Widerspruch gegen MDK-Gutachten

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bin seit 19.05.2010 wegen Depressionen krankgeschrieben. Ich habe heute auf Anraten meines Arztes Widerspruch bei meiner Krankenkasse gegen das Gutachten des MDK eingelegt (Wiedereingliederung soll erfolgen). Er schickt in den nächsten Tagen eine Begründung bzw. Stellungnahme an meine Krankenkasse.
Wie lange kann das dauern, bis über den Widerspruch entschieden ist? Wird die Zahlung des Krankengeldes bis zu einer Entscheidung eingestellt? Wenn ja, von was soll ich dann leben, wenn ich in dieser Zeit kein Geld bekomme (ich bin in einem Arbeitsverhältnis).

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

Sorry,
da kann ich leider nicht helfen, ich würde das mit der Kasse besprechen

Hallo Herr Maaß,

trotzdem, vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo catwoman1975,

leider kann ich Ihnen in diesem Fall keine konkrete Auskunft geben, da ich nicht weiß, wann und wie die Krankenkasse über den Widerspruch gegen das Gutachten des MDK entscheidet. Da hilft Ihnen nur erst mal die Entscheidung abzuwarten und dann gegebenenfalls einen Rechtsbeistand zurate zu ziehen. Da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner.

Hallo Onlineberater,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

catwoman1975

Hallo,

Hallo,

leider kann ich dir keine stichfeste Antwort geben. Ich hoffe, dass sich jemand findet, der sich besser auskennt.

Ich vermute, dass dir das Krankengeld weiterhin gezahlt wird. Somit hast du weiterhin wenigstens Einnahmen. Du kannst ja nicht von Luft und Liebe leben… Jedenfalls kann ich dir auch nicht sagen, wie lange soetwas dauert. Ich nehme an, die Krankenkasse wird sich um einen Termin beim MDK bemühen, schließlich zahlt die Kasse dir Geld - da muss immer alles möglichst schnell gehen, damit die Zahlung möglichts kurz gehalten wird. Es geht ja darum, dass die genau schauen wollen, ob die Zahlung gerechtfertigt ist oder nicht. Die müssen ja auch sparen… zumindest wenn’s gerechtfertigt wäre. Ziemlich schlimm, dass in solchen Sachen auch drauf geschaut wird, aber es gibt eben so viele, die das Sozialsystem ausnutzen, dass überall, wo Geld fließt, Kkontrolliert wird… :frowning:

Ich hoffe bei dir wird alles gut.

Hallo Katharina,

vielen Dank für Deine Nachricht.
Ich hoffe auch, das sich alles zum Guten wendet.

Liebe Grüße

Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke ich habe bereits geantwortet -wenn nicht, sorry - ist dieFrage noch aktuell ??
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten, die Frage ist noch aktuell.

Gruß

catwoman1975

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bin seit 19.05.2010 wegen Depressionen krankgeschrieben.
Ich habe heute auf Anraten meines Arztes Widerspruch bei
meiner Krankenkasse gegen das Gutachten des MDK eingelegt

(Wiedereingliederung soll erfolgen). Er schickt in den
nächsten Tagen eine Begründung bzw. Stellungnahme an meine
Krankenkasse.
Wie lange kann das dauern, bis über den Widerspruch
entschieden ist? Wird die Zahlung des Krankengeldes bis zu
einer Entscheidung eingestellt? Wenn ja, von was soll ich
dann leben, wenn ich in dieser Zeit kein Geld bekomme (ich bin
in einem Arbeitsverhältnis).

