Widerspruch gg. Nichtvergabe d. Abiturzulassung

Hallo zusammen,

meine Frage ist die folgende: Wenn ich gegen die Nichtvergabe der Abiturzulassung Widerspruch einlege, und diesem von der Schule stattgegeben wird (sprich: eine Note wird korrigiert, wodurch ich die Zulassung nachträglich doch erhalte), muss sich dann die Schule bzw. die betreffende Lehrkraft vor der Bezirksregierung „rechtfertigen“, warum sie die Note anhebt? Oder wird einfach nur ein Bescheid an die Bzrg. geschrieben - ohne nähere Begründung?

Es wäre lieb, wenn jemand versucht, mir zu helfen. Danke! Gruß aus Köln!

Hallo.

Da du Dir ja ne gute Frage ausgedacht. :smiley:
Leider kann ich Dir die Frage nicht beantworten, da bei mir die Abiturzulassung kein Problem war.
Tut mir echt leid.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg bei den Prüfungen

Thomas