Hallo, bin 31, beziehe alg 2. bei meinem erstantrag vor 3 jahren bekam ich wegen depression und wegen meinem rückenleiden einen Gdb von 20. hatte damals widerspruch eingelegt, wurde zurückgewiesen. Dann reichte ich über meinen anwalt die klage. Nach 2 monaten erhielt ich einen abhilfebescheid. Mir wurde der gdb 30 anerkannt.
Vor zwei monaten habe ich einen änderungsantrag (verschlimmerungsantrag) gestellt. Nach vier wochen bekam ich post vom versorgungsamt. Der antrag auf neufeststellung wird abgelehnt
Nach § 48 abs. 1 SGB X ist eine Neufeststellung vorzunehmen, soweit in den verhältnissen, die für die bisherige feststellung des grades der behinderung und/oder der merkzeichen maßgebend gewesen sind, eine wesentliche änderung eingetreten ist.
Eine wesentliche zunahme der funktionseinschränkungen, welche einen höheren gdb begründen könnte, wird in den aktuellen von ihnen vorgelegten medizinischen befundunterlagen nicht beschrieben.
Ich habe gegen den bescheid widerspruch eingelegt. Die widerspruchsbegründung habe ich später nachgereicht. In der begründung schrieb ich meine beschwerden über depression und dem rückenleiden,wirbelsäulenerkrankung. Eine kopie der widerspruchsbegründung habe ich meinem behandelnden facharzt für neurologie gegeben
Zu der widerspruchsbegründung fügte ich noch einen aktuellen befund vom neurologen bei.
Vor kurzem erhielt ich vom versorgungsamt ein schreiben
Sehr geehrter herr antragsteller,
unter bezugnahme auf die ausführungen in ihrem schreiben vom 00.00. teile ich ihnen mit, dass sich die höhe des gdb nach dem umfang der befundmäßig nachgewiesen verschlimmerung der behinderung richtet.
Das versorgungsamt muss doch auch die begründung des antragstellers berücksichtigen.
Ich bitte um eure antworten.