Widerrufsbelehrung mangelhaft bei Kreditverträgen, welche Verträge betroffen?

Hallo, ich möchte herausfinden, ob mein Darlehensvertrag von 07/2010 auch zu denen gehört, die aufgrund mangelhafter Widerrufsbelehrung aufgelöst werden können.
Es existiert eine Liste bereits geprüfter Verträge,  die ich aber nicht deuten kann.
Daher würde ich meine Frage gerne an jemanden aus dem Forum stellen, der sich damit auskennt.   Am liebsten per PM.  Danke, Tine

Hallo Tine,
hier ein neuer Ansatz um Kredite nicht mehr zurück zuzahlen.
Es wird aber noch dauern.

Unter YouTube- Interview mit Hans Scharpf- dem Rechtsanwalt im Schuldenstreik

  • Kreditopferhilfe: Pressekonferenz vom 26,02,2014

gruss Peke

Es wird aber noch dauern.

Und mit Sicherheit scheitern. Insofern würde ich mich eher auf die Widerrufsbelehrung konzentrieren.

TET

Es wird aber noch dauern.

Und mit Sicherheit scheitern. Insofern würde ich mich eher auf
die Widerrufsbelehrung konzentrieren.

Wobei man für den ein oder anderen Spezialisten erwähnen sollte, daß selbst eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht von der Pflicht zur Tilgung bzw. Ablösung entbindet.

Gruß
C.

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Wobei man für den ein oder anderen Spezialisten erwähnen sollte, daß selbst eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht von der Pflicht zur Tilgung bzw. Ablösung entbindet.

Und ich möchte zusätzlich in Richtung der Spezialisten erwähnen, dass Kreditnehmer, welche geschlossene Verträge anfechten (ob mit oder ohne Erfolg) bei der Bank in die Kategorie „Spinner“ eingeordnet werden.
Weitere Verträge wird die Bank mit diesen Leuten oft nicht mehr abschließen, weil der „Spinner“ kein berechenbarer Vertragspartner ist.

Gruß
C.

Grüße

Erdbeerzunge

Und ich möchte zusätzlich in Richtung der Spezialisten
erwähnen, dass Kreditnehmer, welche geschlossene Verträge
anfechten (ob mit oder ohne Erfolg) bei der Bank in die
Kategorie „Spinner“ eingeordnet werden.
Weitere Verträge wird die Bank mit diesen Leuten oft nicht
mehr abschließen, weil der „Spinner“ kein berechenbarer
Vertragspartner ist.

Wobei man hierbei sagen muß, dass ja gar kein Vertrag angefochten, sondern nur vom zustehenden Widerrufsrechts Gebrauch gemacht wird. Dass die Bank zu dämlich war, einen Beispieltext abzuschreiben, kann wohl kaum dem Kunden angelastet werden.

TET