Hallo!
Bei der Finanzierung eines vermieteten Appartements läuft zum Mai 2015 die Zinsbindung ab. Hierfür habe ich bereits im Oktober 2012 per Forward-Darlehen eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen.
Bei der Forward-Vereinbarung wurde ich nicht mehr auf ein Widerrufsrecht hingewiesen…
Ist dies bei der Forward-Vereinbarung nicht mehr nötig, oder habe ich nun die Möglichkeit, die Forward-Vereinbarung aufgrund dessen wieder zu widerrufen. (Zinsniveau hat sich mittlerweile nochmals um über 1% verbessert)
Danke für die Antworten…
VG
Hallo Schwubsl,
ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass heutzutage noch eine Bank eine Widerrufsbelehrung vergißt. Ist die vielleicht im Kleingedruckten versteckt? Üblicherweise muss man auch gesondert unterzeichnen, dass man eben diese Widerrufsbelehrung bekommen und gelesen hat. Da würde ich bitte erst noch einmal genau nachschauen.
Wenn man da wieder rausmöchte, würde sich eher die Überprüfung einer Widerrufesbelehrung anbieten, da hier der BGH entsprechende Urteile über die Ungültigkeit von solchen Belehrungen erlassen hat.
Einstieg ins Thema findest du hier:
http://bankundkapitalmarktrecht.com/2013/07/19/wider…
In einem solchen Fall sollte auf alle Fälle ein Anwalt eingeschaltet werden, der Zinsschaden kann ja schon groß werden je nach Finanzierungssumme und Zinssatz.
(Und nein - ich bin nicht mit dem Linkersteller verwandt, verschwägert oder sonst irgendwie verbandelt. Es ist ein kurzer, aber guter Input zu der Problematik)
Viel Erfolg!
Danke schonmal. Die Widerrufsbelehrung wurde auf einem gesonderten Blatt in 02/2005 unterzeichnet… nur bei der Regelung zum Forward-Darlehen mit Beginn ab 05/2015 wurde diese nur noch mit einer neuen Zinsvereinbarung „ohne weiteren Hinweise“ auf ein neues Widerrufsrecht unterzeichnet