Ich habe eine maßgeschnittene Folie bestellt. Sie hat aber eine andere Maße als gewollt kann ich sie zurückgeben, da ich die Widerrufsbelehrung nicht erhalten habe und nach Erhalt der Ware erst entdeckt habe, dass sie gespamt wurde.
Außerdem meine ich das ich sie in der richtigen Größe bestellt habe. Er bestreitet dies. Wer muss beweisen das ich die richtig bzw. falsche Maße eingegeben habe? Und wenn ich es beweisen muss wie? Reicht es das der Browser in der AutoFill Funktion anzeigt, dass ich die falsche Maße nie eingetippt wurde, nur die richtige?
Ich habe eine maßgeschnittene Folie bestellt. Sie hat aber
eine andere Maße als gewollt kann ich sie zurückgeben,
Bis hierhin ein klares JA!
da ich
die Widerrufsbelehrung nicht erhalten habe und nach Erhalt der
Ware erst entdeckt habe, dass sie gespamt wurde.
Die Widerrufsbelehrung wurde fristgerecht zugesendet - Alles andere dürfte irrelevant sein.
Außerdem meine ich das ich sie in der richtigen Größe bestellt
habe. Er bestreitet dies. Wer muss beweisen das ich die
richtig bzw. falsche Maße eingegeben habe?
Was die Beweispflicht angeht, bin ich mir nicht ganz sicher.
Aber genau für solche Fälle ist ja gesetzlich vorgeschrieben, dass eine schriftliche (ggf. per Email) Auftragsbestätigung versendet werden muss bzw. dass man zumindest die eingetragenen Daten erneut überprüfen und ausdrucken kann.
Sie sollten also ein entsprechendes Dokument vorliegen haben und somit Ihre Bestellungsdetails beweisen können!?!
Hallo Gaweng,
was bedeutet es, daß Deine Ware, Deine Folie „gespamt“ wurde. Meinst Du vielleicht „GESPANNT“?
Unter „GESPAMT“ kann ich mir nichts vorstellen.
Dann ist wohl Deine Frage keine Rechtsfrage, sondern eine Beweisfrage. Wer also kann leichter beweisen,
- der Absender, Verkäufer, daß die Folie mit den georderten Maßen geliefert wurde, oder
- Du als Käufer, daß Du die richtigen Maße bestellt hast. Die Folie aber mit anderen Maßen geliefert wurde.
Ich habe von dieser Beweisführung, wer was beweisen muß, leider keine Ahnung.
Ich kann Dir leider bei Deinem Problem nicht weiterhelfen.
Mit herzlichen Grüßen
Bernhard
Normalerweise sollte man eine Bestellquittung mit den Maßen haben. Wenn weder Sie noch der Hersteller der Folie schriftliche Belege über die gewünschten Maße haben, sieht es für beide schlecht aus, denn dann steht Aussage gegen Aussage. Dann kann die Frage or Gericht nur durch andere Beweismittel entscheiden werden. Z.B. Zeugen etc.
Die Autofill-Funktion ist nicht beweiskräftig, da sie manipulierbar ist. (Löschen / Neueingabe).
Ich würde der Sache gelassen entgegen sehen und dem Lieferanten schriftlich (Einschreiben) mitteilen, dass sie die Zahlung wegen Schlechtleitung verwerweigern. Dann muss er beweisen, dass er richtig geabeitet hat.
Also wenn ich etwas bestelle,habe ich in der Regel einrückgaberecht,auch müsste eine Bestellschein vorliegen,ich weiss nicht wo sie das Problem sehen
Ich fürchte, da braucht man die Beratung eines Fachanwaltes für IT-Recht; Beratungsgespräche sind nicht teuer, aber lohnt sich das gegenüber den Kosten für die Folie?
Gruß
Hans
Das Problem ist das geschnittene Ware nicht zurückgeben kann
Also wenn ich etwas bestelle,habe ich in der Regel
einrückgaberecht,auch müsste eine Bestellschein vorliegen,ich
weiss nicht wo sie das Problem sehen
Das verstehe ich ja,aber wo ist der Bestellschein oder Auftrag,das ist bindend
Hallo da kann ich dir auch nicht weiter helfen.
Karl-Heinz
Sorry, kann nicht helfen.
MfG
KKl
Ich habe eine maßgeschnittene Folie bestellt. Sie hat aber
eine anderes Maß als gewollt kann ich sie zurückgeben, da ich
die Widerrufsbelehrung nicht erhalten habe und nach Erhalt der
Ware erst entdeckt habe, dass sie gespamt wurde.
Außerdem meine ich das ich sie in der richtigen Größe bestellt
habe. Er bestreitet dies. Wer muss beweisen das ich die
richtig bzw. falsche Maße eingegeben habe? Und wenn ich es
beweisen muss wie? Reicht es das der Browser in der AutoFill
Funktion anzeigt, dass ich die falsche Maße nie eingetippt
wurde, nur die richtige?
Du musst nachweisen, welche Maße du bestellt hast. Eine Browserchronik dürfte nicht ausreichend sein