Erst einmal: Leider ja.
Mündliche Verträge sind schnell abgeschlossen, aber im Nachhinein schwer zu beweisen
Noch nicht einmal ein Handschlag ist notwendig. Die meisten Verträge werden im Alltag abgeschlossen, ohne dass sich die Beteiligten dessen bewusst sind. Es wird die Zeitung am Kiosk gekauft und somit ein Kaufvertrag eingegangen. Mit dem gestempelten BVG-Ticket besteht ein Beförderungsvertrag mit den Berliner Verkehrsbetrieben. Und wer sich das Auto des Kollegen leiht, erhält zu den Autoschlüsseln einen imaginären Leihvertrag gleich dazu.
Verträge sind nicht nur gültig, wenn sie auf dem Papier stehen. Sie brauchen keine besondere Form, können auch durch schlüssiges Handeln oder mündlich zu Stande kommen. Voraussetzung ist nur: Zwei Parteien sind sich darüber einig, wer die Vertragspartner sind und welche Leistung für welche Gegenleistung wann und wie erbracht werden soll. Sind diese Fragen geklärt, ist der Vertrag geschlossen und durchsetzbar. So ist es nach Deinen Angeben auch bei Dir.
Ein mündlicher Vertrag ist am schnellsten abgeschlossen - ganz unkompliziert und ohne lästigen Papierkram. „Ein Mann, ein Wort“ sagt mitunter, wer sich von Bekannten Geld borgt, einem Interessenten ein Auto verspricht oder eine Ferienwohnung mietet. Doch mehr Sicherheiten als das gesprochene Wort hat der andere in der Regel nicht. Das wird immer dann zum Problem, wenn sich der Autoverkäufer plötzlich nicht mehr an sein Versprechen erinnern will. Oder der Bekannte behauptet, vom anderen niemals Geld bekommen zu haben.
MÜNDLICHE VERTRÄGE - DEFINITION
Für einen Vertrag braucht man zwei übereinstimmende Willenserklärungen, aber keine besondere juristische Form. Es herrscht Vertragsfreiheit. Verträge können schriftlich wie mündlich erfolgen, sind durchsetzbar und einklagbar.
Vertragsinhalt: Folgende Punkte sollten geklärt werden: Handelt es sich tatsächlich um einen Auftrag? Wer sind die Vertragspartner? Welche Leistungen erbringen beide Seiten? Zu welchem Termin, zu welchem Preis?
Tja, so ist die Lage, Du wirst wohl oder übel den eingegangenen Vertrag erfüllen müssen, wenn Du keinen Rechtsstreit provozieren willst. Dieser ist dann allerdings offen.
Viele Grüße!
Birgit