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe wurde nicht die Einstellung des Krankengeldes von der Kasse vorgenommen sondern es liegt eine Aufforderung vor eine Reha-Massnahme durchzuführen in Form einer Wiedereingliedrungsmassnahme. wenn das so ist, verstehe ich nicht sdo ganz warum man dagegen einen Widerspruch einlegen will. Eine solche Massnahme dienst dazu nach einem zwischen dem Arzt, dem Patienten, dem Arbeitgebner und der Kasse abgespriochenen Plan über einen definierten Zeitraum festzustellen ob eine stufenweise Widereingliederung für den betroffenen Patienten die beste Möglichkeit ist seine Arbeitsfähikeit wieder in dem gleichen Umfang wie vor deren beginn zu erreichen. In der Regel zahlt die Kasse oder die Rentenversicherung (kommt auf den Fall an) Kranken- oder Übergangsgeld. Sollte während dieser Massnahme festgestellt werden (Feststellung trifft in erster Linie der Patient zusammen mit seinem Arzt) dass diese Massnahme doch kein geeignete Mitettel ist dann wird die Massnahme abgebrochen. Während einer solche Massnahme gilt der Patient als arbeitsunfähig.
Wenn un gegen eine solche Massnahme Widerspruch eingelegt wird dann hat dies zunächst nichts mit dem Krankengeldanspruch zu tun, es sei denn die Kasse würde hier eine Verletzung der Mitwirkungspflicht sehen wollen, aber dass kann ich mir bei einem medizinisch begründeten Widerspruch nicht vorstellen.
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Zu der Sachlage gibt es eine Vorgeschichte. Am besten erkläre ich mal wie es so weit kam. Sorry, ich hätte noch mehr Infos in die Frage schreiben sollen, aber es ist alles ziemlich umfangreich.
Die Krankenkasse hat mir unterstellt, dass ich nicht an einer Behandlung motiviert wäre, was überhaupt nicht stimmt. Ich wurde in mehreren Telefonaten bedrängt, mit einer Wiedereingliederung anzufangen bzw. eine Reha zu machen. Das fing schon an, als ich gerade erst einen Monat Krankengeld erhielt. Arbeitsunfähig wurde ich am 19.05.10. Mein Psychologe hat mit mir vereinbart, dass wir im Januar 2011 einen Reha-Antrag stellen. Er hat im Laufe der Behandlung festgestellt, dass ich auf Grund der Schwere meiner Depression dieses Jahr nicht mehr arbeitsfähig bin. Da war ich auch zuerst einmal geschockt. Ich habe mir das alles nicht einfach gemacht. Für mich stand immer Pflichtbewusstsein, Leistungsfähigkeit bei der Arbeit und Stärke im Vordergrund. Ich habe mir lange nicht eingestanden bzw. ignoriert, dass ich Hilfe brauche. Irgendwann ging gar nichts mehr und ich hatte dann am 19.05. einen schweren Zusammenbruch. Darauf hin wurde ich krankgeschrieben. Zuerst von meiner Hausärztin, ca. 5 Wochen, und danach von meinem Psychologen, bei dem ich seit Mai in Behandlung bin und regelmäßig Sitzungen habe. Ich habe mich die erste Zeit so geschämt meinem Arbeitgeber die Wahrheit zu sagen, und das ganze war so schlimm für mich, dass ich mich zuerst von meiner Hausärztin habe krankschreiben lassen, bis ich den Mut gefasst habe, meinem Arbeitgeber zu sagen, was los ist. Danach erfolgte die AU durch meinen Psychologen. Mein Psychologe bekam dann jeden Monat einem Fragebogen von der Krankenkasse (Juni-Oktober), den er auch immer ausgefüllt hat und der Krankenkasse die Vorgehensweise erklärt hat. Da sich aber im Juli noch kein nennenswerter Fortschritt bei meinem Gesundheitszustand eingestellt hatte und ich einfach nur Panik vor einer Reha hatte und von zu Hause weg zu müssen, hat mein Arzt mit mir vereinbart, dass wir die Reha verschieben, weil es seiner Meinung nach nichts bringt, in meinem Zustand Druck auf mich auszuüben. Wir haben vereinbart, im Januar einen Antrag zu stellen und nach der Reha die Wiedereingliederung anzufangen. Mittlerweile bin ich auch soweit mich auf eine Reha einzulassen und meine Angst davor ist nicht mehr so groß. Ich will doch alles nur richtig machen und mein Arzt weiß bestimmt, was am besten ist. Am 15. Oktober hat mich die Krankenkasse dann zum MDK bestellt, weil ich angeblich nicht motiviert an der Behandlung wäre. Was ich dort erlebt habe, hat mich geschockt. Da ich Angst vor dem Termin hatte und vor dem was auf mich zukommt, hatte ich meinen Mann mitgenommen. Ich war froh, dass er dabei war. Weil, was ich dort erlebt hatte, würde mir sonst keiner glauben. Die Ärzte (ein Allgemeinmediziner und eine