Liebe/r Maxel,
dazu eine ganz aktuelle Meldung des Vereins „Wohnen im Eigentum“, die ich unkommentiert so weitergeben kann:
WICHTIG und EILIG!
Grundsteuer sparen mit kurzem Brief bis 31.12.2011 ans Finanzamt
Liebe Mitglieder,
die Grundsteuer steht derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Nach Einschätzung von Experten ist es gut möglich, dass die geltende Regelung und damit die rechtliche Basis für die Grundsteuer entfällt. Je nachdem, was das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall als Übergangsregelung bestimmt, kann das eine Steuerersparnis für Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer bedeuten.
Allerdings: Wer die Chance auf Einsparung der Grundsteuer für 2011 wahren will, muss noch vor dem 31. Dezember 2011 aktiv werden und Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides stellen. Der Antrag wird beim Finanzamt – Bewertungsstelle für Grundbesitz und Verkehrssteuern – gestellt, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Ein Formulierungsvorschlag siehe unten. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember, 24.00 beim Finanzamt eingegangen ist. Ein Antrag per E-Mail ist nicht möglich.
Im Antrag sollten das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11), die Einheitswert-Nummer oder das Aktenzeichen des Einheitswertbescheids angegeben werden. Ist der alte Bescheid nicht mehr aufzufinden, genügt auch die genaue Angabe von Straße, Hausnummer und der Lage der Wohnung im Haus.
Es ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt den Antrag zurückweist. Dann müssen Sie gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Folge: Solange das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht läuft, muss das Finanzamt mit weiteren Entscheidungen abwarten.
Muster-Brief für Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides
Name
Adresse
An das Finanzamt
XXX
Datum
Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides
Aktenzeichen/Einheitswertnummer (bitte eingeben)
Genaue Bezeichnung der Wohnung oder des Hauses
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Aufhebung des oben genannten Einheitswertbescheids, da dieser verfassungswidrig ist. Diese Frage wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht geklärt (2 BvR 287/11).
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift