Wie als Kind der gesetzlichen Familienversicherung kündigen?

Hallo,

arbeite seit einigen Monaten als Werkstudentin. Bin mit meiner Mutter in der gesetzl. Familienversicherung mitversichert. Nun wollte die Krankenkasse meine Gehaltsabrechnungen sehen weil Ich im Monat die Grenze von 385 Euro bei einem regelmäßigen Einkommen nicht überschreiten darf. Dabei stellt sich heraus dass Ich mich jetzt selbst als Studentin sogar noch rückwirkend versichern muss. Würde aber gerne wenn dann schon bei einer anderen Krankenkasse versichert sein. Jetzt stellt sich die Frage wie Ich wechseln bzw. kündigen kann. Kann Ich einfach ein Schreiben mit einer Austrittserklärung zuschicken bzw. muss Ich das überhaupt denn die Familienversicherung gilt für mich schon bereits seit Mai nicht. Eine Mitgliedserklärung zum Unterschreiben wurde mir zugeschickt, kann Ich diese einfach nicht unterschreiben und mich anderswo versichern? Andere Krankenkassen benötigen jedoch eine Kündigungsbestätigung…Danke für alle Tipps und Antworten.

hi,
mit der Bescheinigung des Endes der Familienversicherung zur neuen gehen und fragen ob denen das reicht und fragen ob die Studentische Versicherung rückwirkend beantragt werden kann.
Gruß

achso…die Bescheinigung muss Ich aber anfordern oder reicht das Schreiben indem geschrieben steht dass die Familienversicherung für mich nicht mehr gilt?

die neue Kasse fragen ob es reicht

Hallo dushaalex,

Die gesetzliche Sonderregelung über die Versicherungspflicht von Studenten während ihres Studiums findet sich im § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Wer als Student nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert ist, muss der studentischen Krankenversicherung beitreten. Die Beiträge sind sehr günstig.

Die studentische Krankenversicherung gilt aber nach der Sonderregelung für Studenten auch nicht unbegrenzt. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V endet sie zum Ende des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr vollendet. Nur bei Vorliegen besonderer Gründe kommt eine Verlängerung im Einzelfall in Betracht. Auf jeden Fall endet die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung nach dem 14. Fachsemester im aktuellen Studiengang, oder spätestens mit dem 25. Lebensjahr. Danach gilt der Student in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig versicherter Student.

  1. Ansprechpartner ist die jetzige GKV,
    die wollen offensichtlich rückständige Beiträge. Auskunft über die Kündigungsfrist (wenn überhaupt erforderlich)b erhalten Sie -hoffentlich- auch dort. Zwischen den einzelnen GKV`S bestehen sehr geringe Leistungsunterschiede!!!.

MfG
-Leo!

Nachtrag:

Mit den 25.Lebensjahr meinte ich natürlich, dass die Familien-Mitversicherung spätestens da endet.

MfG

-Leo!

Hallo,
ich verstehe nicht so ganz die Frage. Auch als Student (Einschreibung auf der Uni) kann ein Kind zumindest bis zum 25. Lj. bei der gesetzlichen KK mitrversichert sein und brauch keinen eigenen Beitrag zu zahlen. Schau dir § 10 SGB V im Internet an, dort siehst du die entsprechenden Voraussezungen !!!
VG ayro

Hallo,
eigentlich hat man keine Kündigungsfrist bei der Beendigung der Familienversicherung.
Ich würde eine Mitlgiedschaft bei
Kasse A beantragen und die teilen Kasse B dann den Beginn mit. Kasse A
muss Dir sagen, ob dies geht.
VG
Olaf

Hallo, wenn die Familienversicherung rückwirkend beendet wird, kannst Du sofort zu einer neuen Krankenkasse - aber ohne Probleme geht das nur, wenn Du auch keine Leistungen beansprucht hast. Übrigens: die Grenze bei der Familienversicherung bei geringfügig Beschäftigten ist 450,-- €.
MfG Frankie