Widerruf annahem verweigert

Hallo,
ich habe mal eine Frage: Mein Freund hat im Internet eine Anlage gekauft. Nach Erhalt (und Vorabbezahlung)wollte er per Mail sein Widerruf geltend machen und ankündigen, dass er die Ware per Post zurück schickt.

Leider hat er einen Grund angegeben und zwar unter anderem, dass er die Anlage in einer Sporthalle nutzen wollte. Nun verweigert der Anbieter das Widerrufsrecht und hat auch die Annahme der Rücksendung verweigert (Porto hatte mein Freund bezahlt).
Der Anbieter unterstellt meinem Freund nun eine gewerbliche Nutzung des Produktest. Da der Kauf aber privat getätigt wurde und lediglich eine potentielle Nutzung „unter Freunden“ beim Sport vorgesehn ist bin ich der Meinung, dass der Widerruf rechtens ist.

Der ANbieter hat sich bisher nur zu einer Preisreduktion von 25 Euro bereiterklärt unter der Bedingung, dass mein Freund dieses ANgebot sofort (per Mail) akzeptiert. Sonst würde dieses Angebot umgehend verfallen …

Hat jemand einen Tipp, wie man weiter vorgehen soll!?!

Vielen Dank für eure Hilfe
LG

Hallo Gisa,
grundsätzlich besteht bei Internetgeschäften die 14-Tage-Frist (ab Lieferungsdatum). Ihr Freund hätte auch kein Grund angeben müssen, wenn er die Ware für nicht geeignet hält. Da der Lieferant sich streitig stellt, hilft jetzt nur noch der schriftliche Widerruf (per Einschreiben; per Mail ist nicht ausreichend), und zwar so schnell als möglich, damit die Frist nicht abläuft.
Gruß
Ajala

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gisa,

es handelt sich hierbei eindeutig um ein
Fernabsatzgeschäft. Gründe für die Rückgabe sind
unerheblich. Innerhalb von 14 Tagen darf man den
Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Eine pauschale
Bearbeitungsgebühr für die Rücknahme darf nicht erhoben
werden. Bei einem Güterwert von über 40 € muß der
Verkäufer sogar die Rücksendekosten tragen.
Hat der Kaufgegenstand jedoch bei der Rücksendung
deutliche Gebrauchsspuren, darf der Verkäufer
Entschädigung verlangen. Da jedoch der Verkäufer vor
Rücknahme und Begutachtung bereits 25 € verlangt, ist
das gegen jede rechtliche Grundlage.

Ich würde das Gerät vollständig und sorgfältig verpackt
(am besten mit Zeugen und Fotos vom äußeren Zustand)
unfrei zurücksenden und auf die Erstattung der
Kaufsumme bestehen. Die Korrespondenz aufbewahren und
notfalls, wenn sich der Verkäufer immer noch
uneinsichtig zeigt zum Rechtsanwalt gehen.

Viel Erfolg und liebe Grüße

Gerald Boukes

Dein Freund ist sicher im Recht, denn ein Grund für den Widerruf ist nicht notwendig. Der Verkäufer behauptet das mit der kommerziellen Nutzung damit dein Freund unter die Rubrik Kaufleute fällt für die es keinen Rückruf gibt.
Aber das muss klar aus dem Kaufantrag hervorgehen (Firmenbezeichnung oder so was), denn selbst wenn dein Freund Gewerbetreibender wäre kann der Kauf durchaus privat getätigt werden. Auf eine Diskussion wegen der Sporthalle würde ich gar nicht eingehen, denn das ist irrelevant.
Ich würde die Einschaltung eines Rechtsanwaltes androhen und darauf hin weisen dass ihr die Kosten geltend macht und wenn das nicht funktioniert unbedingt einen Anwalt hinzu ziehen.
Die Auseinandersetzung könnt ihr eigentlich nicht verlieren und könnt daher die Kosten für den Anwalt ebenfalls einklagen.

hallo,

widerruf erfolgt durch rücksendung der ware innerhalb von 2 wochen … §312 ff BGB i.V. m. BGBinfoV usw.
also die nomale vorgehensweise. wenn der als privatperson und nicht als firma oder selbstständiger gekauft hat, so ist er verbraucher im Sinne des gesetzes… also ware zurücksenden und vollen preis zurück … wenn nicht eine nachfrist setzen und mit mahnbescheid drohen…

LG Mario

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Leider hat er einen Grund angegeben und zwar unter anderem,
dass er die Anlage in einer Sporthalle nutzen wollte. Nun
verweigert der Anbieter das Widerrufsrecht und hat auch die
Annahme der Rücksendung verweigert (Porto hatte mein Freund
bezahlt).
Der Anbieter unterstellt meinem Freund nun eine gewerbliche
Nutzung des Produktest. Da der Kauf aber privat getätigt wurde
und lediglich eine potentielle Nutzung „unter Freunden“ beim
Sport vorgesehn ist bin ich der Meinung, dass der Widerruf
rechtens ist.

Der ANbieter hat sich bisher nur zu einer Preisreduktion von
25 Euro bereiterklärt unter der Bedingung, dass mein Freund
dieses ANgebot sofort (per Mail) akzeptiert. Sonst würde
dieses Angebot umgehend verfallen …

Hat jemand einen Tipp, wie man weiter vorgehen soll!?!

Vielen Dank für eure Hilfe
LG

Die Möglichkeit zum Widerruf gilt nicht gewerblichen Käufen. Die dauerhafte Nutzung in einer Sporthalle wäre eine teilgewerbliche Nutzung, nicht jedoch eine private Fete in einer Sporthalle. Die genauere Beantwortung der Frage erfordert professionelle Rechtsauskunft.

Ciao
DJ

Vielen Dank für die schnellen Antworten…dann ist er ja auf dem richtigen Wege!!! Brief ist per einschreiben rechtzeitig raus…
Vielen Dank für eure Hife…ist schön zu wissen, dass man richtig gehandelt hat!!!..:wink:
Schönen Tga noch

Hallo Gisa,
danke für die Anfrage.
Wenn in den Bestimmungen ein Rückgaberecht vermerkt ist, glaube ich nicht, dass ein bestimmter Grund für die Rücksendung angegeben werden muss. Ob angeblich gewerblich oder nicht, spielt m. E. keine Rolle.
Allein die Tatsache, dass auf Zeitdruck gesetzt wird, spricht für mich für einen unseriösen Anbieter.
An Eurer Stelle würde ich mich bei der Verbraucherschutzzentrale erkundigen, ob alles rechtens ist bzw., wie Ihr weiter verfahren sollt.
Vielleicht konnte ich einen Tipp geben; hoffentlich ist die Sache schon erledigt. Viel Glück. Ilona