Widerrufsrecht bei verkauf von 6 m Aluminiumprofile

Ein Gewerblicher Verkäufer verkauft seine  Artikel z.b. Aluminiumprofile in der Länge von 6 m bei Ebay.
Wenn der Käufer beim Kauf keine Längenangaben macht schneidet der Verkäufer seine Profile in 4 gleich große Stücke für den Paketversand.

Ist der Verkäufer von der Rücknahme befreit wenn er z.b. in seiner Widerrufsbelehrung folgenden Text einfügt:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbrauchermaßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Der Verkäufer hat die Profile ja extra für den Versand und Kunden zugeschnitten!

Gruß

Nicole

Hallo!

Könnte man wohl so sehen. Es gibt dann nie ein Rückgaberecht, weil es immer individuelle Zuschnitte sind.
Gibt man aber kein Maß an, dann wird in einem Standardzuschnitt 4 x 150 cm geliefert.

Dieser Zuschnitt ist ohne weiteres für den Händler nochmals zu verwenden, eben weil er der meistgewählte sein dürfte. Hier sehe ich ein Rücktrittsrecht.

Man kann es auch so sagen , das Standardmaß 4 x 150 cm ist eben nicht auf „persönliche Bedürfnisse des Kunden“ zugeschnitten, es ist schlicht versandtechnisch bedingt.
Anders natürlich 14 x 27 cm und 10 x 22 cm Stücke !

MfG
duck313

Generell ist alles von der Rücknahme ausgeschlossen, was auf die persönlichen Bedürfnisse eines Kunden angefertigt wird. Also wenn der Kunde möchte, dass es zugeschnitten wird, hat er kein Rückgabe recht.

Servus,

Du hast vergessen, etwas zur vorgelegten Frage zu schreiben. Magst Du das nachholen?

Schöne Grüße

MM

Ein Gewerblicher Verkäufer verkauft seine  Artikel z.b.
Aluminiumprofile in der Länge von 6 m bei Ebay.
Wenn der Käufer beim Kauf keine Längenangaben macht schneidet
der Verkäufer seine Profile in 4 gleich große Stücke für den
Paketversand.

Das ist keine Sonderanfertigung für den Kunden, sondern das Standard-Verpackungsmaß.

Ist der Verkäufer von der Rücknahme befreit wenn er z.b. in
seiner Widerrufsbelehrung folgenden Text einfügt:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung
von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch
den Verbrauchermaßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das ist der Wortlaut aus dem §312g des BGB.
Insofern ist da nichts dran auszusetzen.

Die Bedingungen lauten:

Nicht vorgefertigt UND für die Herstellung war eine individuelle Auwahl / Bestimmung maßgeblich.
Nicht vorgefertigt liegt vor, aber wenn man das Standardmaß nimmt, dann gab es keine individuelle Auswahl oder Bestimmung, denn das Standardmaß tritt ja gerade dann in Kraft, wenn es keine solche Auswahl gab.

Dass ein Zuschnitt auf persönliche Bedürfnisse erfolgte, kommt hier sowieso nicht in Frage.

Der Verkäufer hat die Profile ja extra für den Versand und
Kunden zugeschnitten!

Nein, nicht extra für diesen Kunden.

Der Verkäufer sollte kein Standardmaß vorgeben, sondern eine individuelle Ablängung verpflichtend ins Angebot aufnehmen, wenn er ein WIderrufsrecht ausschließen will.