Der Große meiner Frau (er ist 19, in ein paar Tagen 20) ist nach seiner Ausbildung zum Verkäufer arbeitslos und kümmert sich um nichts. Am 06.07. hat er die Ausbildung beendet und direkt am nächsten Tag ist meine Frau mit ihm zum Arbeitsamt, um ihn arbeitslos/arbeitssuchend zu melden … so weit, so gut.
Nur ist seitdem seinerseits nichts mehr passiert. Er hat keine Termine vom Amt wahrgenommen, nicht mal die Post (unter anderem mit Jobangeboten) wurde geöffnet. Das hat natürlich zur Folge, dass ihm ein Aufhebungsbescheid zugrsandt wurde und er nun kein Geld mehr erhält.
Er hält sich selten „zu Hause“ auf … oft sogar ist er tage- und wochenlang verschwunden und taucht irgendwann wieder auf. Dann soll natürlich alle FFE sein. Da er aber scheinbar seiner Meinung nach nicht gebührend empfangen wird oder was auch immer, verbreitet er seine übelste Laune und zieht uns alle runter … Zitate: „Haltet eure Fresse, ihr geht mir auf die Eier!“ „Ihr habt mir gar nichts zu sagen, es läuft so, wie ich es will!“ „Wenn ich nen Job hab, bin ich eh weg hier und froh, wenn ich nix mehr mit euch zu tun hab!“ Auch schlugen Gespräche sämtlicher Familienangehöriger (die meinten, Einfluss auf ihn zu haben) fehl. Dazu kommen noch täglicher Cannabis-Konsum und eine Menge angehäufter Schulden.
Mittlerweile sind wir (leider) froh, wenn er ausgezogen ist und zu Hause wieder einigermaßen Ruhe einkehrt, da das alles ja auch nicht grad zum Familienfrieden beiträgt. Er ist auch nicht die einzige „Baustelle“ … schwerst pubertierende 15-Jährige und eine 4-jährige kleine Zicke tun da ihr Übriges.
Nun die oben bereits erwähnte Frage: Wie bekommen wir ihn motiviert, sich nen Job zu suchen und somit auszuziehen?
Rausschmeissen kann ich ihn ja nicht, ich bin zwar alleiniger Mieter, aber meiner Frau wäre es nicht wirklich recht, zumal wir ihn ja theoretisch bis zu seinem 25. LJ hier wohnen lassen müssen. Oder hat sich die Rechtslage mittlerweile geändert oder gibt es eine andere gültige Regelung bei so einem Fall?
Fragen eurerseits zur Klärung von Unklarheiten können natürlich gerne gestellt werden.
Vielen Dank schonmal für eure Vorschläge/Lösungshilfen.
Schloß der Wohnungstür austauswchen, Koffer rausstellen, fertig.
Aber genau das könnt und dürft ihr. Er ist volljährig und kann für sich allein sorgen.
woher stammt die merkwürdige Rechtsauffassung mit den 25 Jahren ?
das ist falsch.
Gibt’s so nicht. War auch nie so.
Unterhaltspflichtig kann man noch sein, bis 21 Jahre, wenn noch in erster Ausbildung usw.
Trifft aber hier gar nicht mehr zu.
Also kann man ihn einfach raussetzen. Dann muss er sich kümmern und für eigene Wohnung sorgen. Finanzielle Unterstützung wird er bekommen, wenn er Anträge dazu stellt.
MfG
duck313
Meine Herren … hätte ich bei meinem Vater solche Sprüche gebracht … der hätte mich in’s Gebet genommen. Da wurde offenbar in Sachen Erziehung einiges versäumt … mein Migefühl hält sich da ehrlich gesagt in Grenzen. Dem „Spätpubertierenden“ gegenüber natürlich auch … den würde ich -sofern juristisch einwandfrei (ich kenne die gesetzlichen Regelungen nicht)- knallhart vor die Tür setzen und falls nötig von der Polizei abholen lassen, wenn er randaliert.
Sorrü, aber der muß einfach mal lernen, daß so ein Verhalten Konsequenzen hat. Wenn er es nicht von euch lernt … früher oder später wird ihn das Leben sowieso abwatschn.
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Neue Wohnung suchen.
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alte Wohnung kündigen.
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Umziehen.
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Dem faulen Hund von Sohn keinen Schlüssel für die neue Wohnung geben und ihm den Zutritt zu der neuen Wohnung verweigern.
merimies
Hallo,
die 25 Jahre treten mit einem und auf. Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaftpflichtig, solange der Nachwuchs unter 25 Jahre alt ist und sich in der Ausbildung befindet. Da der besagte Sprössling seine Lehre als Kaufmann beendet hat (hoffentlich mit Abschluss) ist es ihm möglich, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen. Damit müssen ihn die Eltern/ die Mutter nicht mehr weiter versorgen und auch nicht mehr bewirten.
