Hallo zusammen,
ich habe über einen Standard-Mietvertrag ein Zimmer angemietet. Mündlich haben wir vereinbart, dass ich Küche & Bad mit nutzen darf, über Strom haben wir nicht gesprochen. Die Zimmer verfügen nicht über eigene Zähler.
Ist der Vermieter irgendwann berechtigt, mir nachträglich Stromkosten aufzubürden?
Wie komme ich darauf? Er hat für mein Zimmer am Wochenende den kompletten Strom abgeschaltet, weil ich nicht anwesend war und er Licht im Zimmer gesehen hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe, Philipp