazu wurde doch schon was geschrieben.

Ich habe ausdrücklich nach der anderen Wohnung gefragt, in der meine Tochter dann leben wird. Die Versicherung ZAHLT, wenn was kaputt geht.

Zu weiteren Tipps, wurde doch bisher nur das Angebot von Hochladen gemacht…oder hab ich jetzt was überlesen??
Da wir den Vertrag noch nicht haben, kann ich das leider noch nicht machen.

Die Hausratversicherung kommt für den versicherten Hausrat auf. Ich bezweifle, dass es da um den Hausrat in einer ganz anderen Wohnung geht. Im übrigen geht es bei der Hausratversicherung immer um Beschädigung des beweglichen Hausrats, nicht um die Beschädigung dessen, was zum Haus gehört (Wände, Fußböden, Installation).

Du solltest noch ein drittes Mal nachfragen…

langt das nicht erstmal?

Ich war zu ungenau.
Ob ein Kind von einer Familienhaftpflicht abgedeckt ist, muss an Hand des jeweiligen Vertrages geprüft werden.
Denkbar sind Klauseln „bis zum Auszug“, „bis eigenes Geld verdient wird“, „bis zum Ende der ersten Ausbildung“.
Ich weiß nicht, was üblich ist.
Aber es wurde ja schon geklärt, dass die ausgezogene Tochter während des Studiums bei diesem Vertrag von der PHV abgedeckt ist.

Da dürfte etwas falsch verstanden worden sein.
Die Hausratversicherung bezahlt die Dinge, die deine Tochter in die Wohnung eingebracht hat, etwa nach einem Brand oder wenn eingebrochen wurde. Das können Möbel, Computer, Kleidung usw. sein.
Die Haftpflicht zahlt den Schaden, den deine Tochter angerichtet hat, etwa nach dem Anbohren einer Leitung oder dem versehentlichen Abfackeln des Hauses.

Bei der Hausratversicherung wäre ich mir absolut nicht sicher, dass diese auch den Hausrat einer ganz anderen Wohnung übernimmt. Aber diese Versicherung ist nicht so wichtig, es geht da nur um Schäden an eigenen Dingen. Wie groß mag der Wert aller Sachen im WG-Zimmer sein?

Die PHV dagegen ist existenzschützend, denn dort sind Schäden an fremden Sachen und an Personen abgedeckt - das kann sich schnell um Millionen handeln.

Alles klar!

öh, nein…denn die private Absicherung durch Versicherung ist doch nur ein kleiner Teil, der bei einer Vermietung beachtet werden muss.