Wie Auto von Privatgrundstück entfernen lassen?

Person A hat Person B erlaubt das Auto für ein paar Tage auf dem eigenem Grundstück parken zu lassen.Da Person A sich 2 neue Fahrzeuge gekauft hatte,musste das Auto von Person B dort weg.Person C hat sich angeboten das Auto solange bei sich auf das Grundstück zu parken.Nun hat Person A mit der Person B seit Wochen keinen Kontakt mehr,und Person C muss das Auto dringend vom Grundstück haben.
Person B ist obdachlos durch zwangsräumung und befindet sich seit 7w in einer psychosomatischen Klinik und hat einen gerichtlichen Betreuuer.Person A hat mit dem Betreuuer gesprochen,und gibt zur Aussage das Person B sich noch in der Klinik befindet und noch keinen festen Wohnsitz hat,demnach auch keine Unterstellmöglichkeit.Person A war nun gezwungen das Auto von Person C wieder auf das Grundstück von Person A zu rollen.Das Auto sppringt nicht mehr an.

Person A hat nun das Problem das sie ihr Auto nun zum Teil auf dem eigenem Bürgersteig vor dem Haus und zum größten Teil auf der Straße parken muss,weil der Platz auf dem eigenem Hof das Auto von Person B in Anspruch nimmt.

Was könnte Person A nun unternehmen um das Auto loszuwerden?

Den Brief hat Person B,die Schlüssel Person A.

Morgen möchte Person A einen Anwalt kontaktieren,da diese Angelegenheit nicht von Polizei und Ordnungsamt bearbeitet werden kann.Jedoch möchte Person A wissen wie der Sachverhalt ist.

Ein Vewerter hat Person A bereits gefunden,aber leider keine Möglichkeit im dieses Auto „erlaubt“ zu vermitteln.

Hallo,

der Betreuer entscheidet nun.

Man sollte dem Betreuer erklären, dass der besprochene Zeitraum einer kostenlosen Nutzung überschritten wurde und dass einem Unannehmlichkeiten und Unkosten durch den blockierten Stellplatz entstehen.

Man bestehe auf die schnellstmögliche Entfernung des Fahrzeugs und behalte sich vor, die entstehenden Kosten, zumindest aber eine Unkostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Stellplatzmiete, geltend zu machen.
(Man verlange NICHT „Miete“, das könnte ggf. als Zustandekommen eines Mietvertrages gewertet werden!)

Hallo hummel,

Ansprechpartner ist der Betreuer, und der ist ja wohl erreichbar.
Ob dann das fiktive Auto schnell schnell entfernt wird ist eine andere Frage: Die Unterstellmöglichkeit wurde ja nicht befristet eingeräumt!
Gruß elmore

Hallo,

ist das Fahrzeug noch angemeldet?
Besteht die Möglich das Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum zu schieben, auf einen Parkplatz wo keine Park oder Haltebeschränkungen vorliegen?
Wenn dem so ist, würde ich es dort abstellen und den Betreuer darauf hinweisen.

Gruß
Roland