Guten Tag
meine frage:habe bei einen telefonanbieter meinen aufrag widerrufen.dies hat er mir schon bestetigt.selbstverstandlich widerrufen wir ihren vertrag zum heutigen tag.das paket mit der hardware war schon unterwegs.dieses habe ich aber annahme verweigert.was passiert wenn das paket nun nicht bei denen ankommt.kann der anbieter nun auf den vertrag bestehen.oder muß ich die hardware bezahlen.was kann passieren.
ich bitte um antworen.VIELEN DANK
PS:habe beim paket dienst nichts unterschrieben
Hi,
in der Regel trägt der Versender/Unternehmen das Versandrisiko, somit auch das Risiko des Verlustes.
in der Regel trägt der Versender/Unternehmen das
Versandrisiko, somit auch das Risiko des Verlustes.
Da kannst Du doch ganz sicher eine Quelle nennen…
in der Regel trägt der Versender/Unternehmen das
Versandrisiko, somit auch das Risiko des Verlustes.Da kannst Du doch ganz sicher eine Quelle nennen…
Ist doch 08/15:
_Wer trägt das Versandrisiko?
Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 475 BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.
Vorsicht beim Anbieten von versichertem und unversichertem Versand
Bieten Sie als gewerblicher Verkäufer die Optionen versicherter und unversicherter Versand an, besteht nach Auffassung einiger Gerichte die Gefahr einer Irreführung des Käufers. Der Käufer könnte nämlich auf den Gedanken kommen, dass er im Falle des unversicherten Versands entgegen der Regelung des § 474 Abs. 2 BGB doch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sache tragen muss. So hat etwa das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 13.09.2006 (Az.: 24 O 80/06) das gleichzeitige Anbieten von versichertem und unversichertem Versand als irreführend und wettbewerbswidrig angesehen (ebenso auch LG Frankfurt a.M., Urt. v. 8.11.2012, Az.: 2-03 O 205/12). Anders hingegen sah es das Landgericht Hamburg (Urt. v. 18.01.2007 – Az.: 315 O 457/06). Das Gericht sah in dem Anbieten eines unversicherten Versands keine Irreführung des Käufers.
Da es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle darüber beraten zu lassen, wie Sie Ihr Angebot, vor allem die Angaben zum Versand, am besten gestalten, um Probleme zu vermeiden._
Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_8.html
Interessante aber absurde Rechtsauslegung
in der Regel trägt der Versender/Unternehmen das
Versandrisiko, somit auch das Risiko des Verlustes.Da kannst Du doch ganz sicher eine Quelle nennen…
Ist doch 08/15:
_Wer trägt das Versandrisiko?
Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer
über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 474 Abs. 2 BGB
immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren
oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des
Kaufpreises verlangen._
Schön abgeschrieben, passt aber nicht zu Deiner pauschalen Behauptung. § 474 definiert eine Ausnahme von den grundsätzlich geltenden Regeln, nämlich einen Verbrauchsgüterkauf Außerdem geht es nicht bei jedem Versand um einen im Rahmen eines Kaufvertrags. Und was § 474 Abs. 2 BGB nun mit dem Versandrisiko zu tun haben soll, weiß wohl nur der Verfasser des von Dir ungeprüft kopierten Textes.
Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 475
BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige
Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.
Und wieder reden wir über einen Kaufvertrag und dazu noch über einen Verbrauchgüterkauf.
Fazit: Du schreibst irgendwo was ab ohne es zu verstehen oder zu prüfen. Grundsätzliche Regelungen interessieren Dich nicht. Du erklärst alle Dinge zur (mehrfachen) Ausnahme und erklärst das darauf hin für allgemein verbindlich.
Aus der Ursprungsfrage geht mit keinem Wort hervor, ob es sich um einen Kaufvertrag handelt, ob dem Versand überhaupt ein Vertrag jedweder Art zugrunde liegt und ob Versender und/oder Empfänger Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB sind. Auch die Ergänzungsbeträge sind nicht wirklich aussagekräftig.
Das alles interessiert Dich offensichtlich nicht. Du erklärst stattdessen pauschal alle erdenklichen Ausnahmeregeln für anwendbar, denn aus Deiner Sicht ist der Versender Unternehmer, der Empfänger Verbraucher, es handelt sich um einen Kaufvertrag, der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes geschlossen wurde und selbstverständlich handelt es sich auch um einen Versendungskauf.
Sorry. Aber Deine Argumentationskette ist einfach absurd.
Schön abgeschrieben, passt aber nicht zu Deiner pauschalen
Behauptung.
