Widerrufsrecht Hypothek

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe im November 2010 einen Forward Darlehensvertrag (Hypothek) abgeschossen.

Der Vertrag wurde über eine Bank vermittelt und mit einer Versicherung abgeschlossen.

Das Darlehn ist noch nicht ausgezahlt, in Zukunft habe ich eine monatliche Rate für Zinsen und Tilgung zu zahlen, die anderen Kosten sind in dem Zinssatz eingerechnet.

Die Bank erhält von der Versicherung eine Provision.

Der Vertrag ist gegen Arbeitslosigkeit und meinen Todesfall abgesichert.

Es handelt sich um einen und nicht um zwei Verträge!

Zum Darlehensvertrag habe ich das „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ erhalten, dort ist zum Widerrufsrecht kein Hinweis zu § 358 Abs. 5 BGB, obwohl es sich um einen kombinierten Vertrag handelt.

Da die Zinsen weiter gefallen sind, wüsste ich gerne ob ich den Vertrag wegen des fehlenden Hinweises ohne Gebühren widerrufen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schumacher

Hallo,

die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit/Tod ist eine freiwillige (wenn auch sinnvolle) Absicherung und Ergänzung von Darlehen. Darlehensgeber und Versicherung sind zwei verschiedene Vetragspartner mit jeweils eigenen Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Vertrag, sondern tatsächlich um zwei Verträge, von dem jeder unabhängig vom anderen fortgeführt oder beendet werden kann.
358 BGB zieht daher nicht.
Es gilt das Widerrufsrecht der jeweiligen Verträge und die dürften locker abgelaufen sein.

Hier hört es sich so an, als wenn die Intention ist, die seit 2010 gefallenen Zinsen zu nutzen, um die Finanzierung günstiger zu machen, als 2010 vereinbart.
Hier gilt der Grundsatz „Verträge sind einzuhalten“, auch wenn die Zinsentwicklung nicht so gelaufen ist, wie es 2010 erwartet wurde.
Man könnte sich zwar auf einen Rechtsstreit einlassen, aber der Richter wird sehr konkret nachfragen und die Chancen zu gewinnen sind eher klein.

Ein venünftiges Gespräch mit der Bank wäre eine sinnvolle Idee. Vielleicht ließe sich hier etwas erreichen.

Gruß
Jürgen

Hallo,
ich denke nicht, dass es hier eine Stornomöglichkeit gibt - und wenn, dann eine sehr teure, da die Bank Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen für die gesamte Vertragslaufzeit geltend machen kann.
Wären die Zinsen gestiegen, wäre der Vertrag ja auch ok, oder?
Auf meiner Seite www.hs-baufinanzierung.de finden Sie einige Zinssätze aus der Vergangenheit…
VG
Heinz

Nein, wenn die Zinsen nun gestiegen wären, hätten Sie sich dann auch beschwert?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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