Widerspruch Nebenkostenabrechnung Fristen

Hallo,

ich habe Widerspruch meiner Nebenkostenabrechnung eingelegt. Das Haus wurde verkauft und die Verwaltung wechselte. Ein Schreiben der neuen Verwaltung „Bearbeitung meines Widerspruchs wird sich verzögern“. Dann nach zwei Jahren war endlich die Rechnung da. Keine neue, korrekte Rechnung, nur einen geringeren Nachzahlungsbetrag.

Gibt es bei einem Widerspruch auch Fristen, die der Vermieter eingehalten muss? Muss ich die Rechnung zahlen?

Vielen Dank im Voraus!

Nenn mal ein paar Daten zu den Abrechnungsjahren.
Grundsätzlich hat die Abrechnung spätestens 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode vorzuliegen. Danach ist sie nicht mehr fällig, Nachzahlungen kann man verweigern.
Rückzahlungen hingegen (aus Fehlern oder Guthaben etwa) kann der Mieter noch 3 Jahre rückwirkend verlangen.

Hier gibt es eine ungleiche Frist wann was verjährt.

Also welche Abrechnung (Jahr) hast Du bemängelt und wann kam dann die Korrektur ? In den 2 Jahren Wartezeit(Bearbeitung) müsste ja mind. eine weitere Abrechnung gekommen sein. Oder warst Du zwischenzeitlich ausgezogen ?

Hier werden wir es wohl nicht klären, lasse dich rechtlich beraten.

MfG
duck313

Meine Frage ist, wenn ich Widerspruch einlege und gerne eine Korrekturrechnung hätte, hat der Vermieter auch Fristen einzuhalten, oder ist die Rechnung irgendwann hinfällig? In meinem Fall habe ich nach 2 Jahren, also jetzt erst die Rechnung für 2016 bekommen.

§ 556 Abs. 3 BGB regelt es eindeutig, dass der VM spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes dem Mieter die Abrechnung vorzulegen hat.
Also hätte die von 2016 2017 erfolgen müssen. und damit ist sie nun hinfällig. ramses90

Du hast aber doch eine Rechnung bekommen, gegen die du Widerspruch eingelegt hast, und dann eine neue Rechnung, oder?

Kannst du nicht einfach mitteilen, für welches Jahr die NK-Abrechnung war, wann die Abrechnung gekommen ist und wann der Widerspruch erfolgt ist.

Eine Frist für die Korrektur der Rechnung wurde im Widerspruch wohl nicht gesetzt?

Und die geforderten Nachzahlung wurde wohl nicht geleistet?

Ich warte mit meinem Widerspruch bis die 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgelaufen sind. Der Vermieter hat dann das Recht auf Nachforderung verloren und ich muss die Nachzahlung nicht leisten.

Mir verbietet meine gute Erziehung mit einem Zitat von Dieter Nuhr zu antworten.

Natürlich ist die Abrechnung nicht zwangsweise hinfällig. Es ist in Abhängigkeit mit den nachgefragten Umständen zu sehen. Bitte diese beantworten. Dann kann ggf. weiter geantwortet werden.

vnA

Die NK - Abrechnung habe ich für 2016 im Nov. 2017 bekommen. Sie war falsch. Dez. 2017 habe ich Widerspruch eingelegt. Mai 2018 habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde. Nov. 2018 habe ich eine neue, reduzierte einfache Rechnung bekommen - keine mit detaillierten Posten.
Muss ich jetzt zahle, noch warten oder wie sollte ich vorgehen???

Die NK-Abrechnung habe ich für 2016 im Nov. 2017 bekommen. Sie war falsch.

Es wurden in der Abrechnung Kosten für Gartenpflege, Hausmeister, Flurreinigung berechnet. Wir haben aber keinen Garten, keinen Hausmeister und den Hausflur putzen wir selbst!

Dez. 2017 habe ich Widerspruch eingelegt. Mai 2018 habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen würde. Erst Nov. 2018 haben die geschrieben ich sollte die Rechnung abzüglich der genannten Posten zahlen.

Muss ich jetzt zahle, noch warten oder wie sollte ich vorgehen?

Also, du hattest bemängelt, dass du Hausmeister, Gartenpflege und Flurreinigung bezahlen sollst und hast jetzt vor kurzem Bescheid bekommen, dass du die Rechnung ohne die Kosten für Hausmeister. Gartenpflege und Flurreinigung begleichen sollst?

Worin genau besteht denn das Problem?

Ich habe kein Problem, den Betrag habe ich bezahlt.

Primär war aber die Frage, ob es richtig ist, was die da so machen, „zieh mal ab und bezahlt den Rest“. Das ohne
nachvollziehbare, neue Rechnung - so pi mal Daumen - auch noch nach 2 Jahren? Ich habe angenommen, es stände
etwas, in so einem Fall, im Mietrecht.

Trotzdem vielen Dank!