Neurologin oder Psychologin) waren sich untereinander nicht einig. Der ganze Ablauf war total unkoordiniert. Sie haben mich behandelt wie einen Gegenstand und waren sehr unsensibel, obwohl ich meine Angst geäußert hatte. Es war ein hin und her zwischen den Ärzten. Man hat sich beratschlagt wie man am besten Blutdruck misst. Der Allgemeinmediziner hat der Ärztin vorgeworfen, dass er „diese Frage“ schon gestellt hat, wenn sie halt erst später hinzukommt (er hatte mit der Anamnese begonnen und rief dann seine Kollegin an, um an dem Gespräch teilzunehmen). Es würde bei mir keine schwere Depression vorliegen (diese Aussage kam von dem Allgemeinmediziner)! Ich könnte noch mehr schreiben, was ich dort erlebt hatte, aber das würde den Rahmen sprengen. Mein Mann war auch entsetzt, was dort ablief. Er kam sich vor wie in einem „falschen Film“. Zum Glück war er als Zeuge dabei. Das Resultat der Untersuchung war, dass der MDK eine Reha für nicht notwendig hält und ablehnt und ich sollte Mitte November mit der Wiedereingliederung beginnen, um im Januar wieder vollschichtig arbeiten zu können. Das hat mein Psychologe abgelehnt. Zuerst soll eine Reha erfolgen und dann die Wiedereingliederung. Zwischenzeitlich hat mich die Krankenkasse angerufen und hat auf mich Druck ausgeübt, wenn ich nicht im November mit der Wiedereingliederung beginne, würde das Krankengeld gestrichen. Sie würde sich eindeutig auf das Gutachten vom MDK beziehen. Mein Psychologe hatte die Dame von der Krankenkasse auf Grund des Gutachtens angerufen und sie hat bei ihm dann unwahre Aussagen getätigt. Ich hätte zu ihr gesagt, ich würde mit der Wiedereingliederung im November beginnen. Das stimmte gar nicht! Als ich das von meinem Arzt erfahren habe, war ich entsetzt! Er konnte sich auch schon denken, dass ich das nicht gesagt habe. An dem Telefongespräch, das ich mit der Krankenkasse geführt hatte, hat sich auch mein Mann per Konferenzschaltung beteiligt. Er kann beweisen, dass ich die Aussage nicht getroffen habe. Was sind das für Machenschaften bei der Krankenkasse? Werden die Mitarbeiter dort angehalten die Unwahrheit zu sagen? Was sich heutzutage alles abspielt ist nicht zu glauben. Man will gesund werden und wird mit solchen Dingen konfrontiert. Ich habe fristgerecht schriftlichen Widerspruch bei der Krankenkasse gegen das Gutachten des MDK eingelegt und mein Arzt hat eine entsprechende Stellungnahme zum MDK und zur Krankenkasse geschickt. Ich komme die letzte Zeit gar nicht mehr dazu mich auf meine Genesung zu konzentrieren, weil mein Arzt und ich uns seit Oktober nur noch mit Problemen mit der Krankenkasse rumschlagen müssen. Die Art und Weise, wie die Mitarbeiterin der Krankenkasse mit kranken Menschen umgeht, ist nicht zu glauben. Unter Druck setzen, drohen die Zahlung des Krankgeldes einzustellen, unwahre Aussagen gegenüber meinem behandelnden Arzt tätigen usw. Nach der Vorgehensweise habe ich den Verdacht, dass sie alles daran setzen, mich aus der Zahlung zu bekommen. Ich hatte kaum Krankengeld bezogen, da ging das ganze schon los. Ich wäre froh, wenn ich die ganzen Probleme nicht hätte und es war für mich nicht einfach zu akzeptieren, dass ich an Depressionen leide. Vor allem, weil ich ein Mensch bin, der hohe Ansprüche an sich stellt und funktionieren will. Aber so etwas sucht man sich nun mal nicht aus. Es wäre schön, wenn es anders wäre. Ich will wirklich keinem auf der Tasche liegen oder mir einen schönen Lenz machen. Was ich die letzte Zeit mitgemacht habe, wünsche ich keinem. Depressionen sind wirklich kein Zuckerschlecken.
Kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen bis über den Widerspruch gegen das Gutachten entschieden ist? Wie verhält man sich, wenn Mitarbeiterinnen der Krankenkasse sich so verhalten? Auf meine Bitte hin, mir doch noch etwas Zeit zu geben, bekam ich nur schnippische Antworten. Ich wäre ja schon seit Mai krank. Man ist einer regelrechten Willkür ausgesetzt. Vor lauter Angst, was jetzt wird, geht es mir wieder schlechter. Meine Schlafstörungen sind wieder da, und ich habe wieder Herzrasen. Das alles war schon besser, aber mittlerweile bin ich nervlich fertig. Ich wollte nur das richtige tun und etwas gegen meine Depressionen unternehmen. Aber dass man so viele Steine in den Weg gelegt bekommt, hätte ich nicht gedacht.

