Widerrufsrecht beim Bauspardarlehen

Hallo,

ich habe am 30.01.2015 eine Baufinanzierung unterschrieben.
In der Finanzierungsberechnung steht „Tilgungsaussetzungsdarlehen (Zinszahlungsdarlehen) mit Ablösung eines Bausparvertrag“ und folgendes habe ich unterschrieben :

  • Darlehensanfrage
  • Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages

Funktioniert so; das Darlehen wird mit 1,5 % (auf 160.000,-) fest verzinst, gleichzeitig wird ein Bausparer angespart (zuteilungsreif nach 121 Monaten), damit das Darlehen abgelöst und weiter das Bauspardarlehen (mit 2,57 %) abbezahlt.

Jetzt ist folgende Situation :
Nächste Woche bekomme ich von einer anderen Bank noch ein verbindliches Finanzierungsangebot, welches ich mir auf jeden Fall angucken und eventuell auch in Anspruch nehmen möchte.

Außerdem zickt die Bausparkasse wegen 10.000,- rum und versucht mich zu einer Summe von 150.000,- zu bewegen, was aber so gar nicht in meine Finanzplanung passt.
Dann möchte die BSK noch einige Unterlagen haben, die sie zur Prüfung benötigt (dauert ein paar Tage das zu besorgen).

Soviel mal zum Sachverhalt, jetzt zu meiner Frage :

Ab wann beginnt die Widerrufsfrist?

Im Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages steht unter Widerrufsbelehrung :

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen …usw. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung …, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten … .

Hat die Widerrufsfrist nun schon begonnen, da mir alle Unterlagen bereits vorliegen (außer Police/Vertrag), aber ich nur den Antrag unterschrieben habe (ohne zu wissen ob er auch so angenommen wird)?

Unter den allgemeinen Bedingungen steht auch noch unter § 1 Vertragsabschluss :

Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrags und den Vertragsbeginn.

Wie muss ich mich jetzt verhalten, um mir noch die Chance auf die andere Finanzierung zu lassen?

Hallo,
die Frage hätte ich eher einem auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt gestellt, als einem Banker. Aber hier die Sichtweise der Bank: Die Widerrufsfrist beginnt mit der Aushändigung des vollständigen Vertrages mit Kopie der Widerruferklärung, frühestens jedoch mit der Unterschrift.
Dü hast den Vertrag am 30.1. unterschrieben und (das kann ich aber jetzt nur raten) am 30.1. auch eine Kopie des Vertrages erhalten. Dann würde ab dem 30.1. die Frist laufen.
Was das Verhalten der Bank angeht: Im Nachhinein noch Unterlagen zur Entscheidung zu verlangen ist kein kaufmännisch korrektes Geschäftsgebahren. Anders wäre es natürlich, wenn die Einreichung der Unterlagen im Kreditvertrag festgehalten wäre und diese Unterlagen bis zur Auszahlung noch nachzureichen wären. Irritierend finde ich auch, dass man Dich einen Vertrag mit 160 TEUR unterschreiben lässt, und dann auf eine Senkung auf 150 TEUR drängt. Was ist das denn?
Ich würde mit so einer Bank nicht arbeiten wollen. Die Finanzierung mit dem Bausparvertrag ist an sich o.k… Hat man Dich aber über die Nachteile aufgeklärt, die auf Dich zukommen, wenn Du den Vertrag vor der Zuteilung des Bausparvertrages (aus welchem Grund auch immer) zurückabwickeln musst?

Hallo, 

ich sehe das etwas anders: bei uns (ich arbeite in einer Bausparkasse) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Bausparpolice, somit hat diese noch nicht begonnen. Wir lösen Bausparverträge aus Kulanz auch nach Ablauf der Widerrufsfrist auf, wenn die Abschlussgebühr noch nicht gezahlt ist, entsteht dadurch dann auch kein Nachteil. Wenn ein Teil der Anschlussgebühr schon gezahlt ist, kann es natürlich sein, dass die Bausparkasse dieses Geld einbehält.

Unabhängig davon wird jede Bausparkasse den Bausparvertrag früher oder später von sich aus stornieren, wenn er nicht bespart und die Abschlussgebühr nicht bezahlt wird, dann hätte sich das Problem von alleine erledigt. 

Den Versuch, das Darlehen um 10.000 EUR zu reduzieren, sehe ich als unproblematisch. Das Darlehen ist als unabhängig vom Bausparvertrag zu betrachten, auch wenn der Bausparvertrag das Darlehen irgendwann tilgen soll. Hintergrund wird vermutlich sein, dass es Probleme gibt, 160.000 EUR voll abzusichern (lediglich eine Vermutung, die Bausparkasse wird den Grund auf Nachfrage aber sicher nennen). Natürlich bestünde dann die Möglichkeit, die Bausparsumme anzupassen. 

