Hallo, gilt die eventuelle Neuberechnung bei mangelhafter Widerrufsbelehrung auch für Altverträge aus 1993. ( angepasst im Jahr 2003 auf einen neuen Zinssatz) ?
Mit freundlichen Grüßen
Das Widerrufsrecht trifft Kreditverträge im Zeitraum 09/2002 bis 06/2010. Du schreibst nur „angepasst im Jahr 2003“. Was wurde da angepaßt, die Widerrufsbelehrung oder der Zins?
Bei fehlerhafter Widerrrufsbelehrung kann der Vertrag widerrufen werden.
Bei Zinsanpassung kommt - was viel bequemer ist - das Kündigungsrecht nach § 489 BGB in Frage:
„§ 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers“
„(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,“
„1. …;“
„2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“