Hallo zusammen,
sorry, ich hab damals in Gemeinschaftskunde wohl nicht richtig aufgepasst, darum muss ich hier mal dumm nachfragen: gehen wir mal von einer völlig fiktiven Landtagswahl aus, dabei habe die Partei A 35%, die Partei B 30% der Stimmen erhalten. Parteien A und B entschieden sich, eine Koalition zu bilden.
So, und wer entscheidet nun, wer welches Ministeramt bekommt? Klar, den Ministerpräsidenten wird in dem Fall vermutlich Partei A stellen. Aber was ist mit allen anderen? Gibt’s da eine Reihenfolge? Also dass - gerade bei zwei beinah „gleichwertigen“ Partnern, traditionell die Partei B das xy-Ministerium bekommt?
Und wie ist das bei allen anderen Ministerposten? Werden die nach „Interesse“ der Person (z.B. Berufserfahrung) bzw. der Partei (ein Grüner als Umweltminister) vergeben? Gibt’s da eine „Wertigkeit“ der Ministerämter oder ist das reine Verhandlungssache der Koalitionspartner?
*wink*
Petzi