Hallo,
mich interessiert folgende Frage:
Man findet in den Kontoauszüge oder auf den Onlinerechnungen wichtige Informationen zB, dass sich die AGBs geändert haben und ich habe eine bestimmte Frist zum Reagieren.
Aktueller Fall:
KabelBW hat die AGBs geändert. Und schrieb in die Rechnung unten folgenden Text.
„Wir haben Sie bereits über die neue Preisliste für Telefonverbindungen, Tarifoptionen sowie
Serviceentgelte ab dem 01.04.2013 informiert. Durch diese Anpassung steht Ihnen ein
Sonderkündigungsrecht der betroffenen Produkte zum 31.03.2013 zu, das Sie innerhalb von sechs
Wochen ab Erhalt dieser Rechnung geltend machen können.“
Ich bekomme die Rechnungen Online. Es ist ein Lastschriftverfahren angemeldet.
Ich gucke mir die Rechnungen explizit nie an. Nur, wenn ich merke, dass es mit dem abgehobenen Betrag etwaws nicht stimmt. Da ich aber konstante monatliche Abbuchung habe, ist es fast nie der Fall.
Meiner Frage:
Ist es legitim, solche wichtigen Infos auf einer Rechnung zu schreiben?
Ich bin der Meinung, dass solche Infos auf dem POstweg oder in einer gesonderten Nachricht mitgeteilt werden müssen.
Bitte um Hilfestellung. Evtl mit Paragrafen.
Ich habe den Vertrag am 27.03 gekündigt, war