Widerrufsrecht bei Rufnummernportierung

Guten Tag,

es geht hier um einen Sachverhalt der meine Schwiegermutter betrifft. Sie hat bei einem Vertriebspartner der Telekom, der sie zu Hause aufsuchte vor einigen Monaten einen Vertrag über „Entertain via Sat“ abgeschlossen. Da man sie aber nicht darüber aufklärte das sie zur Nutzung dieses Produkts auch eine Satelittenschüssel braucht, die sie separat erwerben muss, wurde dieser Vertrag storniert und in den Tarif „Call & Surf Comfort IP“ inklusive der Mitnahme ihrer aktuellen Unitymedia-Rufnummer umgestellt. Am gestrigen Tag rechnete ich nochmals nach ob sich dieser Wechsel zur Telekom für sie auch wirklich lohnt. Ich stellte hierbei fest, dass dem nicht so ist, weil Unitymedia meiner Schwiegermutter auch nach Ende des Vertrags noch Kosten fürs Analog-TV in Rechnung stellt. Dieser Vertrag kann nicht von ihr gekündigt werden. Die Telekom hat zwischenzeitig im Namen meiner Schwiegermutter den Vertrag bei Unitymedia gekündigt, sodass die Rufnummer Anfang Oktober 2012 auf deren Netz aufgeschaltet werden. Ich unterrichtete meine Schwiegermutter über meine neue Erkenntnis und sie bat mich den Vertrag bei der Telekom zu widerrufen. Ich nahm deswegen heute Morgen gegen 8 Uhr Kontakt zu Unitymedia und der Telekom auf. Unitymedia teilte mir mit, dass die Kündigung ausschließlich von der Telekom und nicht von der Vertragsinhaberin zurückgezogen werden könne, weil diese auch von der Telekom ausgesprochen wurde. Die Telekom beruft sich auf die bereits abgelaufene Widerrufsfrist, die laut deren Angaben mit Erhalt der Auftragsbestätigung zu laufen beginnt. Sie verweigern deswegen die Stornierung des Vertrags, welcher Anfang Oktober 2012 aktiviert wird.

Meine Frage ist nun, ob die Telekom wirklich die Stornierung verweigern kann und das Widerrufsrecht tatsächlich erloschen ist. In den AGB finde ich einen Absatz hierzu, der mich aber im Unklaren lässt:

„Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.“

Die Auftragsbestätigung kam ca. Mitte April 2012 bei meiner Schwiegermutter an, enthielt jedoch keinen Aktivierungstermin für den neuen Anschluss.

Die Leistung kann aber erst dann bereitgestellt werden wenn die Unitymedia-Rufnummer von Unitymedia abgegeben und von der Telekom in deren Netz aufgeschaltet wurde. Dies ist aufgrund der noch bestehenden Vertragslaufzeit bei Unitymedia erst Anfang Oktober 2012 möglich.

Ich bitte um Antworten damit wir wissen ob wir Möglichkeiten haben mit der Telekom zu sprechen.

Freundlicher Gruß

Umsatzbremse

Hallo,

in deinem Fall würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen, ewentuell könnte Dir auch der Verbraucherschutz weiter helfen.

Ich kann hier leider nichts sagen.

Gruß

Hallo Umsatzbremse,

das Widerrufsrecht besteht wie von der Telekom mitgeteilt wurde, bis 14 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung. Rein rechtlich ist da nichts mehr zu machen - Vertrag ist Vertrag. Ihr könnt höchstens versuchen, eine Kulanzregelung zu erreichen. Versuche es einfach mal mit einer schriftlichen Beschwerde. Wenn Ihr schlüssig darlegen könnt, dass Deine Schwiegermutter falsch beraten wurde, habt Ihr vielleicht Glück.

Herzliche Grüße
Renapoli

Herzlichen Dank für die Antworten!

Es gab nun eine andere Lösung für dieses Problem. Der Vertrag wurde seinerzeit von mir im Namen meiner Schwiegermutter abgeschlossen, eine Vollmacht hierfür lag bei der Telekom vor. Die Telekom widerum behauptete jedoch dass man keine Vollmacht für mich habe, sodass man mir keine Auskünfte zu dem Vertragsverhältnis meiner Schwiegermutter machen dürfe. Diese Aussage verwendete ich nun gegen die Telekom und stellte die Frage wie es denn dann sein konnte, dass wenn keine Vollmacht vorliegt, dieser Vertrag dennoch abgeschlossen und in die Systeme eingestellt wurde, weil ich allein Kontakt zur Telekom damals aufnahm und diesen Vertrag inklusive Rufnummernübernahme bat. Da die Telekom diese Frage nicht beantworten konnte, aber wusste das der Vertrag nichtig ist weil nicht der Vertragsinhaber, sondern eine dritte Person in dessen Namen diesen abgeschlossen hatte, wurde der Vertrag storniert. Unitymedia wurde dann dieses ebenfalls mitgeteilt und die Kündigung, die seitens der Telekom im Namen meiner Schwiegermutter zwecks Rufnummernmitnahme ausgesprochen wurde wieder zurückgezogen. Damit konnte der Fall zu unserer Zufriedenheit gelöst werden.