Widerruf Behältervolumen Restmüll

Hallo,
eine Kommune widerruft die Reduzierung des Behältervolumens der Restmülltonnen. Was kann man dagegen machen? Sollte nicht eine Widerspruchs-/Einspruchbelehrung auf diesem Schreiben sein? Wäre es ein Widerspruch oder ein Einspruch?
Gründe gegen diese Entscheidung muss man ja auch noch vorbringen können, oder?

Grüße
Opec

  1. Frag am besten bei deiner Kommune nach.
  2. Wenn du in einem Forum Hilfe haben willst, solltest du mindestens Bundesland, besser noch Kommune nennen, denn vermutlich ist kommunales Recht betroffen.

Was muß ich mir darunter vorstellen?
Du willst einen Tonnen-Tausch (eine kleinere als bisher)?
Du willst weniger bezahlen, weil die Tonne bei Leerung immer nur halbvoll ist?

Das hätte ich so interpretiert aus dem UP, aber ich frage mich, was es da zu widerrufen gibt. Eher hätte ich gedacht, dass sie den Antrag auf kleinere Tonne abgelehnt haben. Unter Widerruf verstehe ich, dass die kleinere Tonne zuerst genehmigt wurde und dann die Genehmigung widerrufen, aber da hätte ich eine Rechtsbehelfsbelehrung erwartet.

Die Fragestellung ist unklar. Wurde ein Antrag auf Reduzierung des Behältervolumens von vorne herein abgelehnt? Oder wurde dem zunächst statt gegeben und dann im Nachhinein doch auf einem größeren Behältervolumen bestanden?

Ist die gewünschte Reduzierung überhaupt nach den Entsorgungsbedingungen möglich? Ist da ggf. im Nachhinein herausgekommen, dass dafür notwendige Voraussetzungen nicht (mehr) gegeben sind? Oder wird hier gar - entgegen bestehender Regelungen - eine Reduzierung unterhalb vorgesehener Mindestmengen begehrt?