Hallo
Folgendes ist offenbar geschehen:
Nun ja, sie ist jetzt offenbar in Haft, nachdem sie operiert wurde. Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, ob das freiwillig oder gezwungenermaßen geschehen war?!
Jetzt frage ich mich, ob man in Deutschland, in einem solchen Fall, einfach „auseinandergeschnitten“ würde, wenn ein solcher „Verdacht“ besteht?
Dieser „Verdacht“ würde sich ja nur mit einem „Röntgengerät“ bestätigen lassen…
Bitte nicht falsch verstehen, aber „bestrahlen“ und „zerschnibbeln“ ist kein einfacher Bluttest (wgn. Spritze, „körperlicher Unversehrtheit“ usw.).
Andererseits würde dann aus dem Drogenbesitz & -schmuggel ja irgendwann (wenn die Beutel nachlassen) „nur“ Drogenkonsum; der ja meineswissens nicht so ganz strafbar ist. So langsam, wie unsere „Mühlen“ mahlen, wäre das nicht auszuschließen…
Könnte die „Dame“ letzten Endes sogar noch Schadenersatz einklagen? - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst…
Amitiés violent problematique