Wie abbilden Showroom

Hallo

Wie würdet ihr das Material für einen Showroom im Jahresabschluss berücksichtigen, als Aufwand oder als Aktivposten unter der Annahme dass Kunden die Einrichtungsgegenstände aus dem Showroom
a. kaufen
b. nicht kaufen können?

Schönen Sonntag
E-Bilanz

Was möchtest du denn genau wissen? In einem Möbelhaus ist es wahrscheinlich Ware, dann Aufwand.
In einem Autohaus ist es bei Neuwagen Aufwand, bei Vorführwagen wird es aktiviert.
Usw.

Soon

Hallo!

Sowas muss aktiviert werden. Austellungsware oder Handelsware, beides gehört auf die Aktivseite. Austellungsware ist eventuell (bei bestimmten Branchen) abzuschreiben, was einen gewissen Vorteil innehaben kann. Bei Handelswaren kann man sonst höchstens Renner-/Pennerabschläge oder ggf. bei abgegriffenen Stücken Teilwertabschreibungen vornehmen.

Der Abschlusssachbearbeiter benötigt für den Wertansatz zwei Dinge: Branchenkenntnis und den dicken Daumen, über den er peilt.

Schöne Grüße!

Der Warenbestand am 31.12. muss aktiviert werden. Alles andere geht in den Aufwand. D.h. es muss ein Inventar erstellt werden.

Gruss
E-Bilanz

Genauso ist es. Du aktivierst, was da ist, egal ob es sich um Ausstellungs- oder Handelsware handelt. Dabei können gegebenenfalls Abschreibungen oder Abschläge von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden, aber grundsätzlich ist alles zu aktivieren.

Wie bucht man eine Verminderung des Warenbestandes:
Wareneinkauf/Showroom 10.000

Viele Grüsse
E-Bilanz

Über das Konto Bestandsveränderung (solange es kein Anlagevermögen ist, also keine Austellungskojen im Möbelhaus o.ä.). Waren an Bestandsveränderung (oder umgekehrt, je nach dem, ob es eine Bestandserhöhung oder -minderung ist).

Ich sehe gerade, Verminderung, die buchst du Bestandsveränderung an Waren.

Erste Stunde Buchführung: Aktives Bestandskonto, Mehrung im Soll, Minderung im Haben!

eine Verminderung wirkt sich somit gewinnmindernd aus, oder? Für mich unlogisch, da ich ja mehr Waren verkauft habe und somit den Gewinn erhöht habe.

Wie würdest Du ein sog. Warendrittel buchen (in der Schweiz üblich)? Und wie würdest Du Dinge im Showroom buchen die nicht mehr zum Einkaufspreis veräusserbar sind?
Was würdest Du tun wenn kein Inventar vorliegt?

Viele Grüsse
E-Bilanz

Die Ausgangsumsätze sind doch bereits erfasst. Durch die Bestandsveränderung korrigierst du nur den Lagerbestand.

Kenne ich nicht.

Verlustfrei, also mit pauschalem Abschlag oder bei Einzelbewertung mit Teilwertabschreibung.

Dann würde ich eine Inventur durchführen. Ersatzweise würde ich mir den Strick nehmen :slight_smile:

Das Warendrittel ist eine Bewertung des Warenbestandes zu 2/3 des Wertes.
Also eine Abschreibung, wie würde man dies in Deutschland buchen?

Wie würdest Du die Teilwertabschreibung des Showrooms buchen und hast Du eventuell Hinweise wieviel an Wert die Gegenstände so verlieren in einem Showroom der von Kunden genutzt wird?

Ich habe ein Problem mit der Bestandsveränderung. Wie wirkt sich eine Zunahme / Abnahme der Bestandsveränderung in der GuV aus?

Danke und Gruss
E-Bilanz

Solange alles streng geheim ist, kann ich dir natürlich nicht weiterhelfen. Du verrätst ja noch nicht einmal, um welche Art von Waren es geht.

Bestandsveränderung ist ein Erfolgskonto, geht also direkt in die GuV. Bestandserhöhung = Gewinnerhöhung und umgekehrt.

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Danke. Es handelt sich um Einrichtungsgegenstände (vorwiegend Sofas und Betten).

Wieso wirkt sich eine Erhöhung des Lagebestandes gewinnerhöhend aus? Man hat doch weniger verkauft!

Hier die Erklärung (gilt diese auch in Deutschland?):

Waren, die nicht innerhalb des aktuellen Jahres weiterverkauft werden, dürfen nicht als Aufwand gelten. Daher wird bei einer Vorratszunahme der Handelswarenaufwand verkleinert.

Dagegen wird bei einer Vorratsabnahme der Handelswarenaufwand vergrössert, da Warenbezüge vom Lager erfolgten und weiterverkauft wurden.

Die Verkäufe sind doch bereits in der GuV enthalten, ebenso der Wareneinstand. Durch die Bestandsveränderung wird lediglich der Warenbestand zum 31.12. berichtigt. Ob mehr oder weniger verkauft wurde, erkennt man nicht am Warenbestand.

Eine Abwertung wäre nur dann möglich, wenn die Ware nur noch unter dem Einkaufspreis verkauft werden kann. Ob dies der Fall ist, müsste man sich im Einzelnen anschauen. Bei Möbeln werden häufig zusätzliche Rabatte der Lieferanten für Ausstellungsware eingeräumt, da ist meist ein Abverkauf über dem Einkaufspreis möglich. Wenn es jedoch Postenware ist (Möbeldiscounter), kann es auch anders aussehen.