Widerstand gegen vollstreckungsbeamte

… jugendstrafrecht
Ein Freund (17, bisher keinerlei Vorstrafen) wurde vor paar Tagen in eine Rauferei verwickelt. Wegen einem anderen Jugendlichen kam die Polizei. Gegenüber den Beamten wurde der Jugendliche leider ausfallend und versuchte weg zu laufen, was nicht gelang. In Folge wurde er festgenommen (Widerstand gegen Staatsgewalt, Beamten ins Gesicht gespuckt, Beamtenbeleidigung) und in Gewahrsam genommen.
Was ist nun als Folge zu befürchten? Ist es angezeigt, einen Anwalt (der Bursch ist Azubi, hat also kaum Geld) zu beauftragen? Soll er sich in den nächsten Tagen persönlich bei der Polizei entschuldigen?

Danke für eure Hilfe!

orgelbass

Hallo,

17 Jahre heißt, dass auf jeden Fall Jugendstrafrecht angewandt wird.

Ob Anwalt oder nicht, muss jeder für sich selber wissen. Für so ein Verfahren wird das zwischen 800 -1000 Euro kosten. Wenn der Jugendlich voll geständig ist, dann würde ich (wenn es mein Sohn wäre) kein Anwalt konsultieren.

Mein Tipp: Ein Brief schreiben und sich entschuldigen. Demnächst wird eine Einladung zur polizeilichen Vernehmung kommen. Da würde ich den Brief mitnehmen. Demnächst wird auch eine Einladung von der Jugendgerichtshilfe kommen, da ist es auch empfehlenswert hinzugehen.

Tipp2: Falls Alkohol im Spiel war, würde ich eine Alkoholberatungsstelle aufsuchen. Nicht weil ich denke, dass eine Suchtgefahr besteht, sondern damit der Jugendliche sich mal kritisch mit dem Alkoholkonsum auseinandersetzt.

Für so eine Straftat muss man schon (je nachdem was im Vorfeld der Verhandlung noch so läuft:Entschuldigung, Beratungsgespräch…) mit einem Freizeitarrest (1 Wochenende) rechnen.

Hallo nochmal!
Muss mal nachhaken - inzwischen hab ich rausgefunden, dass mein Spezialist nicht derjenige war, der einen Polizisten angespuckt hat.
Bleibt wohl (so weit ich das momentan durchschaue - ist ja in dem Alter schwierig, was aus den Kids rauszukriegen) „Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (Davonlaufen)

Was ist da Ihrer Meinung nach zu befürchten?

Gruß

orgelbass

Nachhaker 2…

Also so steht’s in der Zeitung…

Ein weiterer Jugendlicher, der sich Begleitung des Niederwinklingers befand befolgte ebenfalls nicht die Anweisungen der Polizeibeamten. Einen Platzverweis, dass Bahnhofsgelände zu verlassen kam er nicht nach. Zudem trat er mehrmals gegen aufgestellte Schilder am Bahnhof.

Da der 17-jährige Deggendorfer ebenfalls stark unter Alkoholeinfluss stand, ein Test ergab fast zwei Promille wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten, bzw. zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen und sollte zur Polizeidienststelle nach Deggendorf verbracht werden.

Hier setzte er sich heftig zur Wehr, indem er am Boden liegend mit den Füßen gegen die Beamten trat. Auf dem Weg zur Polizeidienststelle versuchte er noch im Fahrzeug einen Beamten einen Kopfstoß zu verpassen. Auch der Gewahrsam gegen den Deggendorfer wurde richterlich bestätigt.

Bei dem Polizeieinsatz, bei dem Unterstützungsstreifen auch aus Deggendorf beteiligt waren, wurde kein Beamter bei den Widerstandhandlungen der beiden Jugendlichen verletzt.

Ende Zeitungszitat

Was ist zu erwarten? Ich brauch was für meine Nerven… Handelt sich um einen ehemaligen Schüler, dem ich versuche zu helfen - jetzt hat er halt mal wieder gewaltig über die Stränge geschlagen…

Danke für die Infos!

orgelbass

wie gesagt:

wichtig ist im Vorfeld anstehender Maßnahmen etwas zu tun:

  1. Beratungsgespräch zum Thema kritischer Umgang mit Alkoholkonsum

  2. ausführlichen Entschuldigungsbrief schreiben

  3. zur polizeilichen Vernehmung gehen, sobald die Einladung kommt

  4. zur Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe in Strafverfahren gehen, wenn Einladung kommt

dann sieht das in der Hauptverhandlung ganz gut aus, aber beschweren müssen die sich nicht, wenn ein Wochenendarrest (Freitzeitarrest genannt) bei raus kommt.

Inzwischen bin ich schlauer…
Er war heut früh bei der Polizei: Hauptsächlich Zeugenaussage und dann noch bisserl zu ihm selber. Er hat ausgesagt, dass er gezappelt hat und das mit dem Kopfstoß stimmt nicht. Die Polizisten haben ihn gelobt, dass seine Aussage komplett mit dem Protokoll der Einsatzbeamten übereinstimmt. In 4-5 Monaten würde dann ein Brief kommen, wie es weiter geht. Aber, so der vernehmende Polizist, es schaue nicht schlecht für ihn aus…
Der Zeitungsartikel stimmt also nicht so ganz (was wir ja schon kennen)
Er ist ziemlich zerknirscht…

Mit 1-2 Wochenenden Arrest könnte ich aus pädagogischer Sicht leben… Hoffe mal, dass es damit gut ist

Hm, ich persönlich frag mich ja, ob „Zappeln“ tatsächlich als „Gewalt“ gewertet werden kann…

Da er sich bei der Vernehmung einsichtig, reuig und schuldbewusst gezeigt hat und gesagt hat, dass es ihm leid tut, ist der Brief wohl überflüssig geworden…

Also: Darf ich drauf hoffen, dass er einigermaßen glimpflich davon kommt?

orgelbass

naja, die Polizei erzählt immer viel, wenn der Tag lang ist.

Die Polizei macht nun einen Bericht, der an die Staatsanwaltschaft geht. Die entscheiden dann. Es gibt 3 Möglichkeiten:

  1. Die StA stellt das Verfahren ohne Maßnahmen ein

  2. Die StA bittet die Jugendgerichtshilfe mal zu schauen, ob das Verfahren nicht im Wege der Diversion beebdet werden kann. Dann gibt es ein mahnendes Gespräch in der JGH und evtl. Maßnahmen wie Sozialstunden etc.

  3. Die StA erhebt Anklage. Dann wird es zu einer Hauptverhandlung kommen.

… kann nur noch mal betonen und auf meine Tipps hinweisen

Danke! Glaub, ich kann dann doch wieder schlafen (belastet mich schon sehr, dass der Spezialist wieder so blöde aufgefallen ist)

Das mit dem Alkoholberatungsgespräch werd ich ihm schwer ans Herz legen - was hat er da schon zu verlieren?

Und insgesamt erscheint es mir dann doch eher so, dass max. 1 Wochenende dabei rauskommen dürfte - damit könnt ich auch gut leben und er hat dann hoffentlich draus gelernt…

Nochmals:

Danke!