Widerruf Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

vor ein pasr Tagen habe ich einen neuen Arbeitsvertrag für eine neue Stelle in meiner Firma unterschrieben, in der ich schon Jahre arbeite. Seit 1 September hat meine neue Stelle begonnen. Leider habe ich gemerkt, dass dieser überhaupt nicht meinen Erwartungen entspricht und ich sehr unzufrieden bin.
Habe ich das Recht diesen Vertrag zu Widerrufen und in meiner alten Abteilung anzufangen?
Danke im Voraus für eure Hilfe

HimmelDingsund Wolkenbruch. Warum? Warum nur? Ich meine - Du bist „seit Jahren“ in dem Laden. Und nun fragst Du in einem Forum, wo keiner Dich oder Deine Firma kennt und gleich nach „Recht“? Wie wäre es denn so ganz banal-trivial, wenn du einfach mal mit den Leuten dort rededest. Keiner hier ahnt, ob Dein alter Job überhaupt noch für Dich zur Verfügung steht. Vielleicht erstmal im vertraulichen Gespräch mit dem alten Vorgesetzten (mit etwas Glück, möchte er Dich wieder zurückhaben), dann im Gespräch mit dem neuen Vorgesetzten (mit etwas Glück will der Dich eh wieder loshaben) und danach dann für die Formalitäten zur Personalabteilung. Is doch nicht so schwer, oder?

Das Recht? Mit ziemlicher Sicherheit nicht. Woraus sollte sich so ein Recht denn herleiten? War es ein Fernabsatzvertrag? Oder von allen Beteiligten im Suff unterschrieben? Wurde eine Notlage ausgenutzt? Wurde Druck ausgeübt? Was ist denn mit dem alten Vertrag - wurde der im neuen Vertrag aufgehoben? Gibt es einen Betriebsrat?

Es ist ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag für tariflich Beschäftigte

Es ist ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag für tariflich Beschäftigte

Darf ich fragen, was Dich zu dem Pfeil runter meines obigen Postings bewogen hat?

Ist das eine Antwort auf meine Frage?

Ähm, ja, durchaus. Sprich: red mit den Leuten dort! Und das je eher je besser (dann sind die Chancen nämlich geringer, dass Dein alter Job neu besetzt wurde)

ich habe bislang keinen änderungsvertrag unterschrieben.
alle vorgelegten hatten stets nachteile beinhaltet.

wenn er unterzeichnet ist, bleibt nur kulanz des arbeitgebers oder die eigene kündigung.

pasquino

Der wurde ebenfalls zum 1 September neu besetzt

Noch nicht mal eine (!) Woche (!!!) im neuen Job, dessen Inhalt der Schilderung nach bekannt war, und schon so total unzufrieden, dass du ihn keinesfalls weitermachen willst?
Also entweder
Respekt!
oder
Troll dich, Troll!

Gruß,

Kannitverstan

So und jetzt möchtest Du also, dass die Jungs Deinen Nachfolger wieder entlassen, weil’s Dir nach ein paar Tagen in der neuen Abteilung nicht gefällt? Und das ganze bevorzugt noch ohne mit jemandem in Deiner Firma zu reden. Na, viel Erfolg dabei!

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Hallo,

solange im Änderungsvertrag keine anderweitige Klausel ausdrücklich steht, gilt der Änderungsvertrag als neuer Bestandteil des alten Arbeitsvertrages.
Eine „Teilkündigung“ eines Arbeitsvertrages ist für einen AN nicht möglich. Jede Kündigung des Arbeitsvertrages eines AN ist immer eine Beendigungskündigung.

Du hättest halt so etwas wie Probearbeit vereinbaren müssen oder aber nur eine befristete Änderung, die ein Wiederaufleben des alten Vertrages ausdrücklich vorgesehen hätte.
Leider Dumm gelaufen.

&Tschüß
Wolfgang

Und was schließt du daraus?

Welche Schlüsse soll der Fragesteller daraus schließen?

Kannst du dir nicht vorstellen, dass es Änderungsverträge gibt, die beinhalten, dass der Arbeitsvertrag mit Herrn Gustav Gans über 18 Wochenstunden als Verpackungshelfer im Wege eines Änderungsvertrages dazu führen könnte, dass Gustav fürderhin Teamleiter im Versand wird (weil man sein Organisationstalent und seinen Fleiß erkannt hat und der alte Teamleiter nunmehr zum Chef der Besuchergruppenführung ernannt wurde), mit neuer Stellenbeschreibung, 36 Wochenstunden und erheblich höherem Stundenlohn?

(Ist dir noch nie passiert? Oh, Schade.)

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vorstellen kann ich mir viel, gesehen habe ich das noch nicht. weder mich betreffend, noch die KollegInnen, für die ich in verschiedenen jobs personalverantwortung hatte.

jeder neue arbeitsvertrag, der auf den markt kommt oder in unternehmen entwickelt wird, reizt die pflichten des arbeitnehmers soweit als möglich mehr aus und schränkt die rechte soweit als möglich mehr ein.

„weiterkommen“ geht heutzutage meist nur über wechsel des ag, wenn anderweitig bedarf besteht. intern werden entweder belastungen - meist schleichend durch zusätzliche aufgaben - erhöht oder bei einer offiziellen vertragsänderungen alle themen wie arbeitszeiten oder kündigungsfristen gleich mit geändert.

ich weiß nicht, was oder wo du arbeitest, aber

geht intern nur aufgrund guter kontakte. ich hatte damit in den letzten jahren keine probleme, ist jedenfalls keine nullzinspolitik gewesen.

pasquino