Ich habe keine Behauptung aufgestellt. Mal wieder typisch für dich, dass du Dinge liest, die nirgends geschrieben stehen. Tolle Leistung.
§ 474 definiert eine Ausnahme von den
grundsätzlich geltenden Regeln
Und wie wäre die „grundsätzlich geltenden Regel“? Bringst du das auch zustande? Aber bitte nicht pauschalisieren.
nämlich einen Verbrauchsgüterkauf
Bingo! Gut erkannt! Weißt du auch, was ein Verbrauchsgüterkauf ist:
Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.
Außerdem geht es nicht bei jedem Versand
um einen im Rahmen eines Kaufvertrags.
Wow! Schon wieder gut erkannt. Nein! Es geht nicht bei JEDEM Versand darauf. Wir reden auch nicht von JEDEM, sondern von in diesem Fall (zu 99,9%) zwischen einem Verbraucher und einem Telefonanbieter. So steht es im UP. Fall du diesen gelesen hast. Letzterer ist auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit ein Unternehmer.
Und was § 474 Abs. 2 BGB nun mit dem Versandrisiko zu tun haben soll, weiß wohl nur
der Verfasser des von Dir ungeprüft kopierten Textes.
Der Verfasser ist eBay. Dies steht unter dem Text, welchen du wie so immer nicht gelesen hast und versuchst, zu interpretieren.
Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 475
BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige
Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.Und wieder reden wir über einen Kaufvertrag und dazu noch über
einen Verbrauchgüterkauf.
Gut erkannt. Wie kommst du darauf, dass die Konstellation anders ein sollte?
Fazit: Du schreibst irgendwo was ab ohne es zu verstehen oder
zu prüfen. Grundsätzliche Regelungen interessieren Dich nicht.
Du erklärst alle Dinge zur (mehrfachen) Ausnahme und erklärst
das darauf hin für allgemein verbindlich.
Fazit: Du antwortest auf Fragen, ohne diese überhaupt zu lesen. Du interpretierst Sachen hinein, so wie es dir passt. Aber dafür findest du Punkte, die niemand jemals geschrieben hat. Gute Leistung!
Hast du den Beitrag gelesen? „I.d.R trägt der Versender/Unternehmen das Versandrisiko, somit auch das Risiko“ Hierauf bezog sich primär meine Antwort mit § 474 BGB. Hast du dies erkannt? Wohl nicht.
Du erklärst stattdessen pauschal alle erdenklichen Ausnahmeregeln für
anwendbar, denn aus Deiner Sicht ist der Versender
Unternehmer, der Empfänger Verbraucher,
Hier ist Forum ist primär von Endverbraucher auszugehen. Und ein Telefonanbieter dürfte i.d.R. auch keine Privatperson sein. Daher ist die angenommene Konstellation Endverbraucher vs. Unternehmen in einem extrem hohen Grad zutreffend. Und in dieser Konstellation ist § 474 BGB mit Sicherheit keine „Ausnahmeregel“.
Sorry. Aber Deine Argumentationskette ist einfach absurd.
Wenigstens habe ich eine aufgestellt im Gegensatz zu dir. OK, doch, lass mich nachdenken… Deine Argumentationskette war Da kannst Du doch ganz sicher eine Quelle nennen… … . Mehr sinnvolles kam nicht von dir bisher.
Wie erwartet unterstellst Du hier Voraussetzungen, die zutreffen könnten, aber nicht müssen und bastelst daraus eine Rechtsauffassung, die zutreffen kann, aber nicht muss.
Naja. Wenigstens ruderst Du jetzt schon tüchtig zurück und hast offensichtlich eingesehen, dass das alles doch nicht ganz so ist.
So redest Du zwar noch davon, dass „zu 99,9%“ alle Telefonverträge von Verbrauchern abgeschlossen werden (schon klar, Freiberufler, Selbstständige, Firmen schließen ja nie Telefonverträge), weiter redest Du dann „extrem hoher Wahrscheinlichkeit“.
Du sagst dass ein Text, wenn er denn von Ebay stammt, eigentlich richtig sein müsste (auch wenn Du auf meinen konkreten Einwand gar nicht eingehst, da Du die von Dir verlinkten Aussagen selbst gar nicht gelesen hast) .
Weitere Zitate „Hier ist Forum ist primär von Endverbraucher auszugehen“ (das BGB kennt keine Endverbraucher sondern nur Verbraucher), „Daher ist die angenommene Konstellation Endverbraucher vs. Unternehmen in einem extrem hohen Grad zutreffend.“
Und dann toppst Du das ganze noch, in dem Du kir unterstellst: „Du interpretierst Sachen hinein, so wie es dir passt.“
Überlasse die Beurteilung doch einfach Leuten, die etwas von Rechtswissenschaften verstehen. Die Art wie Du an die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten herangehst, findet in Juristenkreisen bestenfalls schallendes Gelächter.
