Hallo,hier meine Erfahrungen…
Bin Momentan mit Sparkasse wegen der Widerrufsrecht vor dem Landgericht… und habe mitte November Termin zur Urteilsverkündung
hier was ich bisher im Netz geschrieben habe…
AUF mein RECHT WIDERRUF VERZICHTEN?
Hallo zusammen,
bin momentan wegen Widerruf des Darlehens von 2005 ,mit meiner Bank beim Landgericht Aachen (Vertreten durch Anwalt) vor Gericht…
Mein Anwalt schrieb diesbezüglich:
Das Gericht führte in den Sach-und Streitstand ein. Das Gericht führte aus, dass Sie wohl in einem Präsenztermin mit der Bank auf Ihr Recht zum Widerruf verzichtet hätten. Daher sei es nach Auffassung des Gerichtes schwierig, etwas gegen die Widerrufsbelehrung rechtlich einzuwenden. ( Vertrag:165000€ )
Bei dem kleineren Vertrag (5000€)sei kein Verzicht erklärt worden. Hier wird der Widerruf wohl greifen.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den xx.xx.2015.
Meine Fragen im Netz sind…
1.Muss die Bank mir diesen Verzichterklärung beim Gericht bzw. meinem Anwalt nicht zeigen(ich kann mich nicht dran Erinnern, dass ich jemals was unterschrieben habe)wenn ich unterschrieben hätte, wäre ich doch nicht wegen Widerruf nicht vor Gericht!
2.Wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist oder sein soll… kann der Verzicht(soweit vorhanden) bei einer falschen Belehrung sinn haben?
3.Wieso greift es bei dem kleineren Vertrag nicht?
4. Wie soll ich vorgehen?
- was heißt das Gericht sei der Auffassung? schon verloren?
- in die Berufung? oder sein lassen?
Verzicht auf Widerruf ,gesetzlich geregelt?
In meinen Unterlagen habe ich nichts, in der Richtung gefunden
Dies soll ich Unterschrieben haben:
Ausschluss des Widerrufsrechts zu einem Immobiliendarlehensvertrag
Dem Darlehensnehmer steht gemäß § 495 Abs. I BGB in Verbindung mit §355 BGB ein Wider-rufsrecht zu, aufgrund dessen er den Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen seit Empfang
der diesbezüglichen Belehrung ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Über dieses Wider-rufsrecht wurde der Darlehensnehmer belehrt.
Das vorbezeichnete Widerrufsrecht wird hiermit gemäß § 506 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, da auf ausdrücklichen Wunsch des Darlehensnehmers die erste Auszahlung aus dem Darlehen bereits
vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgen soll.
Ferner erklärt der Darlehensnehmer ausdrücklich, dass er zum Vertragsabschluss nicht in einer „Haustürsituation" entsprechend § 312 BGB veranlasst worden ist:
• durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder
• im Bereich einer Privatwohnung,
• anlässlich einer von der Sparkasse oder einem Dritten durchgeführten Freizeitveranstaltung
oder
im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen.
Wenn ich doch auf mein Recht verzichtet haben soll…
Wieso schreibt die Bank
" Dem Darlehensnehmer steht gemäß S 495 Abs. I BGB in Verbindung mit § 355 BGB ein Wider-rufsrecht zu, aufgrund dessen er den Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen seit Empfang
der diesbezüglichen Belehrung ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Über dieses Wider-rufsrecht wurde der Darlehensnehmer belehrt."(Siehe Text der Bank!
Belehrt wurde ich doch angeblich?
wenn ich belehrt worden bin,doch falsche Belehrung ,oder?
Danke hier im Voraus…
Übrigens… Anschlussfinanzierung zu finden war nicht schwer .