Hallo,
ich habe am 30.01.2015 eine Baufinanzierung unterschrieben.
In der Finanzierungsberechnung steht „Tilgungsaussetzungsdarlehen (Zinszahlungsdarlehen) mit Ablösung eines Bausparvertrag“ und folgendes habe ich unterschrieben :
- Darlehensanfrage
- Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages
Funktioniert so; das Darlehen wird mit 1,5 % (auf 160.000,-) fest verzinst, gleichzeitig wird ein Bausparer angespart (zuteilungsreif nach 121 Monaten), damit das Darlehen abgelöst und weiter das Bauspardarlehen (mit 2,57 %) abbezahlt.
Jetzt ist folgende Situation :
Nächste Woche bekomme ich von einer anderen Bank noch ein verbindliches Finanzierungsangebot, welches ich mir auf jeden Fall angucken und eventuell auch in Anspruch nehmen möchte.
Außerdem zickt die Bausparkasse wegen 10.000,- rum und versucht mich zu einer Summe von 150.000,- zu bewegen, was aber so gar nicht in meine Finanzplanung passt.
Dann möchte die BSK noch einige Unterlagen haben, die sie zur Prüfung benötigt (dauert ein paar Tage das zu besorgen).
Soviel mal zum Sachverhalt, jetzt zu meiner Frage :
Ab wann beginnt die Widerrufsfrist?
Im Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages steht unter Widerrufsbelehrung :
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen …usw. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung …, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten … .
Hat die Widerrufsfrist nun schon begonnen, da mir alle Unterlagen bereits vorliegen (außer Police/Vertrag), aber ich nur den Antrag unterschrieben habe (ohne zu wissen ob er auch so angenommen wird)?
Unter den allgemeinen Bedingungen steht auch noch unter § 1 Vertragsabschluss :
Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrags und den Vertragsbeginn.
Wie muss ich mich jetzt verhalten, um mir noch die Chance auf die andere Finanzierung zu lassen?