Anstatt zu klären, was überhaupt Sache ist, unterstellst Du dies und das, setzt voraus, unterstellst, berufst Dich auf Wahrscheinlichkeiten und erklärst das zu Grundsätzen des geltenden Rechts (auch wenn alle Aussagen auf Ausnahmeregeln beruhen, die spezielle Voraussetzungen erfüllen müssen).
Hättest Du von Anfang an Deine Aussagen unter den Vorbehalt gestellt, dass dies oder jenes zuträfe, wäre das ja nicht zu kritisieren gewesen. Aber Nein. Das ist ein Fernabsatzvertrag, weil Du es glaubst, es ist ein Verbrauchsgüterkauf, weil du es glaubst usw. usw,
Und dann beharrst Du auch noch stur darauf im Recht zu sein.
Hallo!
Wie erwartet unterstellst Du hier Voraussetzungen, die
zutreffen könnten, aber nicht müssen und bastelst daraus eine
Rechtsauffassung, die zutreffen kann, aber nicht muss.
Richtig! Nachdem man hier nie alle(!) notwendigen Infos bekommt, ist man eben gezwungen, sich die restlichen Bausteine aus den größten Wahrscheinlichkeiten zusammen zu suchen. Dann landet man vielleicht keinen 100 %-Treffer, die Chancen sind aber deutlich höher.
Naja. Wenigstens ruderst Du jetzt schon tüchtig zurück und
hast offensichtlich eingesehen, dass das alles doch nicht ganz so ist.
Nicht ganz!
So redest Du zwar noch davon, dass „zu 99,9%“ alle
Telefonverträge von Verbrauchern abgeschlossen werden (schon
klar, Freiberufler, Selbstständige, Firmen schließen ja nie
Telefonverträge), weiter redest Du dann „extrem hoher Wahrscheinlichkeit“.
Du hast natürlich recht (wie auch immer!). Ich bin sogar ziemlich fest überzeugt - so wie du ja wahrscheinlich auch - dass alle großen AG sich bei Rechtsfragen an WWW wenden. Die Wahrscheinlichkeit ist wirklich groß, dass z.B. der CEO von Siemens hier bei seinem Firmentelefonanschluss um Rat nachfagt.
Natürlich besteht die Möglichkeit. Wahrscheinlicher ist dann schon eher meine Vermutung!
Weitere Zitate „Hier ist Forum ist primär von Endverbraucher auszugehen“
Glaubst du daran nicht? Ich weiß: Glauben heißt nicht wissen! Aber mehr Infos gibt es leider zu diesem Fall nicht wirklich (außer man durchsucht die verschiedene Postings zu diesem Fall auf unterschiedl. Boards).
Das BGB kennt keine Endverbraucher sondern nur Verbraucher
Glückwunsch! Nun kannst du stolz sein!
„Daher ist die angenommene Konstellation Endverbraucher vs. Unternehmen in einem :extrem hohen Grad zutreffend.“
Richtig! Hiervon gehe ich aus!
Und dann toppst Du das ganze noch, in dem Du kir unterstellst:
„Du interpretierst Sachen hinein, so wie es dir passt.“
Klar. Machst du doch auch! So zweifelst du z.B. überhaupt an, ob „überhaupt ein Vertrag jedweder Art zugrunde liegt“, obwohl dies im UP eindeutig geschrieben steht.
Hättest Du von Anfang an Deine Aussagen unter den Vorbehalt
gestellt, dass dies oder jenes zuträfe, wäre das ja nicht zu
kritisieren gewesen. Aber Nein. Das ist ein Fernabsatzvertrag,
weil Du es glaubst, es ist ein Verbrauchsgüterkauf, weil du es
glaubst usw. usw,
Richtig. Ich gehe von einer gewissen Ausgangslage aus, da der UP keine weitere Informationen liefert. Diese bezieht sich auf die von mir am wahrscheinlichsten angenommenen Punkte, wie z.B. dass es sich um einen Verbraucher und um einen Unternehmer geht. Wenigstens versuche ich den UP auf eine mögliche Richtung zu bringen, während du hier zur Klärung nicht wirklich viel beiträgst.
Welche Konstellation siehst du am Wahrscheinlichsten? Und wie sähe in dieser Konstellation die rechtliche Situation aus?
