Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im November 2010 einen Forward Darlehensvertrag (Hypothek) abgeschossen.
Der Vertrag wurde über eine Bank vermittelt und mit einer Versicherung abgeschlossen.
Das Darlehn ist noch nicht ausgezahlt, in Zukunft habe ich eine monatliche Rate für Zinsen und Tilgung zu zahlen, die anderen Kosten sind in dem Zinssatz eingerechnet.
Die Bank erhält von der Versicherung eine Provision.
Der Vertrag ist gegen Arbeitslosigkeit und meinen Todesfall abgesichert.
Es handelt sich um einen und nicht um zwei Verträge!
Zum Darlehensvertrag habe ich das „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ erhalten, dort ist zum Widerrufsrecht kein Hinweis zu § 358 Abs. 5 BGB, obwohl es sich um einen kombinierten Vertrag handelt.
Da die Zinsen weiter gefallen sind, wüsste ich gerne ob ich den Vertrag wegen des fehlenden Hinweises ohne Gebühren widerrufen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schumacher