Wichtige Infos per Auszug o. Rechnung- legitim?

Hallo,

mich interessiert folgende Frage:

Man findet in den Kontoauszüge oder auf den Onlinerechnungen wichtige Informationen zB, dass sich die AGBs geändert haben und ich habe eine bestimmte Frist zum Reagieren.

Aktueller Fall:
KabelBW hat die AGBs geändert. Und schrieb in die Rechnung unten folgenden Text.
„Wir haben Sie bereits über die neue Preisliste für Telefonverbindungen, Tarifoptionen sowie
Serviceentgelte ab dem 01.04.2013 informiert. Durch diese Anpassung steht Ihnen ein
Sonderkündigungsrecht der betroffenen Produkte zum 31.03.2013 zu, das Sie innerhalb von sechs
Wochen ab Erhalt dieser Rechnung geltend machen können.“

Ich bekomme die Rechnungen Online. Es ist ein Lastschriftverfahren angemeldet.
Ich gucke mir die Rechnungen explizit nie an. Nur, wenn ich merke, dass es mit dem abgehobenen Betrag etwaws nicht stimmt. Da ich aber konstante monatliche Abbuchung habe, ist es fast nie der Fall.

Meiner Frage:
Ist es legitim, solche wichtigen Infos auf einer Rechnung zu schreiben?
Ich bin der Meinung, dass solche Infos auf dem POstweg oder in einer gesonderten Nachricht mitgeteilt werden müssen.

Bitte um Hilfestellung. Evtl mit Paragrafen.
Ich habe den Vertrag am 27.03 gekündigt, war

Ich denke mal dass du mit dem Argument die Vertragsbedingungen nicht gelesen oder überlesen zu haben schlechte Karten hast.

Eigenen Erfahrungswerte!

Hallo,

im Vertrag kann alles Mögliche geregelt werden. Auch das die Rechnung online übermittelt wird. Eine Rechnung bleibt aber eine Rechnung, auch wenn sie online übermittelt wird und Rechnungen sind immer zu prüfen und aktiv zur Kenntnis zu nehmen inkl aller Anlagen oder Beilagen. Im Übrigen wurde die Preiserhöhung ja offensichtlich schon vorher anderweitig mitgeteilt und durch Anlage zur Rechnung nur vollzogen.

Ciao Ricco

Hallo,

auf dem Kontoauszug ist das wirklich etwas dürftig. das schaut doch fast jeder nur auf den gebuchten Betrag.

Wie das aber rein rechtlich ist, kann ich Dir aber nicht sagen.

Uli

Ist es legitim, solche wichtigen Infos auf einer Rechnung zu
schreiben?

Hallo, maßgenlich ist die Frage, on Ihnen die Mitteilung zugegangen ist. Das ist offensichtlich der Fall.

„Für elektronische Willenserklärungen im WWW sowie für die E-Mail-Kommunikation gelten die Grundsätze über den Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden gemäß § 147 Abs. 2 BGB, so dass es darauf ankommt, wann die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und wann mit einer Kenntnisnahme unter normalen Umständen zu rechnen ist. Erklärungen per E-Mail gelangen bereits in den Machtbereich des Empfängers, wenn diese auf dem Mail-Account des Empfängers eingehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Empfänger selbst oder ein Dritter den Account betreibt, da in beiden Fällen der Abruf durch den Empfänger möglich und vorgesehen ist.“ schreiben dazu die RAe Bettinger Schneider Schramm im Netz.
Dem kann ich nichts hinzufügen. Die übersandte Rechnung ist ja nicht nur irgendwelcher Spam sondern es kann erwartet werden, dass der Inhalt auch zur Kenntnis genommen wird.

MfG

Andreas Kleiner, Berlin.

Guten Tag bigphil, das Recht zur Kündigung wurde fristgerecht eingesetzt und so dem Lieferanten mitgeteilt, dass Sie nicht einverstanden sind mit den neuen Bedingungen. Wo ist also das Problem?
Als ich meinen Lieferanten bestimmt habe, bekam ich die Anfrage, ob ich Informationen oder Zahlungen per Netz oder Papier erhalten möchte - war das bei Ihnen anders? §en dazu habe ich leider keine. MfG lennonmc

Natürlich ist das legitim. Wenn Sie als Kommunikationsweg Onlineverkehr gebilligt haben, wovon ich einmal ausgehe, dann gilt das nicht nur Rechnungen sondern auch alle anderen Infos.
Man sollte sich also solche Mails genau angucken.
Die einzige Anforderung, die die rechtssprechung stellt, ist das solche wesentlichen Vertragsänderungen deutlich zu erkennen sind, also per Überschrift oder grafisch deutlich gemacht werden.

Ob es legitim ist weiß ich nicht,aber es wird gerne praktiziert.Denke auch daß das gesondert zugesand werden müsse,damit man rechtzeitig agieren kann.
MfG

Hallo!

meines Wissens ist es üblich, solche Kundeninformationen mit der aktuellen Rechnung zeitnah - auch per mail- an die Kunden zu übermitteln.

MfG

Am besten in den AGBS schauem

keine ahnung

Keine ahnung.K.H.

Hallo Bigphil,

Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass die Kabel BW Sie bereits vor Übersendung der Rechnung auf die neue Preisliste für Telefonverbindungen, Tarifoptionen sowie Serviceentgelte informiert hatte. Die Rechnung wies lediglich darauf hin, dass Sie Ihnen hier ein Kündigungsrecht zustand.
In der Regel ist diese Information, d.h. die Tatsache, dass Ihnen bei einer Tarifänderung ein Sonderkündigungsrecht zusteht, bereits Teil der AGBs, die Ihnen in der Regel schon bei Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden und damit Vertragsbestandteil werden, enthalten. Eine gesonderte Information hierüber ist meines Erachtens nicht erforderlich; bei der von Ihnen beschriebenen Information auf der Rechnung handelt es sich m.E. daher höchstens um einen nochmaligen freiwilligen Hinweis des Unternehmens.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

HK