Wie arbeitet eigentlich der Zoll bei der Einfuhr?

Hallo Erfahrene,
wenn man etwas im Internet z.B. aus China bestellt, ist es dann so, dass die Ware auf dem See- oder Flughafen vom Zoll in jedem Fall kontrolliert wird oder läuft die Arbeit nach dem Zufallsprinzip?
Dann würde ich noch gerne wissen, ob die Zollmitarbeiter den deklarierten Rechnungen auf den Sendungen einfach so Glauben schenken.
Es geschieht erfahrungsgemäß häufiger so, dass der Empfänger bei den vermeintlich billigen Artikeln um den Einfuhrstuern und Zollgebühren herumkommt.
Und warum muss man manchmal beim örtlichen Zollamt die Ware persönlich abholen, während in anderen Fällen sich der Zoll in Schkeuditz selbstständig um die Ware kümmert?

Auf erklärende Einblicke in die Praxis des Zolls würde ich mich freuen.

Hallo,

die Sendung ist auf jeden Fall Zollpflichtig, dh sie muss verzollt werden (Ausnahmen gibt es bei Sendungen mit einem zu geringen Wert).

Wenn die Sendung nicht verzollt wird, dh übersehen wird, dann ist der Empfänger dazu verpflichtet es beim Zoll zu melden - sprich eine Selbstanzeige zu machen und darauf hinzuweisen wer schuld an der Misere sei.

Wenn das nicht durchgeführt wird, gibt es bei Zoll-Kontrollen im Nachhinein - Betriebsprüfungen (zB bei der Spedition) - Beanstandungen. Dann wird auf jeden Fall eine Strafe verhängt.

LG

Hallo,

nun kann man sich doch vorstellen, das bei der Flut von Paketen (es sind Millionen) nicht alles kontrolliert werden kann. Genauso ist es mit den Containerschiffen in HH. Es würde zum Stillstand der Wirtschaft kommen, so das eine stichprobenweise Kontrolle nur durchgeführt werden kann.

Versteht sich wohl von selbst.
Die Ware wird von der Post beim Zoll gestellt. Der Kollege entscheidet, ob die Ware beschaut werden muss. Ist eine Rechnung am Paket und die Warenart kann zweifelsfrei festgestellt werden, so dass diese dann tarifiert werden kann (Findung des Zollsatzes) wird die Sendung vor Ort (IPZ Frankfurt/Main oder Leipzig) verzollt und versteuert. Ist es zweifelsfrei nicht zu händeln, dann geht die Sendung zum Zollamt, in dessen Bezirk sie wohnhaft sind. Dann werden sie benachrichtig und müssen an Amts stelle erscheinen und den mündlichen Zollantrag mit schriftlicher Rechnung oder mündl. Erklärung, wenn es sich um eine Geschenksendung von priv an priv handelt. Denn in dem Fall gibt es ja keine Rechnung.
Aufgrund der jahrhundertlangen Erfahrung des Zolls, wird nicht jeder Rechnung glauben geschenkt und das hat sich auch oft als richtig erwiesen.
Das hier und da mal ein Paket durchrauscht, ohne das Eingangsabgaben erhoben werden kann passieren. Für eine privat Person ist das ohne Folgen, bei Firmen sollte diese dann auf alle Fälle eine Nachverzollung in Betracht ziehen (Steueraufsicht und Prüfung durch FA und Zoll).
So sieht es aus. Eine Rechnung am Paket gibt nicht die 100 %ige Sicherheit, das sich nicht persönlich beim ZA erscheinen müssen. Wenn sich sich schon Ware aus dem Ausland bestellen, dann müssen sie mit dem Verwaltungsaufwand rechnen. Ansonsten kaufen Sie in Deutschland. Damit sichern sie Arbeitsplätze und sorgen dafür, dass hier vernünftige Löhne gezahlt werden. Desweitern gibt es keine Garantie bei Waren aus dem Ausland und wenn die Sachen kaputt gehen, und die Ware soll im Ausland repariert werden, dann machen sie dieses bitte in Zusammenarbeit mit dem Zoll, denn ansonsten können sie bei Wiedereinfuhr nochmal die Abgaben zahlen, wenn sie nicht 100 % Nachweisen können, dass es die reparierte und schon mal verzollte Ware ist.
Das wars
Gruß

