Widerspruchsverfahren/verschlimmerungsantrag

Hallo, bin 31, beziehe alg 2. bei meinem erstantrag vor 3 jahren bekam ich wegen depression und wegen meinem rückenleiden einen Gdb von 20. hatte damals widerspruch eingelegt, wurde zurückgewiesen. Dann reichte ich über meinen anwalt die klage. Nach 2 monaten erhielt ich einen abhilfebescheid. Mir wurde der gdb 30 anerkannt.

Vor zwei monaten habe ich einen änderungsantrag (verschlimmerungsantrag) gestellt. Nach vier wochen bekam ich post vom versorgungsamt. Der antrag auf neufeststellung wird abgelehnt

Nach § 48 abs. 1 SGB X ist eine Neufeststellung vorzunehmen, soweit in den verhältnissen, die für die bisherige feststellung des grades der behinderung und/oder der merkzeichen maßgebend gewesen sind, eine wesentliche änderung eingetreten ist.

Eine wesentliche zunahme der funktionseinschränkungen, welche einen höheren gdb begründen könnte, wird in den aktuellen von ihnen vorgelegten medizinischen befundunterlagen nicht beschrieben.

Ich habe gegen den bescheid widerspruch eingelegt. Die widerspruchsbegründung habe ich später nachgereicht. In der begründung schrieb ich meine beschwerden über depression und dem rückenleiden,wirbelsäulenerkrankung. Eine kopie der widerspruchsbegründung habe ich meinem behandelnden facharzt für neurologie gegeben

Zu der widerspruchsbegründung fügte ich noch einen aktuellen befund vom neurologen bei.

Vor kurzem erhielt ich vom versorgungsamt ein schreiben

Sehr geehrter herr antragsteller,

unter bezugnahme auf die ausführungen in ihrem schreiben vom 00.00. teile ich ihnen mit, dass sich die höhe des gdb nach dem umfang der befundmäßig nachgewiesen verschlimmerung der behinderung richtet.

Das versorgungsamt muss doch auch die begründung des antragstellers berücksichtigen.

Ich bitte um eure antworten.

Hoi.

Ich verstehe deine Frage nicht oder etwas fehlt am Sachverhalt.

Fest steht ja, dass du eine GdB von 30% hast. Jetzt soll sich was verschlimmert haben und dann muß festgestellt werden, was und wieviel an Prozenten es mehr geben kann. Nur das kann/muß das Amt prüfen und bewerten.
Eine Neubewertung der alten Entscheidung ohne Verschlimmerung ist ausgeschlossen, da die Höhe durch Geríchtsurteil festgesetzt wurde und das Urteil nun unanfechtbar geworden sein dürfte.

Oder hast du ein neues Leiden hinzu bekommen, welches jetzt zusätzlich anerkannt werden soll?

Ciao
Garrett

Hallo Garrett,

die festgestellten behinderungen haben sich bei mir verschlimmert.die depression hat sich verschlimmert.habe in dem verschlimmerungsantrag noch angekreuzt, dass das versorgungsamt wegen der verschlimmerung den gdb erhöhen soll.

Hoi.

Hm, komisch. Die schreiben dir eigentlich nur, wenn entweder noch Unterlagen fehlen oder du noch weiteres zur Begründung beitragen sollst.
Obwohl…müssten sie gar nicht, sondern könnten ja gleich den Bescheid machen.

Tja, vieleicht den Sachbearbeiter mal direkt anrufen, ob denen was an Unterlagen fehlt oder was das Schreiben sonst soll. Oder stand da noch du sollst den Widerspruch zurückziehen?
Naja, vieleicht sollte das auch nur ne Zwischennachricht darstellen, so als Aufklärung, wie das Verfahren so abläuft…

Wie gesagt, ungewöhnliche Sache das.

Hoffentlich mußte nicht wieder den Klageweg beschreiten - viel Glück!

Ciao
Garrett

ja da steht noch was in dem schreiben.

sofern ich zur entscheidung über meinen widerspruch noch ärztliche befundunterlagen nachreichen will,bittet mich das versorgungsamt diese bis spätestens 00.00.2010 einzureichen.

sollte das versorgungsamt bis zu diesem termin von mir keine weiteren befundunterlagen erhalten, werden die nach dem bisherigen akteninhalt eine entscheidung über meinen widerspruch treffen.

