Hi Sunnyhexe,
mein Problem ist folgendes. Ich habe das Produkt erhalten, da war ich noch im Urlaub (meine Kinder nahmen das Paket entgegen). Danach habe ich es auch nicht sofort überprüft, sondern erst noch mein Equipment drum herum umgebaut… das Produkt geprüft habe ich dann erst bei Inbetriebnahme-> Lange Rede kurzer Sinn: ich bin heute mit den gesetzlichen 14 Tagen um eine Woche im Verzug, aber da lässt sich scheinbar nichts machen.
Zu den anderen Fragen hat die Firma in der AGB nichts spezifisches stehen. Diese Firma beruft sich auf gesetzliche Regelungen und betont, dass dies Kulanzregelungen seien, die die Firma nicht bereit ist zu tragen (de facto habe ich um ein Ersatzgerät vor Rücksendung gebeten und die Rücksendungskosten nicht tragen wollen). Ich dachte, die Firmen sind gegen so etwas immer versichert und machen das dann auch pecunär geltend (selbst wenn sie das dem Kunden nicht weitergeben ?
Danke und liebe Grüße
Werner