Wie ändert man die Anschrift seines Hauses

… wenn die Adresse nicht mehr stimmt?

Unser Grundstück grenzt an eine Bundesstraße, unser Haus ist jedoch von dort nicht (mehr) zu erreichen. (Das war vielleicht früher einmal der Fall.) Stattdessen führt eine von der Bundesstraße abknickende Straße zu unserer Einfahrt. Im Grundbuch stehen Grundstück/Haus jedoch mit der Bundesstraße + Hausnummer.

Was dazu führt, dass uns nie jemand findet - selbst aktuellste Navigationsgeräte nicht. Daher möchte ich gerne unsere Anschrift in die der Zufahrtsstraße ändern. In der Straße stehen auch noch mehr Häuser, die, da sie nicht an die Bundesstraße angrenzen, auch die Adresse der Zufahrtsstraße tragen.

Wie und wo geht das? Grundbuchamt? Danke!

Hallo,

Wie und wo geht das? Grundbuchamt? Danke!

Dort nicht. Das Grundbuch weist die Grundstücke nach „wie sie sind“, da wird nichts Neues festgesetzt.

Der richtige Ansprechpartner ist die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung. Dort würde ich mal hingehen und mich schlau machen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
in NRW sollte man sich an das örtliche Katasteramt wenden. Ggf. ist für den Gebäude- oder veränderten Erschließungsnachweis auch ein Besuch beim Bauordnungsamt nötig (Das „Zauberwort“ heisst „Änderung der Lagebezeichnung“).

Gruß vom
Schnabel

In NRW ist dafür in der Regel das Bürgeramt der jeweiligen Kommune zuständig.Denn Hausnummern werden dort vergeben und diese ist das entscheidende Merkmal für die Anschriftenfestlegung eines Grundstückes.

Hallo,

in NRW sollte man sich an das örtliche Katasteramt wenden.

Ich schätze mal, daß das Katasteramt ebenso wie das Grundbuchamt die Antragstellerin an die Kommune (welches kommunale Amt/Abteilung auch immer) weiter verweisen wird.

Ggf. ist für den Gebäude- oder veränderten
Erschließungsnachweis auch ein Besuch beim Bauordnungsamt
nötig (Das „Zauberwort“ heisst „Änderung der
Lagebezeichnung“).

Die Antragstellerin muß dahin gehen, wo die Lagebezeichnung (erstmals) festgelegt wurde.
Die Preisfrage ist jetzt: Wer legt dort, wo die Fragestellerin wohnt, die Straßennamen und Hausnummern fest?

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,
in kreisfreien Städten in NRW ist das Katasteramt eine kommunale Behörde (und in drei mir bekannten großen kreisfreien Städten in NRW macht oder unterstützt das Katasteramt einen Vorschlag zur *erstmaligen* Festlegung der Lagebezeichnung bzw. des Straßennamens, den dann die Bezirksvertretung oder der Rat annimmt oder nicht).

Allerdings geht es hier doch gar nicht um einen neuen Straßennamen (und auch nicht unmittelbar um die Adresse im Personalausweis :wink:) , sondern um eine neue Hausnummer :wink: :

Es mag sein, dass grundsätzlich die (im OBG NRW nicht näher definierte) Ordnungsbehörde in NRW für die *Änderung der Lagebezeichnung einer Liegenschaft* Sorge zu tragen hat, aber tut das eine (kreisangehörige) Gemeinde etwa ohne Beteiligung von Katasteramt und Bauordnungsbehörde? Die Rechtsgrundlage für das Anbringen einer Hausnummer ist §126 BauGB und das „schreit“ förmlich nach einem Amt der Bau- oder Katasterverwaltung. In zwei mir bekannten Städten in NRW reicht ein Antrag des Eigentümers auf Änderung der Lagebezeichnung einer Liegenschaft beim Katasteramt aus. Wen das dann noch beteiligt, entscheidet es dort selbst.

Mag sein, dass es „woanders anders“ ist, aber das habe ich auch nicht behauptet :wink:. Wie ist es denn in kreisangehörigen Gemeinden (in NRW)?

Gruß vom
Schnabel

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Hallo,

in kreisfreien Städten in NRW ist das Katasteramt eine
kommunale Behörde (und in drei mir bekannten großen
kreisfreien Städten in NRW macht oder unterstützt das
Katasteramt einen Vorschlag zur *erstmaligen* Festlegung der
Lagebezeichnung bzw. des Straßennamens, den dann die
Bezirksvertretung oder der Rat annimmt oder nicht).

Danke für die Auskunft. Wieder was über den förderalen Aufbau unseres Staates dazu gelernt.

In zwei mir bekannten Städten in NRW
reicht ein Antrag des Eigentümers auf Änderung der
Lagebezeichnung einer Liegenschaft beim Katasteramt aus. Wen
das dann noch beteiligt, entscheidet es dort selbst.

Hier in Hessen ist sowas eine rein kommunale Angelegenheit. Und ich kann mir nur schlecht vorstellen, daß sich Kommunen einmal zugestandene „Rechte“ wieder abnehmen lassen …

Gruß
Jörg Zabel