Ein Freund hatte wegen diverser Erkrankungen die Feststellung des Grades der Behinderung beantragt. Zuerst wurden ihm 30, nach dem Widerspruch 40 bescheinigt.
Diesem sogenannten Abhilfebescheid wurde ein Formular beigefügt in dem er unterschreiben soll, dass er den Widerspruch zurücknimmt. Andernfalls wird die
Bezirksregierung (hier Münster) entscheiden. Er bat mich um Rat, da er nicht weiss, was besser für ihn ist. Da er unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leidet würde er gern früher in Rente gehen. Hierfür ist allerdings ein Grad der Behinderung von 50 notwendig um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Hat jemand in einem solchen Verfahren Erfahrungen mit der Bezirksregierung Münster gemacht? Was soll ich meinem Freund raten?
Gruß
KH
Hallo,
ich habe auch schon mal Widerspruch gegen die Feststellung des GdB eingelegt.
Der Fall ging auch an die Bezirksregierung Münster und fiel nach der Prüfung positiv für mich aus.
Damals hatte ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Heute bin ich Mitglied im VDK. Die Migliedschaft ist nicht teuer, die Hilfe aber großartig! Über den Weg wird man für ca. 20 Euro auch rechtsanwaltlich vertreten.
LG
Hallo,
Wenn die Unterlagen einfach nur an die Bezirksregierung zu Entscheidung weitergeleitet werde, was kann da ein Anwalt machen bzw. was hat er denn bei dir gemacht?
Gruß
KH
Hallo,
also ich erinnere mich an keine Aufforderung, den Widerspruch zurück zu nehmen.
Von daher gehe ich davon aus, dass es somit seinen Lauf nimmt und dann in Münster geprüft wird.
Aber bei Schwerbehindertenangelegenheiten geht es ja seltenst ohne Widerspruch.
Informiert euch dennoch über den VDK in weiser Voraussicht, wenn der Rentenantrag ansteht, oder weitere Erkrankungen hinzukommen.
LG
Hallo KH.
Wenn dein Freund z.B. eine Rechtschutzversicherung hat, kann er sehr wohl leichter zu einem Rechtsanwalt gehen. Dieser vertritt ihn dann z.B. beim Sozialgericht.
Allerdings kann ich die Aussage von Eifelkatzen nur mehrmals unterstreichen. Gehe bitte, bzw. dein Freund, zum VDK. Ihr werdet sehen, dann läuft alles anderes und ist einfach runde, gibt keinen Sress, nicht so viele Rückfragen etc.
MfG
Hans13
Diesem sogenannten Abhilfebescheid wurde ein Formular
beigefügt in dem er unterschreiben soll, dass er den
Widerspruch zurücknimmt.
Dabei handelt es sich um ein Angebot des Versorgungsamtes und trotz des irreführenden Namens noch um keinen „rechtsmittelfähigen“ Bescheid.
Andernfalls wird die
Bezirksregierung (hier Münster) entscheiden.
Das ist dann erst die Widerspruchsstelle.
Er bat mich um
Rat, da er nicht weiss, was besser für ihn ist.
Nein ankreuzen. Der GdB 40 kann im Bescheid der Widerspruchsstelle nicht mehr unterschritten werden
Da er unter
starken gesundheitlichen Einschränkungen leidet würde er gern
früher in Rente gehen.
„Früher-inRente-gehen-wollen“ ist´für sich noch kein Argument.
Hierfür ist allerdings ein Grad der
Behinderung von 50 notwendig um abschlagsfrei in Rente zu
gehen. Hat jemand in einem solchen Verfahren Erfahrungen mit
der Bezirksregierung Münster gemacht? Was soll ich meinem
Freund raten?
Wie gesagt, „Nein“ ankreuzen und den richtigen Bescheid abwarten.
Falls eine Klage notwendig ist, kann ich nur sehr bedingt zum VdK raten, da dort die beratungsqualität nach meinen Beobachtungen sehr stark schwankt.
Falls Dein Freund Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist, ist der Rechtsschutz im Sozialrecht im Gewerkschaftsbeitrag eingeschlossen.
Auch bei privaten Rechtsschutzversicherungen ist das Sozialrecht oft bereits im „Basispaket“ enthalten.
Gruß
&Tschüß
KH
Wolfgang
Danke für eure hilfreichen Antworten
Danke für die schnellen Antworten.
Sie waren sehr hilfreich.
Gruß
KH
Ich habe mit der Bezirksregierung Münster keine Erfahrung. Grundsätzlich ist es so; falls Dein Bekannter mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden ist, so sollte er innerhalb von 4 Wochen - steht auch auf dem Bescheid- Widerspruch oder nach dem Widerspruchsverfahren Klage einreichen. Das ist der offizielle Weg. Das steht auch auf dem Bescheid am Ende ganz kleingedruckt, so das man es leicht übersehen kann.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht zahlt die Rechtschutzversicherung ab Klage. Sollte keine Rechtschutzversicherung bestehen, so kann Rechtsbeihilfe beim zuständigen Amstgericht beantragt werden.
MfG Natascha