Ein Gewerblicher Verkäufer verkauft seine Artikel z.b.
Aluminiumprofile in der Länge von 6 m bei Ebay.
Wenn der Käufer beim Kauf keine Längenangaben macht schneidet
der Verkäufer seine Profile in 4 gleich große Stücke für den
Paketversand.
Das ist keine Sonderanfertigung für den Kunden, sondern das Standard-Verpackungsmaß.
Ist der Verkäufer von der Rücknahme befreit wenn er z.b. in
seiner Widerrufsbelehrung folgenden Text einfügt:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung
von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch
den Verbrauchermaßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das ist der Wortlaut aus dem §312g des BGB.
Insofern ist da nichts dran auszusetzen.
Die Bedingungen lauten:
Nicht vorgefertigt UND für die Herstellung war eine individuelle Auwahl / Bestimmung maßgeblich.
Nicht vorgefertigt liegt vor, aber wenn man das Standardmaß nimmt, dann gab es keine individuelle Auswahl oder Bestimmung, denn das Standardmaß tritt ja gerade dann in Kraft, wenn es keine solche Auswahl gab.
Dass ein Zuschnitt auf persönliche Bedürfnisse erfolgte, kommt hier sowieso nicht in Frage.
Der Verkäufer hat die Profile ja extra für den Versand und
Kunden zugeschnitten!
Nein, nicht extra für diesen Kunden.
Der Verkäufer sollte kein Standardmaß vorgeben, sondern eine individuelle Ablängung verpflichtend ins Angebot aufnehmen, wenn er ein WIderrufsrecht ausschließen will.