Wie bekommt man den Mitbewohner jetzt aus dem Haus. Je nach psychischer Stabilität sehe ich folgende Varianten (alle schon in meinem Umfeld erlebt):
- dem jungen Mann eine Wohnung suchen und für eine Übergangszeit die Miete zahlen
- eine Frist zum Auszug setzen, aber Hilfe bei der Wohnungssuche anbieten
- eine Frist zum Auszug setzen, mit der Drohung, dass dann „sein“ Zimmer geräumt wird
- „kalter Rauswurf“ sofort. Wie schon von anderen erwähnt: Schlösser austauschen, Koffer packen und bereitstellen, sich auf eine Konfrontation bei seinem nächsten „Besuch“ vorbereiten, da er ja von seinem „Glück“ noch nichts weiß
Bei mir half eine Mischung aus 1 und 2. Ich habe meine Mutter auch durch „Rumhängen“ den letzten Nerv geraubt.
Grüße
Pierre
Ausbildung abgeschlossen? Damit ist die Unterhaltspflicht der Eltern abgeschlossen. Er kann für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen, Job suchen. Briefe vom JB hat er ja kompl. ignoriert, also hat er die Folgen zu tragen.
Damit wäre mir der beste Grund gegeben den Kerl einfach vor die Tür zu setzen, vor allem wenn noch 2 wesentlich jüngere Kinder involviert sind, gerade in Bezug auf BTM. Der würde sein blaues Wunder erleben, nämlich wenn sein Haustür-Schlüssel nicht mehr passt.
Da es nicht dein Sohn ist und du Wohnungsinhaber bist, werden grosse Probleme mit der Frau nicht ausbleiben. SIE muss da tätig werden, Überzeugungsarbeit ist gefragt.
MfG
Hallo 76er,
ich bin selber 19 Jahre und kann Ihnen vielleicht meine Sichtweise auf diese Themen verdeutlichen. Ich habe selber einige Freunde und Personen die auf Ihr beschriebenes Bild passen. Ich denke hier ist eine gewisse Erziehung der Eltern sehr wichtig. Wäre ich in Ihrer Situation würde ich meinen Sohn rausschmeißen, es ist zwar hart aber es kann helfen. Ich sehe es leider sehr oft das Personen in meinem Alter eine sehr respektlose Einstellung gegenüber ihrer Eltern sowie anderen Personen haben. Ich kann Ihnen ein Beispiel hierzu geben. Der kleinere Bruder meiner Freundin (er ist jetzt vor kurzen 16 geworden) ist ein genaues ebenbild Ihrer Beschreibung. Er ist sehr respektlos, beleidigt und ist nie da. Er führt sich auf als ob alles sich um ihn drehen muss! Er ist andauernd Betrunken und raucht Schisha. Mit seinen Eltern. Ich habe versucht mit den Eltern zu reden jedoch weisen sie alles direkt von Ihm ab und betiteln es als eine „Phase“. Das sehe ich überhaupt nicht. Es ist Grundlegend immer die Erziehung der Eltern. Wenn Sie zu schwach gegenüber Ihrer Kinder sind nutzen die diese schwächen direkt aus. Leider kann ich Ihnen keine hilfe zu Erziehung von Kindern geben, aber ich denke sie sollten da schon etwas machen, auch wenn es drastische Maßnahmen wie den rausschmiss des Kinder erfordert.
Auf wunsch kann ich Ihnen mehr Beispiele geben.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas
Hallo,
Sagt wer?
Ich werfe mal den Begriff „Hausrecht“ in die Diskussion.
Gruß
Jörg Zabel
Die Idee hatte ich auch schon. Allerdings ist Umzug keine Option für uns und leider dürfen wir ihm den Zutritt zur jetzigen Wohnung nicht verweigern, so viel ich weiss.
Das ist der wichtigste Punkt.
Unterhaltspflicht hat NICHTS damit zu tun, den Unterhaltsberechtigten bei sich wohnen zu lassen.
Dem Unterhaltspflichtigen steht es frei die Art des Unterhalts zu bestimmen - entweder in Naturalunterhalt in Form von Unterkunft, Nahrung usw. oder eben als Barunterhalt.
Der Unterhaltsberechtigte darf nur dann ausziehen und auf Barunterhalt bestehen bzw. Leistungen des Jobcenters verlangen wenn z.B. ein Zusammenleben mit den Unterhaltspflichtigen nicht (mehr) zumutbar wäre.
Man ist seinem Kind solange unterhaltspflichtig bis es Schule und eine Ausbildung abgeschlossen hat.
Kann sich natürlich bei einem Studium u.U. länger wie 25 hinziehen -
kann aber auch mit 18 aufhören wenn der junge Erwachsene nicht in die Schule geht oder sich in einer Ausbildung befindet. Chillen muß man nicht finanzieren. 3x Ausbildung abbrechen ohne zwingende Gründe ebenfalls nicht und auch kein Bummelstudium.
Krümel
wenn er arbietslos ist sind die Eltern auch nach einer Ausbildung bis 25 zahlungspflichtig,
bei euch ist wohl ganz viel schiefgegangen
Nachdem sich mittlerweile an der Gesamtlage nix geändert hat, hat er wohl beim Jobcenter einen Umzugswunsch geäußert. Das Ganze ist allerdings nicht realisierbar … Schufa lässt grüssen.
Nach Rücksprache mit der Jobcenter-Tante sagte die meiner Frau, wir dürfen ihm den Zutritt zur Wohnung nicht verweigern.
Wieso nicht? Ich sehe ihn immernoch gerne eher ausserhalb als innerhalb meiner Wohnung.