Zuerst einmal vielen Dank für Ihre Geduld.
Es ist schon ziemlich viel, was ich geschrieben habe, aber es ist schwer, in ein paar Sätzen zu formulieren, was mir auf dem Herzen liegt.

Für Ihre Hilfe im Voraus vielen Dank!

Viele Grüße

Hallo,
zunächst einmal von mir die Feststellung dass hier in meinen Augen die Kasse übers Ziel hinausgeschossen ist und offenbar Ihre Belange unzureichend berücksichtigt hat. Auch scheint die mit Ihrem Fall befasste Sachbearbeiterin nicht das notwendige Einfühlungsvermögen, gerade in Anbetracht der vorliegeneden Diagnose, zu haben. Zu Ihrer konkreten Frage - ja, die Kasse kann bei „fehlender Mitwirkung“ und unter Berufung auf das vorliegenede MDK-Gutachten eine Sperrung des KRankengeldes vornehmen - das geht aber nicht von heute auf morgen. Ich habe ein aktuelles Schreiben des BVA. an die Krankenkassen vom 12.11.2010 zur Verfügung, dass sich mit solchen Fällen eingehend beschäftigt. Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse
an mich unter [email protected] übersenden lasse ich Ihnen dieses Schreiben gerne mal zukommen. Da wird Ihre Kasse Augen machen wenn Sie ihr das präsentieren, sollte es zur Krankengeldsperrung kommen.
Meine Auffassung zur Wiedereingliederung kennen Sie - ich bin ein Verfechter dieser Reha-Massnahme, zumal diese, wenn es nicht klappen sollte jederzeit abgebrochen werden kann, und da kann auch keine Krankenkasse etwas dagegen unternehmen.
Was das Verhalten der Sachbearbeter angeht - da bleibt Ihnen entweder die persönliche Konfrontation oder eine schriftliche Beschwerde an die zuständige Führungskraft.
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Ich habe Ihnen eine Nachricht an Ihre E-Mail-Adresse geschickt.

Mit freundlichem Gruß

Hallo, catwomen1975!
Ich bin heute auf deine Anfrage gestoßen und möchte kurz antworten. Stellt die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens in Frage, ist die Aufhebung der Krankengeldzahlung nur unter Aufhebung der Grundentscheidung durch Verwaltungsakt gemäß §48 SGB X möglich. Die Grundentscheidung der Krankenkasse, Krankengeld zu zahlen wirkt insoweit fort, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Attest nachgewiesen wird. Da dein Arzt den Widerspruch gegen den MDK begründet hat bis du sicher von ihm weiter AU geschrieben. Das gilt auch für eine Wiedereingliederung.
Gemäß 3 86a Abs. 1 SGG hat so ein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Die Krankenkasse ist in diesem Fall verpflichtet, dem Versicherten das Krankengeld bis zum bestandskräftigen Abschluss des Widerspruchsverfahrens fortzuzahlen. Wird der Widerspruchsbeschluss nicht beklagt, endet die KK Zahlung einen Monat später.
Weitere wichtige Informationen findest du unter: www.pflegepartner24.de
Da ist eine Nachricht vom Bundesversicherungsamt vom 12. Nov.2010 abgedruckt zu Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeldzahlungen.
Liebe Grüße- Schaddie

Hallo Schaddie,

vielen, vielen Dank.

Liebe Grüße

catwoman1975

Hallo, catwoman1975,
noch eine Anmerkung zu meiner vorherigen Nachricht wegen der aufschiebenden Wirkung auf KG. Gehe bitte auf www.bundesversicherungsamt.de um das Schreiben vom 12.November 2010 wegen Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeldzahlungen zu öffen.
Noch eine gute Restwoche- Schaddie

Hallo Schaddie,

danke Dir!
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.

Viele Grüße
catwoman1975

Hallo, catwoman 1975,

auch dir ein schönes Wochenende!
Viele Grüße zurück
Schaddie