Tochter fährt mit dem Auto ihrer Oma. Die Oma, als Besitzerin und Halterin des Autos möchte dieses zurück. Was muss sie tuen?
Hallo,
sie muss nichts tun, denn wenn die Oma Besitzerin des Autos ist, dann hat sie es bereits. Ich vermute, Du meinst die Oma ist Eigentümerin des Autos, das derzeit die Tochter des/der Fragestellers/in besitzt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
Gruß
hps
Hallo,
Tochter fährt mit dem Auto ihrer Oma. Die Oma, als Besitzerin
und Halterin des Autos möchte dieses zurück. Was muss sie
tuen?
Wenn die Besitz- und Eigentumsverhältnisse geklärt sind - in der Familie gibt es immer mal ein „lass Dein Auto auf mich zu, um Steuern/Versicherungskosten zu sparen“:
Zuerst einmal das Fahrzeug zurückfordern. (In einer Familie sollte man reden können.)
Nach einer angemessenen Frist würde ich es dann mit dem Zweitschlüssel zurückholen.
Die Oma könnte das Fahrzeug auch nach dieser Frist als gestohlen melden.
Oder das Fahrzeug abmelden und die Staatsgewalt darauf aufmerksam machen, dass die Enkelin(?) mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist.
Oder …
Es scheint mir unwahrscheinlich, dass es eine „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“-Lösung geben könnte …
Gruß
Jörg Zabel
Wie soll man dies verstehen ?
Ist die Fragestellerin „ich“ die Tochter der Oma und die Mutter der Tochter
und auch gleichzeitig die Eigentümerin des Autos ?
Oder hat man hier einfach nur die Begriffe Oma und Tochter,
wie auch Eigentümer und Besitzer durcheinander gewürfelt ?
Gruß Merger