Grundsätzlich hat mein Vorredner natürlich Recht bei dem Hinweis auf die Nachteile bei einer vorzeitigen Auflösung der Verträge, aber hier ist es wie bei allem anderen: alles hat Vor- und Nachteile und jeder muss für sich persönlich entscheiden, was überwiegt. Grundsätzlich sagen, Variante A ist immer besser, kann man nicht. 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo,
zunächst gibt es hier m.E. 2 Vertragsverhältnisse.
Den Darlehensvertrag und Bausparvertrag. 
Meines Erachtens beginnt die Widerrufsfrist des Darlehensvertrages mit Erhalt der Annahme-Erklärung der Bank.  vermutlich haben Sie ja am 30.1. einen DarlehensANTRAG unterzeichnet und die Bank nimmt den mit der Zusage an. Meines Erachtens dann 14 Tage Widerrufsfrist.

Der  BSV würde in Verbindung mit dem Darlehensantrag unterzeichnet. Wird der Darlehensantrag wirksam widerrufen ist auch der BSV widerrufbar. Wie  mein Vorredner aber schon schrieb ist der Widerruf des BSV bei den meisten Bausparkassen eh schon aus Kulanz kein Problem. Wenn noch nichts eingezahlt ist werden die die Abschlussgebühr nicht einfordern.

Insgesamt erschein mir der Vetragi als recht gut. 1,5% für 10 Jahre mit Anschlußsixherheit über das BSV Darlehen ist gut, vorausgesetzt die Besparung erfolgt hoch genug um nach 10 Jahren auch die Zuteilung zu erreichen.

Wieso wollen Sie den am 30.1. unterschriebenen Vertrag widerrufen?
Ich würde mich eher fragen wieso die neue Bank bis nächste Woche braucht um ein verbindliches Angebot zu erstellen.
Wer so lange braucht, muss damit leben dass der Kunde sich dann längst für ein anderes Angebot entschieden hat und dann da auch nicht mehr rauskommt.

Wenn Sie mit dem Modell für das Sie sich entschieden hatten jetzt ein ungutes Gefühl haben, widerrufen Sie zeitnah. Ebenso wenn die Bausparkasse die Zusage nur mit einem geringerem Betrag genehmigen will und Sie dann am Ende zu knapp kalkuliert haben.
Ist beides nicht der Fall haben Sie eine gute Entscheidung getroffen und brauchen auch nicht widerrufen.

Hallo,
danke erstmal für deine Antwort. Über Nachteile bei Rückabwicklung wurde nicht gesprochen. Was gibt es da Besonderes?

Ja, danke schön.

Hintergrund wird vermutlich sein, dass es Probleme gibt, 160.000 EUR voll abzusichern (lediglich eine Vermutung, die Bausparkasse wird den Grund auf Nachfrage aber sicher nennen).

Genau das ist der Grund.

Hallo
Wieso wollen Sie den am 30.1. unterschriebenen Vertrag widerrufen?
Ich würde mich eher fragen wieso die neue Bank bis nächste Woche braucht um ein verbindliches Angebot zu erstellen.

Die neue Bank bekommt keine Bankauskunft über mich bei der „alten“ Bank. Vielleicht blockieren die das mit Absicht ein wenig? Jedenfalls ist die Anfrage seit mehr als 3 Wochen nicht beantwortet worden, obwohl die fälligen Gebühren auch bereits gezahlt worden sind.
Aber wer weiss?
Die „neue“ Bank ist nicht meine Hausbank, die „alte“ Bank, die mir die Bausparfinanzierung geben will, jedoch schon.

Vielen Dank für die Antworten,
Ich sehe das jetzt so, dass ich innerhalb der 14 Tage widerrufen sollte, um auf Nummer sicher zu gehen und keine finanziellen Kosten zu tragen habe?

Das Problem ist ist auch, dass bei der Erstellung des Bau´s schon mit 10.000,- Kosten (für unvorhergesehenes) mehr geplant wurde. Nach Erstellung des Bodengutachtens stellte sich heraus, dass eine Pfahlgründung notwendig ist, welche die Gesamtkosten 15.000,- höher schiebt. Das lequidiert mein Sicherheitspolster und kostet noch mal 5.000,- zusätzlich. Ein bisschen Geld hab ich noch um das zu bezahlen, aber 10.000,- weniger Kredit ist mir zu unsicher; sollte noch etwas passieren. Ich hab keine Lust mit einem halbfertigen Haus dazustehen und dann nicht zu wissen, wie es weitergeht.

Sollte die Bausparkasse sich doch noch entschließen mir die Finanzierung (über 160.000,-)zu geben (zB. weil Ende Februar die neuen Verkehrswerte für die Grundstücke veröffentlicht werden) kann ich ja die ganze Prozedur noch einmal mit dem Berater machen.

Grundsätzlich wird es ja möglich sein den Vertrag zu widerrufen, wenn die beantragte Summe nicht bewillit wird.