Na ja, wenn der Zoll nicht so alles durchschauen kann, besteht dann schnon die Möglichkeit, dass etwas Illegales (Drogen, Tabak, Waffen etc.) durchkommt, oder?

Hallo

Mit dem Deutschen Zoll habe ich leider keine Erfahrung.

Hallo,

jede Sendung geht über den Zoll. Sofern unter Zollfreigrenzen (siehe www.Zoll.de - Private) wird das freigeschrieben und du bekommst die Ware ohne Erhebung von Abgaben zugestellt. Ist es drüber so musst du selbst verzollen (post) oder der Kurierdienst (TNT, UPS usw. macht das.

Der Zoll glaubt nic ht alles was in den Rechnungen steht. Zudem wird stichprobenartig bei verdächtigen Waren/Absendern, komischen Rechnungen muit unglaubwürdigen Werten kontrolliert. Die beamten haben Erfahrung und eine Nase was sie sich genauer anschauen. Hüte dich daher vor rechnungen mit zu niedrigen Wert, Kauf von gefälschten Markenartikeln (vor allen in großer Menge - Handel., Drogen, geschützten Tieren/Pflanzen, Alkohol, Zigaretten. Da hat man schnell ein Strafverfahren Zoll wegen Zoll/Steuerhinterziehunmg, Verstoß gegen Markenschutzrecht/Artenschutz + Zivilklageverfahren des rechteinhabers am Hals. Nicht zum lachen. Ich bin zwar nicht beim Zoll sondern bei großer Firma, weiß aber wovon ich rede. Habe hier schon einigen nur noch den Rat „nehme dir einen guten Anwalt“ geben müssen. Also Augen auf beim Kauf.

Falls du noch wss im Detail wissen willst kannst du dich wieder melden.

LG

Dazu kann ich nur sagen: Versuch macht klug!
Ich würde es nicht versuchen!!

hallo, ich beschreibe den normalfall, bei dem du die sachen beim örtlichen zollamt abholen musst. für waren, die nach deutschland eingeführt werden, fallen einfuhrabgaben an. das ist zum einen die einfuhrumsatzsteuer von 19 % und zum anderen der zoll abhängig von der ware). die rechnungen sollten einen realistischen preis enthalten. sollte in der rechnung ein masslos unterwertiger preis angegeben sein, wird der zoll das berechtigterweise anzweifeln und du bist in der beweispflicht, das der in der rechnung angegebene preis der richtige ist. ich rate von entsprechenden manipulationen ab.
gruss
detlef

Ich habe einmal beim örtlichen Zollamt eine Sendung abholen müssen, weil der preis unkenntlich war, im anderen Fall sollte ich per Postweg dem Flughafenzoll bei Leipzig Rechnung zuschicken. Dann kam die Sendung per DHL Express nach Hause an und ich musste direkt Zoll und Einfuhrsteuer dem Boten bezahlen. Also zwei verschiedene Wege. Wie kommt es eigentlich dazu?
Heißt das, dass wenn die Sendung per See ankommt, vom örtlichen Zollamt und per Luftpost vom Flughafenzoll abgefertigt wird?
Also wenn ich bei der Versendung die kostenpflichtige Methode DHL wähle, kommt die Sendung in einigen Tagen über Leipzig (Schkeuditz) an. Der DHL Express wird also tätig. Und wenn ich die kostenlose bzw. billige Versandmethode China Post, Hongkong Post, China Air Mail Registered wie auch immer, wähle dauert es mehrere Tage, bis zu vier Wochen in der Regel.
Dabei wird allerdings das örtliche Zollamt zuständig.
Hierbei bleibt die Sendungsverfolgung immer auf der Strecke und dabei steht immer IPZ-Ffm im Gegensatz zu Bestellungen mit DHL-Express.
http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcode….
Wie ist denn also das zu erklären?

