Hallo,
ich nehme unter Berücksichtigung der völkerrechtl. Grundlagen eine Perspektive der internationalen Machtpolitik ein. Da ist nun einmal die UNO das oberste Organ der Welt"gemeinschaft" und beauftragende Exekutive.
Aber ich verstehe nach Deinen Erläuterungen, worauf Du abzielst. Dir geht es darum, dass der deutsche Staat deswegen an der Angstspirale dreht, weil er (mittlerweile) notgedrungen aktiv Handelnder ist. Vor der Wiedervereinigung, und damit noch weit vor der Trans-/Internationalisierung des Terrorismus, waren terroristischen Handlungen weitgehend auf Nationen begrenzt. GB hatte seine IRA, Italien seine Roten Brigaden, Spanier und Franzosen die ETA. In D schlug man sich mit der RAF herum. Natürlich gab es auch hier in geringem Umfang grenzübergreifende Verstrickungen, Anschläge etc. pp.
Al Kaida und noch bedeutend stärker der IS sind aber keine kriminellen Vereinigungen, denen man mit Polizei und StGB beikommen könnte. Der Terrorismus hat mittlerweile eine quasistaatliche Größenordnung erreicht und agiert mit militärischen Mitteln, die mancher Bananenstaat nicht aufstellen könnte. Zeitgleich pfeift er aber auf jede ansatzweise ordnende Regulierung seines Kampfes wie ihn die Staaten für internationale (aber auch nationale) Kriege ausgehandelt haben. Wir haben es hier also mit einer neuen Art der Bedrohung zu tun.
Es geht nicht um den Feind"staat", der - im besten Fall - nur den Sieg davontragen möchte und gewillt wäre, die Zivilbevölkerung einigermaßen zu schonen. Und es geht auch nicht um die Terrorgruppierung, der man nur einige technisch besser ausgestattete Sondereinsatzkommandos entgegenhalten müsste und die - im besten Fall - ihre Anschläge telefonisch mitteilt, damit Opfer vermieden werden können (Bombedrohung mit 30 min Vorwarnzeit, um ein Kaufhaus zu evakuieren).
Hier ist der Feind, aktuell der IS, im Kampf genauso rücksichtslos wie eine fremde Armee zu behandeln. Und seine Akteure unterliegen IMHO auch nicht dem Schutz den zivile Kriminelle unterliegen. Dies gilt auch innerhalb Europas oder Deutschlands. Falls der Staat ihnen aber diesen Schutz zubilligen möchte, dann nur damit er weiter die bestehende Grauzone zwischen Strafrecht und Kriegsrecht ignorieren kann und sich die mühselige Arbeit des Ausdefinierens erspart.
Ich hatte den Fettdruck aus gutem Grund gewählt. Aus Not heraus ist der dt. Staat im Krieg, weil er ihm aufgedrängt wird. Bzgl. des IS nicht etwa durch F, sondern durch den IS.
Ein Herabstufung der Anschläge zu kriminellen Handlungen einer terroristischen Vereinigung würde der Dimension eben nicht mehr gerecht werden. Ich denke, dass hier die Exekutive mit sehr offenen Karten spielt.
Gruß
vdmaster