Hallo. Vor 10 Jahren wurde der Führerschein wegen fahren unter Alkohol eingezogen. Kann man sich diesen wiedererteilen lassen ohne das man diesen wieder neu machen muss.
Hallo,
wurde eine MPU-Auflage gemacht vor Neuerwerb, dann beantragen, MPU machen. Ob es noch Fahrstunden bedarf oder nicht, entscheidet die Führerscheinstelle. Ansonsten einfach neu beantragen.
Einfach mal zur Fahrerlaubnisbehörde gehen und dort nachfragen was in der Führerscheinakte steht. Die erklären auch die weitere Vorgehensweise.
Gruß
Nostra
Hallo. Vor 10 Jahren wurde der Führerschein wegen fahren unter
Alkohol eingezogen. Kann man sich diesen wiedererteilen lassen
ohne das man diesen wieder neu machen muss.
Zuerst müsste mal die Frage der MPU geklärt werden.
Wenn der Alkoholwert 1,6‰ und mehr betrug, oder man als Wiederholungstäter aufgefallen ist wird die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung ein positives MPU-Gutachten fordern.
Wenn die Zeit des Besitzes der Fahrerlaubnis kürzer als die des Entzuges der FE war, oder wenn seit dem Entzug der FE mehr als 10 Jahre vergangen sind wird in aller Regel der Nachweis der Fahrtauglichkeit verlangt. Dann muss die theoretische und praktische Prüfung erneut abgelegt werden.
Eine genaue Auskunft bekommt man aber erst wenn man die Fahrerlaubnis neu beantragt.
Die MPU könnte man umgehen wenn man insgesamt 15 Jahre ab Urteilsverkündung wartet, in dieser Zeit dürfen dann keine Versuche unternommen werden die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.
Gruß Crack
wurde eine MPU-Auflage gemacht vor Neuerwerb, dann beantragen,
MPU machen.
Wann soll denn das geschehen sein?
Eine MPU wird immer erst nach Antragstellung auf Neuerteilung gefordert, niemals im Vorfeld.
Gruß Crack
Wann soll denn das geschehen sein?
Eine MPU wird immer erst nach Antragstellung auf Neuerteilung
gefordert, niemals im Vorfeld.
Hallo,
möglicherweise wurde schon mal nachgefragt, nach einer Fahrerlaubnis, so vor 10 Jahren?
Gruß
Nostra
möglicherweise wurde schon mal nachgefragt, nach einer
Fahrerlaubnis, so vor 10 Jahren?
Da das aus der Frage nicht hervor geht sollte man davon ausgehen das es nicht der Fall war. Denn sonst wären ganz andere Voraussetzungen gegeben.
Gruß Crack
Howdy Crack,
Die MPU könnte man umgehen wenn man insgesamt 15 Jahre ab
Urteilsverkündung wartet, in dieser Zeit dürfen dann keine
Versuche unternommen werden die Fahrerlaubnis wieder zu
erlangen.
so rein interessehalber: Wo steht denn das mit den 15 Jahren?
Und muss man dann grundsätzlich auch eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen? Oder kann der Kandidat dann ersatzweise auch eine EU „Lizenz“ vorlegen?
Gruß
E.
so rein interessehalber: Wo steht denn das mit den 15 Jahren?
Eine Anordnung zur Beibringung einer MPU wird rechtlich wie eine Eintragung von Punkten in Flensburg gehandhabt und kann somit verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre, siehe §29 StVG (1) 3:
Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
3. zehn Jahre
in allen übrigen Fällen.
Dazu kommt eine 5-jährige Anlaufhemmung, siehe §29StVG Abs.5
http://dejure.org/gesetze/StVG/29.html
Und muss man dann grundsätzlich auch eine theoretische und
praktische Fahrprüfung ablegen? Oder kann der Kandidat dann
ersatzweise auch eine EU „Lizenz“ vorlegen?
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU fordert dann hat eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland keine Gültigkeit. Ist die MPU aber verjährt dann kann meines Wissens nach auch mit einer im Ausland legal erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland gefahren werden.
Gruß Crack