LG

Dazu kann ich nur sagen: Versuch macht klug!
Ich würde es nicht versuchen!!

Ist es so, dass der Zoll am Flughafen stärker Importwaren unter die Lupe nimmt, als der Zoll am Seehafen, sodass am Flughafen schneller und wahrscheinlicher Illegales aufgedeckt wird?
Ich stelle mir so vor:
A reist wieder zurück mit dem Flugzeug nach Deutschland mit dem Reisekoffer voller Zigarettenschachteln. B auf die gleiche Weise mit dem Reisebus.
Wer von den beiden hat also größeres Risiko, ertappt zu werden?
Ich nehme mal an, A, zumal aus der Sicht der hohen Infrastruktur am Flughafen die Möglichkeit geboten wird, alle ankommende und abgehende Koffer systematisch zu röntgen. Per Landweg ist das nicht der Fall. Ich habe am EU-Grenzübergang keine Röntgenscanner an den Durchfahrtswegen gesehen. Die Zöllner und deren Spürhunde kontrollieren eher stichprobenartig die Fahrzeuge. Aber wie das am Flughafen geschieht, weiß ich gewiss nicht. Aber nur eine Vorstellung habe ich davon. Das alles sieht kein Flug-Reisender. Aber die Zollbeamte können auspacken! Hoffentlich ist das kein Betriebsgeheimnis.
Kann man es also unterstellen, dass Person A durch seine Handlung total leichtsinnig und bescheuert ist?

Grüße

Hallo,
generell kann man sagen das der Zoll alle Warensendungen aus China via Luftfracht kontrolliert um Markenschutz zu gewährleisten. Seefrachtgüter werden nicht nach Zufallsprinzip, sondern nach Ware kontrolliert.
Die deklarierten Rechnungen auf den Sendungen wird niemals einfach so glauben geschenkt. Der Zoll prüft schon ob die Warensendung zur Preisangabe passt. Ist das nicht der Fall, ist der Empfänger in der Pflicht nachzuweisen das der Preis wirklich real ist.
Warum man Waren machmal beim Zoll selbst abholen muss und machmal nicht ist auch schnell erklärt. Manche Zollämter lassen die Sendungen von der Post öffnen um die Inhalt zu sehen und zu prüfen (das Postgeheimnis bleibt daher bewahrt) und mache Ämter lassen die Sendungen im Amt vom Empfänger öffnen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen :wink:

MfG

bei beiden ist das risiko gleich hoch. der zoll kontrolliert auch auf den autobahnen und das nicht zu knapp.

Angenommen wagt man über die Flugreise etwas zu schmuggeln, dann überlegt man sich beim Ankunftsflughafen anders und man nimmt das Schmuggelgepäck von der Gepäcksabgabe gar nicht mit und lässt man stattdessen weiterrollen, weil man vielleicht Lunte gerochen hat. Gilt das dann als Rücktritt von der Straftat nach §24 StGB oder dennoch als (versuchter) Schmuggel, obwohl dort das Etikett mit Namen etc. angebracht ist?
In der Sendung „Achtung Kontrolle“ habe ich gesehen, wie die Beamten in Zivil beim Ausgang am Flughafen darauf gewarten haben, bis der mutmaßliche Schmuggler dort passierte. Anscheinend stehen die nicht an der Gepäckausgabe. Ist der genannte Bereich dann Duty-Free-Zone?

