Hallo zusammen,
meine Frage ist die folgende: Wenn ich gegen die Nichtvergabe der Abiturzulassung Widerspruch einlege, und diesem von der Schule stattgegeben wird (sprich: eine Note wird korrigiert, wodurch ich die Zulassung nachträglich doch erhalte), muss sich dann die Schule bzw. die betreffende Lehrkraft vor der Bezirksregierung „rechtfertigen“, warum sie die Note anhebt? Oder wird einfach nur ein Bescheid an die Bzrg. geschrieben - ohne nähere Begründung?
Es wäre lieb, wenn jemand versucht, mir zu helfen. Danke! Gruß aus Köln!