Hallo,
wir nutzen auch auf unseren Firmenhandies WhatsApp.
Kann der Arbeitgeber technisch die Chats mitlesen bzw. protokollieren?
Nebenbei: Darf er das?
Vielen Dank für Info
Kitt
Hallo,
wir nutzen auch auf unseren Firmenhandies WhatsApp.
Kann der Arbeitgeber technisch die Chats mitlesen bzw. protokollieren?
Nebenbei: Darf er das?
Vielen Dank für Info
Kitt
Hallo,
Wenn er Zugriff auf die Handys hat oder wenn er Mitglied in den Gruppen ist - ja.
Ich gehe davon aus, dass man auf WhatsApp die selben Regeln anwenden kann wie auf E-Mails. Und dann lautet die Antwort: kommt drauf an. Zur Klärung dieser Frage solltest Du vielleicht eine eigene Frage im Brett für Arbeitsrecht stellen.
Ein Thema für das Rechtsbrett wäre auch die Frage: darf man auf einem Diensthandy überhaupt WhatsApp nutzen? Mir ist es grundsätzlich untersagt, weil ich damit gegen die DSGVO verstoßen würde. Meine dienstlichen Kontakte würden an einen amerikanischen Konzern übermittelt werden.
Grüße
Pierre
Was meinst Du mit „Zugriff auf die Handies“?
Meinst Du, dass er die Handies in die Hand bekommt,
oder dass er per Software von außen schauen kann?
Es gibt Firmen, die geben „betreute“ Handys heraus. Die IT des Unternehmens bereitet die Handys zentral vor, und kann sie aus der Entfernung steuern, löschen und auch kopieren und auslesen.
Es gibt aber auch Unternehmen, die geben an ihre Angestellten einfach so ein Handy heraus und gut.
Grüße
Pierre
Verstehe ich nicht.
Kann man nun WhatsApp auslesen oder nicht (z.B. von remote)?
Oscar Wilde:
Die Wahrheit ist selten rein und niemals einfach.
Ok. Ganz kurz: dürft Ihr Eure Diensthandys privat nutzen? Habt Ihr eine Nutzungsvereinbarung unterschrieben, die das explizit erlaubt? Ist es Euch durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag ausdrücklich(!) gestattet, das Handy privat zu nutzen? Ist dort privates Telefonieren, SMS schreiben, die Installation von Apps erlaubt?
Wenn es nicht explizit erlaubt ist, ist es verboten (so entschied das Bundesarbeitsgericht). Entsprechend darf man kein WhatsApp auf diesen Gerät installieren und benutzen. Und dementsprechend verbietet sich natürlich erst recht die private Nutzung von WhatsApp.
Wenn keine private Nutzung des Handys explizit gestattet ist, darf der Arbeitgeber das Einhalten des Verbotes kontrollieren. Dafür darf er verlangen, dass das Handy ausgehändigt und entsperrt wird. Und spätestens dann kann er alle Chats bei WhatsApp lesen.
Wenn der Arbeitgeber allerdings die private Nutzung (inkl. Installation von Apps) gestattet hat er nicht mehr das Recht, das gesamte Handy zu durchsuchen.
Und jetzt darfst Du in Deinen Arbeitsvertrag, Nutzungs- oder Überlassungsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag … schauen und lesen, ob Du das Handy privat nutzen darfst.
Grüße
Pierre
Dein Arbeitgeber sollte WhatsApp verbieten, denn es ist nicht datenschutzkonform nutzbar.
Zu deinen Frage: Ja und Ja (kommt drauf an, private Nutzung Verboten, dann kann er alles)… Ist dazu nichts gesagt und er weiß es, kann man nach einer gewissen Zeit von Duldung sprechen. Gibt es keine Aussage dazu ist jede private Nutzung erstmal verboten, aber das schrieb Pierre bereits.
Wenn man Zugriff auf das Handy hatte und spezielle „Spionage“-Apps installieren konnte, dann hat man Vollzugriff auf das Handy.
Kann man diese Spionagesoftware identifizieren.
Nebenbei: Es ist der einzige Post, der auf meine Frage eingeht.
An Hand eines einfachen Tests? Eher nicht. Sie wurde ja zum Spionieren programmiert, das Verbergen gehört dazu.
Hatte überhaupt jemand die Gelegenheit, die App zu installieren? Wenn dir ein in der Originalpackung versiegeltes Handy übergeben wurde, wird es sauber sein.
Welche Anhaltspunkte hast du überhaupt, die dich an eine Überwachung denken lassen?