Widerrufsrecht bei einer Schiffsreise wenn es nirgendswo steht

Wir haben am 26.08.2015 im Internet eine Schiffsreise gebucht bei Atlantik Seereisen Duisburg.Haben am 29.09.2015 storniert.In den ganzen Unterlagen bibt es keine gesetzliches Widerrufsrecht ist das korrekt

Bei Reisen gibt es i.d. R. gar kein Rücktrittsrecht !

http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/PWiderruf.html

Bei Reisen, die übers Internet abgeschlossen wurden, gilt das Fernabsatzgesetz.
Da gäbe es ein 14-tägiges (!) Widerrufsrecht.

Selbst das hat man doch zeitlich überschritten.

MfG
duck313

Hallo, das hat mit Versicherungen natürlich gar nichts zu tun und wäre woanders besser aufgehoben.

Es gäbe ein 14-tägiges Widerrufsrecht aufgrund Fernabsatzgesetz, wenn im Internet abgeschlossen. Die Frist ist natürlich längst abgelaufen. Wenn aber über dieses Widerrufsrecht nicht bzw. nicht korrekt belehrt worden ist, könnte man in Analogie zu ähnlichen bereits entschiedenen Sachverhalten den Standpunkt vertreten, dass diese Frist noch gar nicht begonnen hat. Das wäre ein Fall für einen Fachmann.

Wie hat denn der Veranstalter reagiert ?

Viel Glück

Barmer

Mal abgesehen davon, daß es ein Fernabsatzgesetz nicht gibt, sondern diese Vorschriften im BGB zu finden sind, gibt es ein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung usw. explizit nicht (vgl. §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Einzige Ausnahme sind Pauschalreisen (vgl. § 312g Satz 2, §651a BGB) und ob es sich hier dabei handelt, wissen wir nicht - wobei bei Seereisen die Anreise meist in individuell zu organisieren ist, §651a also nicht relevant ist.

Gruß
C.