Hallo, bin 31, beziehe alg 2. bei meinem erstantrag vor 3
jahren bekam ich wegen depression und wegen meinem
rückenleiden einen Gdb von 20. hatte damals widerspruch
eingelegt, wurde zurückgewiesen. Dann reichte ich über meinen
anwalt die klage. Nach 2 monaten erhielt ich einen
abhilfebescheid. Mir wurde der gdb 30 anerkannt.

Hallo,

wie das ? Bei Klage bekommt man entweder ein Urteil, oder es gibt einen Vergleich, oder die Klage wird zurückgezogen. Im Falle eines Urteils oder eines Vergleiches erhält man einen Ausführungsbescheid.

Ein Abhilfebescheid wird nur im Rahmen eines Widerspruches erteilt.

Vor zwei monaten habe ich einen änderungsantrag
(verschlimmerungsantrag) gestellt. Nach vier wochen bekam ich
post vom versorgungsamt. Der antrag auf neufeststellung wird
abgelehnt

Nach § 48 abs. 1 SGB X ist eine Neufeststellung vorzunehmen,
soweit in den verhältnissen, die für die bisherige
feststellung des grades der behinderung und/oder der
merkzeichen maßgebend gewesen sind, eine wesentliche änderung
eingetreten ist.

Eine wesentliche zunahme der funktionseinschränkungen, welche
einen höheren gdb begründen könnte, wird in den aktuellen von
ihnen vorgelegten medizinischen befundunterlagen nicht
beschrieben.

Ich habe gegen den bescheid widerspruch eingelegt. Die
widerspruchsbegründung habe ich später nachgereicht. In der
begründung schrieb ich meine beschwerden über depression und
dem rückenleiden,wirbelsäulenerkrankung. Eine kopie der
widerspruchsbegründung habe ich meinem behandelnden facharzt
für neurologie gegeben

Zu der widerspruchsbegründung fügte ich noch einen aktuellen
befund vom neurologen bei.

Vor kurzem erhielt ich vom versorgungsamt ein schreiben

Sehr geehrter herr antragsteller,

unter bezugnahme auf die ausführungen in ihrem schreiben vom
00.00. teile ich ihnen mit, dass sich die höhe des gdb nach
dem umfang der befundmäßig nachgewiesen verschlimmerung der
behinderung richtet.

Das versorgungsamt muss doch auch die begründung des
antragstellers berücksichtigen.

Ich bitte um eure antworten.

Das Amt hat die Schriftsätze gerantiert berücksichtigt. Nur, auf der einen Seite ist der Antragsteller, der meint, es geht ihm schlechter. Auf der anderen Seite ist das Amt - mit medizinischem Gutachter - dass nach den vorliegenden Befunden keinen Anhalt für eine wesentliche Verschlimmerung hat.

Auf deutsch: einer meint, es geht ihm schlechter, und der andere meint, dass das nicht der Fall ist. Da bleibt nur der Weg Widerspruch - Klage.

Gruss

Andreas

hallo andreas,

als damals mein widerspruch zurückgewiesen wurde,hatte ich über meinen anwalt geklagt.monate später erhielt ich damals nach erfolgreicher klage einen abhilfebescheid.

hallo Garrett,

vor kurzem habe ich einen widerspruchsbescheid vom versorgungsamt erhalten.bisher hatte ich einen GDB 30. er wurde auf 40 erhöht.

In den verhältnissen, die für die erteilung des bescheides vom 00.00.200x maßgebend waren, ist eine wesentliche änderung eingetreten. dieser bescheid wird daher ab 00.00.2010 wie folgt geändert:
der bei Ihnen festgestellte grad der behinderung beträgt 40.

im übrigen wird der widerspruch zurückgewiesen.

meine frage noch was ist der unterschied zwischen depressive störungen und depression?

in dem bescheid steht wie bisher „depressive störungen“.

  1. die einzelnen gesundheitsstörungen wurden entsprechend ihrem ausmaß an funktionellen einschränkungen berücksichtigt und festgestellt, so dass zur zeit keine möglichkeit besteht,ihrem widerspruch über die vorstehende entscheidung hinaus, weiter abzuhelfen.