N’Abend,
da ich es aus aktuell auffindbaren Informationsquellen nicht in der Detailtiefe herauslesen kann:
Weiß jemand (vorausgesetzt, das Gesetz geht entsprechend dem gerade durch alle Medien geisternden Entwurf durch), ob und wenn ja, welche Vorgaben es zur Ermittlung des EE-Anteils bei Gebäudeheizungen gibt, wenn mehrere, teilweise voneinander unabhängig arbeitende Heizsysteme in einem Gebäude vorhanden sind?
In unserem Beispiel gibt es eine Gastherme (24 kW), die von einer Solarthermieanlage (ca. 11 m²) unterstützt wird. Es ist keinerlei Messtechnik installiert, um irgendwelche Wärmemengen(-Anteile) erfassen zu können. Zusätzlich können die überwiegend genutzten Räume auch mit einer Multi-Split-Klimaanlage beheizt werden. Diese soll theoretisch bis zu 9,4 kW Heizleistung erbringen können. Auch da gibt es „naturgemäß“ keine Wärmemengenzähler.
Meiner Meinung nach könnte man somit in der Praxis – wenn man es will – durchaus > 65 % ‚ohne lokale Verbrennung fossiler Energieträger‘ heizen. Das scheint ja das einzige zu sein, was bei der Berechnung zählt. Strom für Heizzwecke, wird anscheinend unabhängig von seiner tatsächlichen Herkunft und Heiztechnologie als emissionsfrei betrachtet. Aber wird es auch irgendeinen Weg geben, dies bei einer offiziellen Berechnung im Falle der Erneuerungsnotwendigkeit der Gastherme offiziell durchzubekommen? Für mein Verständnis liest es sich eher so, als müsse jedes unabhängig arbeitende System für sich die 65 % schaffen. Da wird die Solarthermie die Gastherme nicht allein retten. Aber vielleicht habe ich das auch falsch interpretiert…
Gruß
Marius