Hallo meine Schwester hat eine Fleischerei, nun brauchte sie eine neue Aufschnittmaschine.
Bestellte eine bei einen ebay-Händler, nun läuft diese Maschine zu schnell und ist für ihre Zwecke wenig geeignet. Nun verweigert der Online-Händler den Widerruf, was kann man tun?
Moin,
das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für B2C, also zwischen Unternehmen und Verbraucher, es sei denn, es wurde explizit auch einem Gewerbetreibenden eingeräumt.
Grüße,
-Efchen