Widerstandrecht im GG?

Liebe/-r Experte/-in,

ich studiere Philosophie an der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Münster. In fünf Tagen findet ein
zweitägiges Seminar zum Thema Widerstandsrecht statt. Ich muss
im Rahmen dieser Veranstaltung einen Vortrag über das
Widerstandsrech im Grundgesetz halten. Der Professor, welcher
mir diese anspruchsvolle Aufgabe übertrug, ist ein
auswgewiesener Rechtswissenschaftler und ein über alle Maßen
anspruchsvoller Professor. Im letzten Semester bekam er einen
furchtnaren Wutanfalll, nachdem eine junge Studentin
unbekümmert fragte: „Kant war Rechtsphilosoph?“

Eine solche Reaktion möchte ich partout vermeiden, weswegen
ich bestrebt bin, einen besonders engagierten Vortrag zu
halten. Ich habe mein Referat bereits ausgearbeitet, doch muss
ich leider feststellen, dass es überaus kurz ist (ca. 15
Minuten).
Ich wär Ihnen sehr dankbar, wenn sie zum angegeben Thema ein
paar interessante Anmerkungen, Argumente oder intelligente
Inspirationen besitzen. Welchen Aspekt sollte man gesondert
betonen? Sollte ich auch auf die historische Komponente des
Widerstandsrechtes eingehen?

Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Ideen und ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Bergmann

der angeschriebe ist leider auf einer dienstreise in asien, sollte ihre anfrage nach dem 3.mai 2010 noch aktuell sein, bitte erneut anschreiben.

frank baer

Hi Manuel!
Mit einem Vortrag kann ich leider nicht dienen zumal ich auch den Prof und dessen „Vorlieben“ nicht kenne.
Wie aiuch immer unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
findest eine recht umfangreiche (mit rechtsphilosophischer Betrachtungsweise) Infoquelle zum besagten Thema

Gruß
Peter

Liebe/-r Experte/-in,

ich studiere Philosophie an der Westfälischen
Wilhelms-Universität in Münster. In fünf Tagen findet ein
zweitägiges Seminar zum Thema Widerstandsrecht statt. Ich muss
im Rahmen dieser Veranstaltung einen Vortrag über das
Widerstandsrech im Grundgesetz halten. Der Professor, welcher
mir diese anspruchsvolle Aufgabe übertrug, ist ein
auswgewiesener Rechtswissenschaftler und ein über alle Maßen
anspruchsvoller Professor. Im letzten Semester bekam er einen
furchtnaren Wutanfalll, nachdem eine junge Studentin
unbekümmert fragte: „Kant war Rechtsphilosoph?“

Eine solche Reaktion möchte ich partout vermeiden, weswegen
ich bestrebt bin, einen besonders engagierten Vortrag zu
halten. Ich habe mein Referat bereits ausgearbeitet, doch muss
ich leider feststellen, dass es überaus kurz ist (ca. 15
Minuten).
Ich wär Ihnen sehr dankbar, wenn sie zum angegeben Thema ein
paar interessante Anmerkungen, Argumente oder intelligente
Inspirationen besitzen. Welchen Aspekt sollte man gesondert
betonen? Sollte ich auch auf die historische Komponente des
Widerstandsrechtes eingehen?

Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Ideen und ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Bergmann

Hallo Herr Bergmann,

ich bitte um Entschuldigung, aber dieses eher rechtsphilosophische Thema ist derart ausufernd, dass ich hierzu auf die Schnelle kaum sinnvolle Anregungen geben kann.Leider fehlt mir hierzu wirklich die Zeit.

Zentrale Frage könnte aber sein, dass der Widerstand nur dann erlaubt sein soll,wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Damit verkommt m.E. - zumindest in der Praxis - die ganze Widerstandsidee zur Farce, da ja schließlich jemand überprüfen muss, ob andere Abhilfe möglich war, oder nicht. Und wer bitteschön überprüft das? Ich gehe davon aus, daß der betreffene GG-Artikel im Hinblick auf die jüngste Vergangenheit als Alibi ins GG eingefügt wurde und seitdem ein trauriges Schattendasein führt. Vielleicht schaffen Sie es ja noch herauszubringen, ob dieser Artikel überhaupt jemals eine praktische Anwendung fand? Ich empfehle inmsofern die einschlägigen Kommentierungen zum entsprechenden GG-Artikel als Quelle.

Viele Grüße

Ralf Bauer