WG-Zimmer & Strom

Hallo zusammen,
ich habe über einen Standard-Mietvertrag ein Zimmer angemietet. Mündlich haben wir vereinbart, dass ich Küche & Bad mit nutzen darf, über Strom haben wir nicht gesprochen. Die Zimmer verfügen nicht über eigene Zähler.
Ist der Vermieter irgendwann berechtigt, mir nachträglich Stromkosten aufzubürden?

Wie komme ich darauf? Er hat für mein Zimmer am Wochenende den kompletten Strom abgeschaltet, weil ich nicht anwesend war und er Licht im Zimmer gesehen hat.

Vielen Dank für Eure Hilfe, Philipp

Nein. Nebenkosten müssen vertraglich umgelegt werden, sonst hat der Vermieter Pech gehabt.

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Hallo Philipp,

mal völlig abgesehen von „berechtigt“ und „Pech gehabt“:

Wenn dir an einem vernüftigen Verhältnis und erfreulichen Bedingungen mit deinem Vermieter gelegen ist, klärst du umgehend in einem Gespräch die unklaren Verhältnisse (mit einem beidseitig unterzeichneten Protokoll), sonst wirst du mit Sicherheit keine angenehme Zeit in dieser Bleibe haben!

Viel Erfolg und

herzliche Grüße

Helmut

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Servus,

und ich komme von da aus auf das Gegenteil:

Der Vermieter möchte nicht für den nutzlosen Stromverbrauch mit bezahlen, und weil er das von Dir gemietete Zimmer nicht betreten möchte (der Schalter dürfte im Zimmer sein), schaltet er den Strom eben dort aus, wo ihm das möglich ist.

Wenn er den nutzlos verbratenen Strom Dir irgendwie weiterberechnen könnte, könnte es ihm egal sein, ob Du bei permanent offenem Fenster mit einem elektrischen Tauchsieder heizt, egal ob Du da bist oder nicht. Weil er das aber nicht kann, schaut er zu, dass der Strom, der auf seinen Deckel geht, nicht exzessiv für nichts verbraucht wird.

Schöne Grüße

MM

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