Gruß
Falke
Zitate:
Richtig! Nachdem man hier nie alle(!) notwendigen Infos
bekommt, ist man eben gezwungen, sich die restlichen Bausteine
aus den größten Wahrscheinlichkeiten zusammen zu suchen. Dann
landet man vielleicht keinen 100 %-Treffer, die Chancen sind
aber deutlich höher.Natürlich besteht die Möglichkeit. Wahrscheinlicher ist dann
schon eher meine Vermutung!
Glaubst du daran nicht? Ich weiß: Glauben heißt nicht wissen!
Aber mehr Infos gibt es leider zu diesem Fall nicht wirklichRichtig. Ich gehe von einer gewissen Ausgangslage aus, da der
UP keine weitere Informationen liefert. Diese bezieht sich auf
die von mir am wahrscheinlichsten angenommenen Punkte , wie
z.B. dass es sich um einen Verbraucher und um einen
Unternehmer geht.
Offensichtlich bist Du im falschen Forum unterwegs. Wir sind hier bei wer- weiss -was und nicht bei wer- glaubt -was.
Und was die ewige Nörgelei angeht, ich würde hier nichts zum Thema beitragen:
Die Informationslage lies es bisher nicht zu sinnvoll zu antworten. An wilden Spekulationen, wie es vielleicht sein könnte und wie dann die Rechtslage wäre beteilige ich mich nicht.
Du hingegen meinst, besser irgendeine beliebige Antwort sei besser als gar keine.
Zudem solltest Du mal an Deinem Sozialverhalten arbeiten. Redest Du in der Art auch im richtigen Leben mit anderen Leuten? Wenn ja: Wie oft wird Dir dafür ein körperlicher Verweis erteilt?
Hallo!
Offensichtlich bist Du im falschen Forum unterwegs. Wir sind
hier bei wer weiss was und nicht bei wer glaubt was.
Möglich. Wenn man das Niveau manch Teilnehmern als Grundlage annimmt, dann sicherlich. Zum Glück weißt du ja sonst alles. Ein kleiner Rundblick deiner Postings bestätigt mir dies.
Und was die ewige Nörgelei angeht, ich würde hier nichts zum
Thema beitragen: Die Informationslage lies es bisher nicht zu sinnvoll zu
antworten.
Und was macht der gute Herr, wenn ihm die Informationslage nicht aussreicht. Nörgeln und anderen anmeckert. Ein Tipp: Frage den UP nach weiteren sinnvollen Details, die einer Klärung dienlich sind. Dies wäre der normale Weg. Diesen soltest du noch lernen und ich bin überzeugt, dass du dieses Ziel erreichen wirst.
An wilden Spekulationen, wie es vielleicht sein
könnte und wie dann die Rechtslage wäre beteilige ich mich nicht.
Brauchst du auch nicht. Daher steige bitte aus solchen Diskussionen aus und Zitat: „beteilige“ dich nicht. Dies wäre für viele hilfreich!
Du hingegen meinst, besser irgendeine beliebige Antwort sei
besser als gar keine.
Eine die zu 95 % in die richtige Richtung weißt ist sicherlich hilfreicher, als unnötige und sinnfreie Kommentare. Zum Glück sieht WWW dies ebenso:
Muss ich ein Experte in für irgendetwas sein
Nein. Du kannst dich selbst für jede deiner Interessen als „Interessierter/-e“, „Anfänger/-in“, „Fortgeschrittener/-e“ oder „Experte/-in“ einstufen.
Zudem solltest Du mal an Deinem Sozialverhalten arbeiten.
Danke für den Hinweis. Ich bin überzeugt, dass du mir sehr viele hilfreiche Tipps geben kannst. Gibst du mir bitte welche?
Redest Du in der Art auch im richtigen Leben mit anderen
Leuten? Wenn ja: Wie oft wird Dir dafür ein körperlicher
Verweis erteilt?
Was ist denn ein „körperlicher Verweis“? Netter Begriff, den du mir sicherlich erläutern kannst. Ansonsten erwarte ich deine Verhaltens- und Sprachregelungen. Man kann nur lernen.
Apropos hilfreiche Tipps, Sozialverhalten und sinnbringende Beiträge:
- Gibt es denn nun einen Vertrag?
- Wie ist deine vermutete Konstellation?
- Ist davon auszugehen, dass ein „Telefonanbieter“ ein Unternehmer ist?
- Hast du den UP schon um weitere Detail-Infos gebeten?
- Wenn ja, welche sind dies?
Du willst doch der Muster-Poster sein. Sei ein Vorbild! Zeige es mir!
Gruß
Falke