MfG

Ich frage mich ob der Besteller ein Strafverfahren an der Backe kriegt, wenn er z.B. verbotene Gegenstände z.B. Waffen bestellt und der Zoll das an der Sendung aufdeckt. Es kann doch theorestisch passieren, dass der
Absender irrtümlich falsche Ware versendet, die in D unter Waffengesetz fällt. Man hat z.B. ein einfaches Messer bestellt, bekommt man jedoch ein verbotenes.
Jeder kann sich dann so einfach die Schutzbehauptung ausdenken, man hätte die Ware gar nicht bestellt.

MfG

ich würde es nicht darauf ankommen lassen. als verfolgungsbehörde würde ich dann mal nach der bestellung fragen und mir diese zeigen lassen. spätestens dann hat man ein problem, wenn man dann behauptet die bestellung nicht vorlegen zu können. das weist ja alles auf eine verschleierung hin. die indizien sprechen dann gegen einen. keine ahnung wie das in der praxis ausgehen würde.
gruss
detlef

Moin,

vereinfacht gesagt hängt es von der Qualität der Zollinhaltserklärung + der Rechnung AUSSEN an dem Paket und vom Zusteller ab, ob die Abgaben ohne Nachfrage direkt erhoben werden und du dein Paket direkt nach Hause bekommst.

Grundsätzlich werden zwar alle Sendungen vom Zusteller in Zusammenarbeit mit dem Zoll überprüft, aber praktisch beschränkt sich dies natürlich auf Stichproben, welche sich eben nach der Güte der außen angebrachten Erklärung + Rechnung richten.

Nur die Deutsche Post stellt auch bei Abgabenerhebung zu, der Bote will dann das Geld direkt von dir. Alle anderen Zustelldienste geben -wenn Abgaben anfallen- das Paket zu deinem örtlich zuständigen Zollamt zum Selbstabholen.

Die Höhe der Abgaben richtet sich nach Warenart und Warenwert. Bis 22 EUR Warenwert wird nichts erhoben, bis 150 EUR nur 19% EUSt, ab 150 EUR Zoll (variabel je Ware) + EUSt. Alle Zollsätze findest du unter www.ezt-online.de

Wg. der Prüfung des Warenwertes: Grds. geht der Zoll von der Richtigkeit der Angaben aus, wenn sie schlüssig sind. In Zweifelsfällen wird mit ähnlichen Waren verglichen. da alles über den Zoll läuft, ist natürlich eine breite Basis vorhanden. Manchmal wird auch das Internet zu Rate gezogen, Zöllner sind ja auch nur Menschen…

Noch mehr Infos unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

mfg
floyd_83

I trage mal nach und äußere meine persönliche Meinung.

Ich würde mal sagen, dass die Sendung dann verdächtig erscheint und (zwingend) kontrolliert wird, wenn folgende Kriterien vorkommen:

  • der Empfänger (Name) ist vorbelastet. Die Namen sind doch bestimmt auf dem PC digitalisiert und werden mit dem Schwarze-Liste-Computer abgeglichen.

-die Rechnung ist auf zehntel/hundetstel aufgerundet und hat keinen Nachkommabetrag.

  • der Empfänger ist Ausländer oder hat zumindest ausländischen Namen.

Das müsste genauso sein wie im Verkehrswesen:
fährt z.B. eine Polizeistreife hinter einem Fahrzeug, macht dann Kennzeichenabfrage, Ergebnis: der Halter ist vorbestraft. Also wird das Fahrzeug angehalten.
Schlaue Straftäter benutzen eigentlich Fahrzeuge, um weniger aufzufallen, die z.B. auf Omas oder Opas zugalassen sind und solche nicht vorbelastet sind.

Also wird der vorbelastete Besteller klüger sein und die Sendung an eine „saubere“ weibliche Person liefern lassen.
Realistisch ist es auch, dass ein minderjähriges (bzw. nicht strafmündiges) Kind über die vom Vater ausgespähten Kontodaten einen verbotenen Gegenstand bestellt, was nicht wissen kann, dass die Ware überhaupt verboten ist.

Grüße