Wichtig: Muster- Versammlungsstättenverordnung

Im laufe diesen Jahres ist oder soll die neue „Muster- Versammlungsstättenverordnung“ in Deutschland umgesetzt werden. Dieses hat große Folgen bei der Ausrichtung von Veranstaltungen aller Art. So muss z.B. bei Veranstaltungen, ob Kinder- oder Sportfest, Kirchenfeiern oder Theater, Messe oder Spezial- Event, wo Licht- und/oder Bühnentechnik genutzt wird mit über 200 Personen oder über 50qm Szenenfläche zwingend mindestens eine ausgebildete „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“, ab 200 qm Szenenfläche oder 5000 Plätze ein „Verantwortlicher der Veranstaltungstechnik“ anwesend sein. Es ist entgegen der allgemeinen Vorstellung nicht ausreichend, davon auszugehen, die Techniker einer bestellten Firma würden diese Qualifikation besitzen (siehe MVStättV § 38- 40). Es ist daher sehr wichtig, alle davon Betroffenen (Veranstalter, Betreiber) darüber zu unterrichten und einen geeigneten Umgang mit dieser Situation zu entwickeln.
Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte oder auch Fragen zu Brandschutzimprägnierung hat findet unter der Homepage www.kunst-licht-ton.de umfangreiches Material oder kann mich unter 0171 742 78 77 anrufen. Ich beantworte Ihre Fragen gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Fritz